Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR IDEOLOGIE - Mit der Bombe Frieden machen


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       Bremer Hochschulzeitung Nr. 51, 08.02.1982
       
       Wochenschau
       

WEDER TODESSTRAFE NOCH STANDRECHT

soll es in der neuen "Wehrgerichtsbarkeit für den Verteidigungs- fall" geben, denn die Bundesregierung will sich ganz an dem Geist des Grundgesetzes orientieren, nach dem die Todesstrafe abge- schafft ist. Das ist ja geradezu großzügig: Wer sich nicht daran beteiligen will, unter Einsatz seines Lebens den von der Regie- rung beschlossenen äußeren Feind niederzumachen, wird vom Stand- recht verschont - obwohl er eigentlich das Recht auf Leben ver- wirkt hat, wenn er nicht bereit ist, es für den Staat zu opfern. Darin sind sich die Politiker jedenfalls einig. Weil aber der de- mokratische Rechtsstaat nicht an die "unselige" Tradition anknüp- fen will - "Es soll nie mehr 'Kriegsrichter unseligen Angeden- kens' geben" (Weser-Kurier) -, beschränkt er sich für besagten "Fall" auf die Liquidierung der äußeren Feinde - und behält sich für die inneren eine andere nützliche Verwendung vor. Die fran- kierenden Maßnahmen in der Aufrüstung der Nation für den Krieg gehen also zügig voran; auch die Amtsroben für die Militärrichter sind bereits angeschafft. zurück