Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR WAFFENEXPORT - Deutsche Waffen in alle Welt
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Rüstungsexport der BRD:
NUR DER FEIND BEKOMMT NICHTS!
Für alle diejenigen, die den R ü s t u n g s e x p o r t für
eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres Staates halten und sogar
soweit gehen, sich selbst ein Gewissen daraus zu machen, wie es
bei jungen und studierenden Menschen nicht selten der Fall ist,
werden die gerade neu veröffentlichten (alten) "Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern" ("Süddeutsche Zeitung" vom 4.5.82) eine
harte Enttäuschung bereiten können. Denn die Entdeckung fällt
nicht schwer, daß jeder einzelne Punkt dieser säuberlichen Grund-
sätze, in der Form von B e d i n g u n g e n, die alle zu
e r f ü l l e n sind und nach dem eintönigen Muster: "Der Export
von Kriegswaffen wird nicht genehmigt, es sei denn, daß...", der
Ausfuhr von Gütern bundesdeutscher Waffenschmieden in alle Welt
f r e i e B a h n eröffnen wird. Mit einer sehr verständlichen
Ausnahme: für Waffengeschäfte mit "Ländern der Länderliste C" -
das sind die Feinde im Osten - gilt ein unbedingtes nationales
Verbot. (Die Betonung liegt auf n a t i o n a l: Wenn es näm-
lich im Interesse der NATO liegt, dann dürfen so "weiche" Ost-
blockländer wie Jugoslawien oder Rumänien durchaus mit westlichen
Rüstungsgütern rechnen, wie den "Grundsätzen" zu entnehmen ist.)
Doch warum sollte es auch anders sein? Die Vorstellung ist eben
grundfalsch, die zuständigen politischen Instanzen als eine Art
von Bollwerk g e g e n eine profitgierige Rüstungsindustrie zu
betrachten. Ebenso, sich auf dieser Grundlage weismachen zu wol-
len, daß dieser Damm zunehmend Löcher aufweise und die neuen
Richtlinien, denen Skrupel gegen den Rüstungsexport auch dem
Schein nach fremd sind, als endgültigen Beweis der Ohnmacht des
Staates gegenüber den eigensüchtigen Interessen von Rüstungsindu-
striellen herzunehmen. Staatliche "Kontrolle" und "Beschränkung"
von Waffengeschäften bedeutet nämlich das Gegenteil der Ansicht,
die Politiker wollten etwas ihnen von Herzen Unliebsames auf das
lediglich absolut Nötige einschränken. Der Staat macht damit
klar, daß er diese Geschäfte von vornherein als ein M i t t e l
s e i n e r A u ß e n p o l i t i k betrachtet und kalkuliert,
sie daher seiner unbedingten Hoheit unterstellt (keine Waffe geht
ohne Billigung und Wissen der staatlichen Behörden über die
Grenze!), und von diesen Geschäften nur zuläßt, was in
s e i n e m Interesse ist. Im Gegensatz zur staatsbürgerlichen
Ideologie, die offiziellen Vorschriften seien vage und voller
Lücken, so daß sie stets bequem umgangen werden könnten, bleibt
festzuhalten, daß die Geschäfte der Rüstungsindustriellen nur auf
Basis des staatlichen Interesses an ihnen zustandekommen und kal-
kuliert sind. Und wenn die bundesdeutsche Waffenindustrie, die ja
im übrigen vom Staat selbst gefördert und aufgebaut worden ist,
steigende Umsätze verzeichnet, so heißt das nur, daß sie von dem
Ausmaß profitiert, in dem die Bundesrepublik die Aufrüstung ande-
rer Staaten, ob nun innerhalb oder außerhalb der NATO, als ein
sehr brauchbares Mittel zur Durchsetzung ihres weltweit reichen-
den Einflusses eingesetzt hat und heute zielstrebig ausbaut. Mit
Waffenlieferungen Freunde zu fördern und mißliebige Kandidaten zu
schädigen, das gehört zu den ehernen Grundsätzen des demokrati-
schen Staates, durch deren Befolgung er sich die Welt gefügig
hält und die daher auch so diesem Zweck entsprechend abgefaßt
sein müssen.
Die neuen Grundsätze der Bundesregierung entsprechen diesem Kri-
terium voll und ganz. Es steht nichts N e u e s in ihnen; es
handelt sich "lediglich" um die Kodifizierung des erreichten
Standes und des Erfolges der bundesdeutschen Rüstungexportpoli-
tik. Eine Demokratie, die zugleich ein wirklich i m p e r i-
a l i s t i s c h e r Staat sein will, bewährt sich nicht
zuletzt durch die freie Kalkulation mit der Ab- und Aufrüstung
der drittklassigen Staatenwelt als eine Methode, die Verfü-
gungsgewalt über diese zu garantieren und mit (ebenbürtigen)
Partnern darüber zu konkurrieren. Dieses Gütesiegel einer impe-
rialistischen Demokratie hat sich Deutschland unter der Führung
der Sozis endgültig wieder verschafft, es wird darin von befreun-
deten Mächten anerkannt, wie die Bundesrepublik sich selbst in
dieser Leistung anerkennt und feiert. So ist in den "Grundsätzen"
ausdrücklich festgehalten, daß der Rüstungsexport eine Sache ist,
die der "Sicherung des Friedens in der Welt" dient. Soll heißen:
der Frieden ist dann gewährleiste wenn niemand "den vitalen In-
teressen" der Bundesrepublik in die Quere kommt. Der Satz, in dem
die offensive Formel von den "vitalen Interessen" enthalten ist
und der neu in die Grundsätze aufgenommen worden ist, lautet üb-
rigens: "Vitale Interessen sind außen- und sicherheitspolitische
Interessen der Bundesrepublik unter Berücksichtigung der Bünd-
nisinteressen." Dieser Satz ist mit Absicht tautologisch.
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