Quelle: Archiv MG - BRD DEMOKRATISCHES-LEBEN PARTEIEN - Vom Beruf des Politikers
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Lambsdorff u.a. wg. Flick
HAPPY END FÜR EIN MARTYRIUM IM DIENSTE DER POLITIK
Daß mit dem Urteil des Bonner Landgerichts im Flick-Prozeß letzte
Woche wieder einmal "der Rechtsstaat seine Chance wahrgenommen
hat" (E. D. Lueg, wie immer glücklich aufatmend in der ARD), war
zu erwarten. Das tut er täglich viele Male in dieser Republik, wo
immer irgendein Gericht in irgendeiner Sache sein Urteil spricht.
Einen besonderen Inhalt hatte diese Chance diesmal aber schon.
Das wird schon daran deutlich, daß eine Verurteilung zu zwei
Jahren Gefängnis mit Bewährung plus eine halbe Million DM Geld-
strafe im Falle Brauchitsch, zu 180.000 bzw. 60.000 DM für Lambs-
dorff bzw. Friderichs öffentlich als Rehabilitierung gilt. Die
Begründung dieser bemerkenswerten Beurteilung wird freilich auch
mitgeliefert: Die drei sind schließlich freigesprochen worden vom
Vorwurf der Bestechung/Bestechlichkeit, verurteilt nur wegen
Steuerhinterziehung. Und das - so hat man zur Kenntnis zu nehmen
- ist kein quantitatives "nur", so wie wenn jemand des Mordes an-
geklagt, aber "nur" wegen Totschlags verurteilt wird. Es ist ein
sehr qualitätsvolles "nur".
Freigesprochen wurde nicht nur der Graf Lambsdorff vom
"ehrenrührigen" Vorwurf, sein Staatsamt zum Schaden des Staates
für den eigenen und Flicks Vorteil mißbraucht zu haben, freige-
sprochen wurde damit gleich die ganze Republik selbst vom Vor-
wurf, "käuflich" (Lambsdorff: "Diese Republik wurde nicht gek-
auft!"), gar eine "Bananenrepublik" zu sein (Abendzeitung, Mün-
chen: "Der Ruch, in diesem Staat ginge es zu wie in einer Bana-
nenrepublik, ist richterlich widerlegt."). Ja, das vermag in ei-
nem Rechtsstaat wie dem unseren ein einfaches Landgericht; das
sollen uns erstmal die Obersten Gerichtshöfe in den Bananenrepu-
bliken nachmachen. Da müssen auch gar keine lückenlosen Tatsa-
chenbeweise her, um den Bestechungsvorwurf zu widerlegen. Es
reicht die allerdings sehr schlüssige Klarstellung, daß für Be-
stechung ein Motiv schlechthin nicht vorgelegen haben kann: Die
ministerielle Entscheidung, daß die Steuerbegünstigungen für
Flick im volkswirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik lä-
gen, war korrekt, denn Lambsdorff und Friderichs waren auch unab-
hängig von Brauchitschs Spenden schon zu dem Ergebnis gekommen,
daß es nicht im nationalen Interesse liegen könne, einem verdien-
ten deutschen Kapitalisten einfach die Hälfte seines Kapitalzu-
wachses von ein paar Milliarden wegzusteuern, bloß weil er sein
Kapital mal aus einer Anlagesphäre in eine andere bewegen will.
Ganz zu schweigen von der besonderen Ehrenrührigkeit, die der
Graf darin sah, einem "gentleman of independent means" wie ihm zu
unterstellen, er habe es nötig, sich bestechen zu lassen.
Verurteilt wurden aber auch nicht einfach ein paar überführte
Steuerhinterzieher. Denn,
"was das Gericht als Steuerhinterziehung ahndete, war jahrzehnte-
langer Brauch in der Politik. Davon wußten Parteichefs und Kas-
sierer, Finanzminister und Steuerbehörden. Sie hat niemand ange-
klagt."
In der Rechtspflege ist damit immerhin der Brauch eingezogen, das
Argument, "die anderen machen's doch auch!", strafmildernd zu
würdigen.
