Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR KDV - Dienst bleibt Dienst
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KLARSTELLUNGEN IN SACHEN KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG
"Kriegsdienstverweigerer, von denen bekannt wird, daß sie - etwa
als Aufbauhelfer in Nicaragua - Waffen getragen haben, müssen
sich erneut einem Prüfungsausschuß stellen und damit rechnen, daß
ihnen die Anerkennung entzogen wird. Dies erklärte der Bundesbe-
auftragte für Zivildienst Peter Hintze..." (taz 6.10.86)
In der BRD verweigern Leute den Dienst mit der Waffe, in Nicara-
gua tragen sie freiwillig Gewehre - für den Bundesbeauftragten
Hintze ist das ein unerträglicher Zustand. Warum? Weil diese
Leute es sich herausnehmen, selbst zu entscheiden, wann und für
welchen politischen Zweck sie ihr Leben riskieren wollen. Weil
diese Leute die Verteidigung des sandinistischen Staates gegen
die Contras für eine bessere Sache ansehen, als für den Erfolg
der deutschen Nation auf der Welt zu schießen. Weil diese Leute
sich gegen die Contras zur Wehr setzen wollen, obwohl die doch
den Segen der Amis und ihrer Verbündeten haben.
Kurz und gut: diese Leute mißbrauchen gründlich das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung. Denn die Verweigerung des Kriegs-
dienstes mit der Waffe steht nur dem zu, der folgenden seltsamen
Einwand gegen das Töten im Staatsauftrag hat: gegen dieses selbst
und die damit verfolgten Zwecke gebe es berechtigterweise nichts
einzuwenden, im Gegenteil; aber mitmachen könne man persönlich
nicht. Man sei nämlich gewissensmäßig so konstituiert, daß man
keiner Fliege etwas zuleide tun könne. Nur dieser Einwand geht
durch, und wer sich einmal zu einer solchen Gewissensnot bekannt
hat, muß sich daran - so Hintze - auch immer messen lassen.
Soweit kommt es nämlich noch, daß der deutsche Staat es seinem
Menschenmaterial überläßt, sich für oder gegen die Bundeswehr und
den bundesdeutschen Imperialismus, für den sie so nötig ist, zu
entscheiden. Nein, die Bundeswehr verteidigt allemal "uns", wes-
wegen die deutschen Bürger auch selbstverständlich andere Men-
schen umzubringen und ihren eigenen Kopf hinzuhalten haben, wenn
"unsere" Politiker "unsere Interessen", zu verteidigen beschlie-
ßen. - Das ist nunmal das erzdemokratische Recht der Herrn in
Bonn.
Wenn diese dann allzu skrupulösen Naturen - bisher noch - großzü-
gig "nur" jede Menge Dienst ohne Waffen und umso reichlichere Op-
ferbereitschaft abverlangen, dann sollten derart "Priviligierte"
gefälligst besonders dankbare und treue Untertanen sein. Alles
andere ist Mißbrauch des Grundrechts, wie es im Art. 4 GG nieder-
gelegt ist, und muß schleunigst abgestellt werden.
Alles klar?
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