Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR RUESTUNGSINDUSTRIE - Ein Geschäft geht seinen Gang
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Betriebsvereinbarung über Bildschirmnutzung:
WAS HAT MBB DENN AN DER "BILDSCHIRMNUTZUNG"
IM KONSTRUKTIONSBEREICH ZU MECKERN
Einerseits: nichts. Die Bildschirme in der Konstruktion werden
für den Zweck "genutzt", für den MBB sie hingestellt hat: zur Ab-
wicklung des Quantums Konstruktionsarbeit, das MBB haben will.
Bei der Ausstattung der Abteilung mit Bildschirmen hat der Be-
trieb sich den Umstand zunutze gemacht, daß Konstrukteure nun
einmal dieses Gerät für ihre Arbeit nicht ständig brauchen, und
hat die Anzahl der Geräte entsprechend knapp kalkuliert. Und
insofern die Zeiten, die der einzelne Konstrukteur zur
Fertigstellung einer Arbeit am Gerät jeweils benötigt, weder re-
gelmäßig anfallen noch nach Zeitpunkt oder Dauer von vornherein
eindeutig feststehen, hat MBB es zum Bestandteil der Arbeitsorga-
nisation in diesem Betriebsbereich erklärt, daß sich die Leute
die Verteilung der Bildschirmzeit untereinander absprechen. Das
klappt, und insofern ist für MBB alles in Butter.
Andererseits hat MBB doch was zu meckern. An den Überstunden näm-
lich, die im Konstruktionsbereich anfallen - oder genauer gesagt
daran, daß der Betrieb sie b e z a h l e n soll. Findige Kon-
strukteure sind nämlich schon lange auf den Gedanken gekommen,
daß man, wenn man während der regelmäßigen Arbeitszeit nicht so
ans Gerät kommt, wie man es eigentlich bräuchte, ja immer noch
auf Überstunden ausweichen kann, um sein Zeug programmgemäß
fertigzubekommen. Konstrukteure sind ja schließlich ver-
antwortungsbewußte Leute und lassen bloß wegen ein bißchen Frei-
zeit für die Firma nichts anbrennen. Diese Praxis ist dem Betrieb
auch recht: so wird ja alles fertig, was fertig werden soll. Was
ihm nicht paßt ist, daß er diese Mehrarbeit der Konstrukteuere
als z u s ä t z l i c h e Arbeitszeit bezahlen soll. Und für
dieses Anliegen hat sich der Betrieb mit dem "durchschnittlichen
Nutzungsgrad" in der Betriebsvereinbarung einen Rechtstitel ge-
schaffen. Dort heißt es:
"Die Genehmigung für Mehrarbeit ist so lange eingeschränkt, so
lange der durchschnittliche Nutzungsgrad pro Bildschirm nicht er-
reicht ist."
Der Betrieb denkt sehr konsequent von seinem Interesse an Kosten-
senkung her so: wenn während der regulären Arbeitszeit nicht dau-
ernd alle Computer genutzt werden und gleichzeitig Überstunden
geschoben werden - dann beweist das, daß die Leute in der regu-
lären Arbeitszeit nicht das geschafft haben, was sie hätten
schaffen können. Also bräuchte es die Überstunden zum Fertigma-
chen der Arbeit eigentlich gar nicht - also werden sie auch nicht
als Mehrarbeit bezahlt.
Sachlich ist das natürlich ein Quatsch. Erstens sind die Kon-
strukteure bei allem Verantwortungsgefühl so blöd ja auch wieder
nicht, daß sie für nichts und wieder nichts Zeiten in der Fabrik
absitzen, die sie sich genausogut hätten sparen können. Zweitens
weiß MBB ganz genau, daß gerade wegen des unregelmäßigen Anfalls
von Rechenzeit beim Konstruieren das Nichtbenutzen der Computer
notwendigerweise regelmäßig vorkommt, und daran will der Betrieb
ja auch gar nichts ändern. Zum Zwecke der Einsparung von Über-
stundenbezahlung tut MBB aber mal kurz so, als wäre das dauernde
Laufen des Computers dasselbe wie das Erledigen von mehr Kon-
struktionsarbeit - also sein Stillstand entgangene Arbeitslei-
stung für den Betrieb. Mit dem Beschluß, anfallende Überstunden
bei unzureichender Auslastung der Bildschirme als nicht geleistet
zu behandeln, stellt MBB klar, daß eben seine Rechnung die ist,
die gilt. Und zu nichts anderem ist auch der Unsinn mit dem
"durchschnittlichen Nutzungsgrad" erfunden: so "beweist" MBB, daß
sein I n t e r e s s e am Sparen von Kosten für die Konstrukti-
onsarbeit eigentlich eine Notwendigkeit ist, die ihm die schlam-
pige Abwicklung der Bildschirmarbeit in der Konstruktion abfor-
dert. Dem Betriebsrat hat das jedenfalls eingeleuchtet.
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