Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR KDV - Dienst bleibt Dienst
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Neuregelung der Kriegsdienstverweigerung:
FORTSCHRITTE IN DER MOBILMACHUNG AN DER HEIMATFRONT
Vor kurzem haben CDU, CSU und FDP sich auf die Neuregelung der
Kriegsdienstverweigerung geeinigt, die Mitte Dezember Gesetz
wurde. Die mündliche Gewissensprüfung ist dadurch überflüssig -
das hat auch das Bundesverfassungsgericht 1978 als Bedingung bei
der Ablehnung des "Postkartenverfahrens" so formuliert -, indem
der Ersatzdienst als eine "einzige Probe auf die Ernsthaftigkeit
der Gewissensentscheidung bei ungedienten Wehrpflichtigen" einge-
richtet wird.
Gewissensnöte überflüssig
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Die Regierungsparteien haben sich einige Maßnahmen ausgedacht, um
die trotz Prüfungsverfahren oftmals angezweifelte Gewissensent-
scheidung der Kriegsdienstverweigerer über jeden Zweifel zu erhe-
ben:
"Die Frage nach der Gewissensentscheidung soll damit als beant-
wortet gelten, daß sich der Antragsteller für einen Zivildienst
entscheidet, der in seinen Anforderungen und Beschwernissen mit
dem Wehrdienst vergleichbar ist, zugleich aber um ein Drittel
länger dauert als der Grundwehrdienst bei der Bundeswehr." (FAZ)
So organisieren die Politiker einen Ersatzdienst, der seinem Na-
men alle Ehre macht. Wenn jemand gegen den Kriegsdienst Einwände
hat, darf das erstens nicht heißen, daß er für seinen obersten
Friedens- und Kriegsherrn nicht zu Diensten bereit ist. Weil der
Dienst an der Waffe die ehrenhafteste aller Staatsbürgerpflichten
ist, der Dienst ohne Waffe also n u r E r s a t z, darf der
Kriegsdienstverweigerer zweitens diesen Mangel gleich durch mehr
Opfer wettmachen. Wer fürs Vaterland nicht töten will, muß ihm
länger dienen; ab 1984 20 Monate, wegen der "unumgänglich" wer-
denden Verlängerung auf 18 Monate in den folgenden Jahren dann
sogar 24 Monate. Die Währung des "R e c h t s auf Kriegsdienst-
verweigerung" wird also ganz offiziell b e s t r a f t. Warum?
Soziale Gerechtigkeit
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90.000 unerledigte Anträge auf Kriegsdienstverweilderung hält Fa-
milienminister Geissler für einen einzigen Angriff auf die Ver-
teidigungsfähigkeit der BRD, weil dies für ihn auf eine
"Abschaffung der Wehrpflicht" hinausläuft. Geissler erinnert
daran, daß es in der BRD eine allgemeine Wehrpflicht gibt, die
eine Gewissensentscheidung gegen die Bundeswehr nur als Ausnahme
zuläßt, die dann keine ist, wenn zuviele Ausnahme sein wollen,
und der Staat so seinen Bedarf an Soldaten nicht rekrutieren
kann, und wenn die zugelassenen Ausnahmen keine alternativen
Dienste leisten. So werden von Geissler die verschärften Zumutun-
gen für Kriegsdienstverweigerer in einen Akt der größten
"Wehrgerechtigkeit" umfrisiert. Der Gleichheit vor dem Wehr-
pflichtgesetz wird Genüge getan, indem die angeblich untermi-
nierte Moral der Truppe dadurch behoben wird, daß der Ersatz-
dienst als Ausbildung von s o l d a t i s c h e n T u g e n-
d e n hergerichtet, also nach dem V o r b i l d d e r
T r u p p e organisiert wird:
1. Jeder Kriegsdienstverweigerer soll einen vier- bis achtwöchi-
gen "Einführungsdienst" mit "internatsmäßiger Unterbringung" ab-
solvieren, so das Programm einer Grundausbildung für "Soldaten
ohne Waffen" in zivilen Kasernen.
2. Danach in "heimatfremder Verwendung" ab in die sozialen
Dienste, die auch weiterhin drei Viertel aller Ersatzdienstplätze
ausmachen. Dienst an Alten, Kranken und sonstigem "Ausschuß", die
sich für den Staat nicht mehr dienstbar machen können, für die er
deshalb auch seinen Staatssäckel schonen will.
3. Weil dem Staat die Zivildienste aber weniger am Herzen liegen
als die militärischen, sind auch noch neue Tätigkeitsfelder für
Kriegsdienstverweigerer vorgesehen. "Bequeme Verwendungen" in Bü-
ros und Verwaltungen sollen ab sofort entfallen.