"Vor Gericht standen nur drei Sündenböcke, die für alle anderen
den Kopf hinhalten und Unklarheiten des Gesetzgebers ausbaden
mußten. Und die anderen schwiegen." ("Bild"- Kommentar)
Die "Unklarheiten des Gesetzgebers" sind bekanntlich inzwischen
beseitigt. Die höhere Notwendigkeit, daß Parteien für ihre ver-
fassungsmäßige Aufgabe, dem Bürger die Ermächtigung der Politik
per Stimmzettel als seine Entscheidung über Alternativen des Be-
herrschtwerdens schmackhaft zu machen, jede Menge Geld gebrauchen
können, und zwar logischerweise von denen, die es haben, und daß
der Staat deshalb den Bürgersinn dieser seiner Lieblingsbürger
ein wenig ermutigen sollte, fand in einer glasklaren gesetzlichen
Regelung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
ihren angemessenen Niederschlag.
Wenn die drei Angeklagten dieser sehr staatsdienlichen Notwendig-
keit sozusagen in Wahrnehmung eines außergesetzlichen Notstands
schon vorweg durch geeignete Verfahrensweisen der Zahlungsabwick-
lung Rechnung trugen - wer wollte es ihnen verdenken, daß ihnen
da das Unrechtsbewußtsein fehlt, wo der gegebene "unvollkommene"
Inhalt des Rechts und der anerkannte politische Zweck staatlicher
Rechtsetzung so unverständlich auseinanderfielen. Die Heilung
dieses besonderen Rechtsbruchs im Interesse des Allgemeinwohls
hätte denn auch ihren adäquaten Ausdruck in der 1984 geplanten
Amnestie gefunden, wenn die nicht der Parteienkonkurrenz zum Op-
fer gefallen wäre. So mußten die drei als Märtyrer der pragmati-
schen Handhabung einer unvollkommenen Anpassung des Rechts an die
Erfordernisse der Politik vor Gericht antreten, um an sich den
Beweis vollstrecken zu lassen, daß "auch die Steuergesetze nicht
zur Disposition der Parteien und Politiker stehen" (aus der rich-
terlichen Urteilsbegründung), sondern allein zur Disposition der
als Parlament versammelten Parteien und Politiker.
In gewisser Weise haben sie damit natürlich dem Rechtsstaat und
der Demokratie einen würdigen Dienst erwiesen, der belohnt ge-
hört; deshalb denn auch der einhellige Tenor, daß Lambsdorff nun
- wieder Minister werden könne. Allein hier setzt die wahre Tra-
gik des Grafen - wie auch des Herrn Friderichs ein: Jetzt stehen
sie wieder zur Verfügung, aber ihre alten Posten als Wirtschafts-
minister bzw. Dresdner-Bank-Chef sind leider derweilen in andere
Hände geraten, die davon keineswegs lassen wollen, bloß weil der
Amtsvorgänger wieder da ist. So wird denn eine andere Verwendung
für sie gefunden werden müssen - und sie wird gefunden werden!
Ein Opfer hat die Affäre doch gehabt, aber das ist wirklich sel-
ber schuld: Auf der Strecke geblieben ist jener Fanatiker des
Rechtsstaats, der die Sache ins Rollen brachte, der Steuerfahnder
Förster. Gegen die dringenden Vorhaltungen seiner Vorgesetzten
bestand er darauf dem Recht freie Bahn gegen die Politik zu ver-
schaffen - und wurde belehrt, daß es sich immer umgekehrt ver-
hält, daß die Politik dem Recht, das sie setzt, durch Gewalt
freie Bahn verschafft. Aus seinem Beamtenjob in der Finanzverwal-
tung per Strafversetzung hinausgegrault, ist er jetzt - ja was
wohl? - Rechtsanwalt.
Und dann gibt's da noch den beleidigten Rechtsmoralismus des Nor-
malbürgers: Er hat wieder einmal einen Beleg dafür gefunden - und
weiß sich da über die entsprechende Nachhilfe Otto Schilys in je-
ner Volksweisheit durchaus erhaben -, daß man die Kleinen hängt
und die Großen laufen läßt. Das macht aber weiter nichts, für ihn
nicht, und für den Staat schon gar nicht. Dieses Belegesammeln
braucht man als Auffrischungs-Material für die demokratische Un-
tertanengesinnung, für das Selbstbewußtsein der eigenen bürgerli-
chen Rechtschaffenheit, der es so ungemein gefällt, ihre Herr-
schaft an diesem von jener selbst in die Welt gesetzten Maßstab
täglich kritisch zu messen.
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