Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR KDV - Dienst bleibt Dienst
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Anläßlich des Streiks der Zivildienstleistenden:
EINIGE FRAGEN AN DIE STREIKENDEN ZIVILDIENSTLEISTENDEN
1.
Zivildienst ist die vom Staat erzwungene Alternative zum Kriegs-
dienst. Im Ernstfall wird daher aus dem Zivildienst ein Kriegs-
dienst ohne Waffe. Mit seinem Zivildienstgesetz, dem
Arbeitssicherstellungsgesetz und anderen Schikanen stellt der
Rechtsstaat die Ableistung aller verlangten Aufgaben sicher, auch
gegen den Willen der Betroffenen und unter Einschränkung ver-
schiedener Grundrechte. So schreibt ihr selbst in eurem Papier
"Was wir schon immer mal über den Zivildienst sagen wollten..."
Es stimmt ja, daß Zivildienstleistenden etliche Rechte
g e n o m m e n sind. Bloß: Ist die R ü c k e r o b e r u n g
von Rechten die darauf passende Antwort?
"Uns ist mit dem Streikrecht eines der selbstverständlichsten
Rechte verwehrt. Wir nehmen es uns zurück!''
Derselbe Staat, der die Leute zum Kriegsdienst z w i n g t,
soll zugleich ein Recht gewähren, diesen staatlichen Willen zu
b r e c h e n? An diese Absurdität glaubt ihr selbst nicht.
Bloß: Ihr wollt euch ja ein Recht z u r ü c k n e h m e n, das
der Staat euch n i c h t gibt. Bloß: Was ist damit gewonnen,
wenn man sich zu seinem Protest ein Dürfen hinzudenkt, das nur in
der eigenen Phantasie existiert? Dem Protest nützt das gar
nichts. Es befördert höchstens fromme Einbildungen über die ei-
gentliche Güte des Rechtsstaats. Wollt ihr das?
2.
Ihr wendet euch dagegen, daß im Kriegsfall Zivildienstleistende
für den Bundeswehr-Sanitätsdienst abgestellt werden können. Das
stimmt. Ihr beklagt, daß Zivis in Friedenszeiten die Krankenhäu-
ser übervölkern. Mangels Ausbildung stellen sie dort eher ein Ri-
siko für die Gesundheit der Patienten dar und nehmen gelernten
Pflegern die Arbeitsplätze weg, schreibt ihr.
Bloß: Fängt die Kritik des Sanitätswesens wirklich erst im
Kriegsfall an, wo es um das Zusammenflicken von Soldaten geht?
Ist das Gesundheitswesen in Friedenszeiten eine menschliche
Errungenschaft, die gleich zwei Menschensorten nützt: den Patien-
ten wegen der Gesundheitsfürsorge, den Pflegern wegen ihres Ar-
beitsplatzes? Ein Staat, der sein Menschenmaterial im Ernstfall
auf das Opfer des eigenen Lebens verpflichtet, hat auch sonst
keine Wohltaten mit ihm vor. Es ist der großzügige
V e r b r a u c h, den Staat und Wirtschaft von der Gesundheit
der Leute machen, der die Kankenanstalten füllt: Asbestkranke und
Allergiker, die auf das Konto von Vulkan und Klöckner gehen,
treffen sich da mit Leukämiefällen, die am staatlich zugelassenen
Restrisiko der AKWs laborieren. Das Pflegepersonal darf sich um
die Wiederherstellung einer verbrauchsfähigen Physis der Kranken
verdient machen - gegen einen Billiglohn natürlich, der sie
staatlichen Kosten für den dosierten Verschleiß der Leute in
Grenzen hält.
Ist dieses Gesundheitswesen wirklich so etwas wie eine soziale
Friedenstat, die man angesichts eines Feldlazaretts gut finden
soll?
3.
Die "Klischees vom sozialen Friedensdienst" will euer Protest
niederreißen. Sicher: Der soziale Rechtsstaat macht nicht den Un-
terschied zwischen einer menschenbeglückenden Tätigkeit im
Frieden und einer paramilitärischen Unterstützung der kämpfenden
Truppe im Kriegsfall. Für ihn ist b e i d e s D i e n s t an
seinen Zwecken. Entsprechend schäbig sehen beide Dienste aus -
und im Ernstfall sind sie sogar eins.
Entweder, man greift die staatlichen Zwecke an, für die im
Frieden wie im Krieg die Menschen benutzt und verschlissen
werden. Dann hat man den sozialen Rechtsstaat zu kritisieren.
Oder man pocht mit der Entlarvung des Zivildienstes als
Kriegshilfsdienst auf einen wirklich sozialen Friedensdienst.
Dann hat man seinen Dienstherrn kritisiert, indem man ihm ein
alternatives Dienstversprechen auf einem anderen Feld ablegt.
Habt ihr euch in dieser Alternative richtig entschieden?
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