Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR KDV - Dienst bleibt Dienst
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Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung:
DIENST BLEIBT DIENST
1.
Daß ein Staat wie die BRD weltweites Gewicht hat, Figuren wie
Kohl und Genscher auch noch in den entlegensten Weltgegenden In-
teressen anzumelden haben, geht nicht ohne eine kriegstaugliche
Streitmacht, deren Existenz die Forderungen deutscher Politiker
erst zu "Argumenten" macht. Deshalb werden jedes Jahr deutsche
Jungmänner dienstverpflichtet, um sich zum Töten und getötet wer-
den im staatlichen Auftrag ausbilden zu lassen.
2.
Mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung organisiert der
Staat eine zweckmäßige Ausnahme von er Pflicht zur Vaterlandsver-
teidigung. Zweckmäßig ausschließlich für ihn. Denn Aussicht auf
staatliche Anerkennung als Verweigerer hat nur, wer sich
p e r s ö n l i c h u n f ä h i g zu jeder Gewalt darstellt und
sie so ausschließlich dem Staat zuerkennt.
Mit dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgrün-
den zu verweigern, erlaubt der Staat eine individuelle Ausnahme
von der Pflicht zur Vaterlandsverteidigung. Nicht recht gegeben
wird damit einem Menschen, der eine Kritik an den Taten, Absich-
ten und Feindbildern der Politik hätte - es muß schon das Gewis-
sen, der Unsinn einer "abstrakten, nicht situationsbezogenen
Grundentscheidung" sein. Nicht erlaubt ist aber auch, daß so ein
Gewissen jetzt an seiner prinzipiell kriegsbereiten Obrigkeit An-
stoß nähme - seine Urteile dürfen nur die eigene Person und deren
ganz privaten Seelenfrieden betreffen. Und erst recht nicht ge-
meint ist, daß sich einer der staatlichen Inanspruchnahme von Le-
ben und Gesundheit im Ernstfall entziehen könnte -
"Die Gewissensentscheidung richtet sich dagegen, einen anderen
töten zu müssen; das eigene Leben einsetzen zu müssen für den an-
deren oder für die Gemeinschaft, kann mit dem eigenen Gewissen
nicht in Widerspruch stehen." (Geißler)
Der ideale Kriegsdienstverweigerer ist also einer, der sich zu
dem jämmerlichen Standpunkt "i c h k a n n n i c h t töten",
vorgearbeitet hat und erwarten läßt, daß er diese persönliche
Untauglichkeitserklärung unter allen Umständen wahr macht. Mit-
glieder dieser Minderheit werden genauso wie andere Spinner,
Kranke oder Kriminelle in jeder Armee der Welt für störend erach-
tet und folgerichtig ausgemustert oder gesondert behandelt. Demo-
kratische Staaten allerdings rechnen sich diese Zweckmäßigkeits-
überlegung noch zur Ehre an, heucheln also Respekt vor der Gewis-
sensqual einzelner, wo sie lässig mit der Erzeugung von Millionen
Leichen kalkulieren. Die gilt insbesondere für die BRD, die,
zwecks leuchtendem Kontrast zu rüden Nazi-Praktiken, die Sache
gleich unter die Grundrechte aufnahm.
3.
Kriegsdienstverweigerer dürfen keine Drückeberger sein. Wer es
nicht mit der Waffe tut, hat dem staatlichen Friedens- und
Kriegsherren anders zu dienen. Als Dienstverpflichtung organi-
siert die staatliche Gewalt im Zivildienst und an der Heimatfront
konstruktive Alternativen für die Leute, denen er das Bekenntnis
abgenommen hat, als Schafsnaturen alles mit sich machen zu las-
sen.
Es g i b t Verwendung für diese jungen Idealisten. Sie dürfen,
beinahe zum Nulltarif, disziplinpflichtig und sehr gewissenhaft,
dem Staat bei der kostengünstigen Erledigung seiner sozialen Auf-
gaben helfen. Und die "Schaffung" von Zivildienstplätzen besteht
darin, sie zu einer erheblichen und deshalb auch geplanten und
unentbehrlichen Größe in der Personalausstattung der einschlägi-
gen Institutionen zu machen.
Zum anderen läßt der Staat die Zivis einen Preis dafür entrich-
ten, daß er ihnen ihren Gewissensnotstand abkauft und sie vom
Barras freistellt: Der Zivildienst dauert 5 Monate länger. Mit
dieser Erpressung bereichert der Staat seine ohnehin schon hür-
denreiche Gewissensprüfung: So läßt sich das "Verweigererauf-
kommen" in den gewünschten Grenzen halten. Die Sollstärke der
Bundeswehr ist maßgebend.
4.
Z i v i l dienst ist alternativer D i e n s t. Konsequenter-
weise wird im Ernstfall aus dem Zivildienst ein Kriegsdienst ohne
Waffe: An der Heimatfront genauso wie im Feldlazarett.
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