"Vielmehr sollen zu dem Einsatz im sozialen Dienst Aufgaben beim
Zivil-, Landschafts- und Naturschutz kommen, die eine stärkere
Beanspruchung mit sich bringen." (FAZ)
Hoppla, das hatten wir doch schon einmal! Nur Autobahnen brauchen
nicht gebaut werden, weil in genügender Anzahl vorhanden. Hier
wird straffere Disziplin zwecks einer Ertüchtigung für den Dienst
am Vaterland den Kriegsdienstverweigeren verordnet mit der dazu-
gehörigen Portion Blut, Schweiß und Tränen. Und so werden sie mit
Aufgaben betraut, die näher an dem liegen, wozu sie im Ernstfall
da sein sollen: mit der Beseitigung von Katastrophenfolgen, dem
Abräumen von Leichen, der Organisierung von Notversorgung etc.
Die Mobilmachung an der Heimatfront macht hier Fortschritte; der
Zivildienst wird auf seine Verwendung im "Verteidigungsfall" vor-
bereitet, so gerät der Friedensdienst Zivil zu einer Nebenabtei-
lung des Friedensdienstes Bundeswehr. Dieses Arbeitsdienstbe-
schaffungsprogramm läßt sich der Staat 500 Millionen kosten, um
für Leute, die in "Gemeinschaftsunterkünften kaserniert" werden
sollen, die Zahl der Arbeitsplätze von 51.000 auf 80.000 zu erhö-
hen.
Frieden schaffen mit und ohne Waffen
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Die Politiker machen also Ernst damit, jeden jungen Untertan in
die Pflichten des Staatsdienstes einzuweisen. Für die beschlos-
sene Kriegsvorbereitung macht sich der Staat nicht nur mit der
Anschaffung der nötigen Waffen gefechtsklar, er versorgt sich
auch mit dem nötigen Menschenmaterial: Frieden schaffen mit und
ohne Waffen. Einerseits ist die mündliche Gewissensprüfung so
tatsächlich überflüssig gemacht, andererseits behalten sich die
Politiker ihre Wiedereinführung durchaus vor. Dieses Gesetz soll
bis Ende 1987 befristet sein, weil laut Geissler seine Auswirkun-
gen "nicht kalkulierbar" sind. Dabei ist derselbe Geissler sich
sehr sicher, daß aufgrund der verschärften Zumutungen die Zahl
der Kriegsdienstverweigerer zurückgeht. Nur
"Ab Mitte der 80er Jahre wird die Bundeswehr auf jeden brauchba-
ren Mann angewiesen sein." (Hartmann, CSU, im Spiegel)
Die Entscheidung, wie das Menschenmaterial den Zwecken der Herren
Politiker jeweils am besten dient, wollen diese nicht von der
persönlichen Entscheidung der Leute abhängig machen. Die Sortie-
rung des Nachwuchses in Frontkämpfer und funktionale Zuarbeiter
an der Heimatfront geschieht auf politischen Beschluß.
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P.S.1: Die Sozialdemokraten haben gegen dieses Gesetz der neuen
Regierung lautstark Protest eingelegt. "Grundgesetzwidrig" sei
es, der "Abschreckungs- und Bestrafungscharakter" der Neuregelung
wurde gegeißelt. Hat die Einführung der freien Wahl zwischen
Wehr- und Ersatzdienst - "Postkartenverfahren" - sich nicht dar-
auf gegründet, daß die Wehrpflichtigen von selbst für das Ergeb-
nis sorgen, das der Staat sonst mit seiner Gewissensinquisition
herbeigeführt hat? Hat die SPD nicht den Zivildienst drei Monate
länger als den Wehrdienst gemacht, um für die nötige Entschei-
dungshilfe bei der freien Auswahl zu sorgen? Selbst für die Maß-
nahmen der CDU/FDP-Regierung hat ein anderer das Regierungspro-
gramm schon früher geschrieben:
"Es ist dringend erforderlich, deutlich zu machen, daß der Zivil-
dienst keine gleichwertige Alternative zum Wehrdienst sei." (Apel
1981)
Es ist schon dummdreist, wie man seine Oppositionsrolle als poli-
tische Unschuld ausgibt, um Stimmen zu sammeln, damit man selber
wieder ans Ruder kommt.
P.S.2: Die Organisationen der Kriegsdienstverweiserer begrüßen
die Neuregelung einerseits als "Verbesserung (!)" (Pastor Fink)
des Anerkennungsverfahrens, kritisieren zugleich, daß die Gewis-
sensprüfung "durch die Hintertür wieder eingeführt" werden kann.
Enttäuscht zeigen sie sich, weil die Politiker die G l a u b-
w ü r d i g k e i t ihrer O p f e r b e r e i t s c h a f t,
die der Staat doch angeordnet hat und zu der sie sich auch noch
bekennen, anzweifeln. Was soll da eigentlich v e r w e i g e r t
werden?
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