Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR IDEOLOGIE - Mit der Bombe Frieden machen
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 51, 08.02.1982
Wochenschau
WEDER TODESSTRAFE NOCH STANDRECHT
soll es in der neuen "Wehrgerichtsbarkeit für den Verteidigungs-
fall" geben, denn die Bundesregierung will sich ganz an dem Geist
des Grundgesetzes orientieren, nach dem die Todesstrafe abge-
schafft ist. Das ist ja geradezu großzügig: Wer sich nicht daran
beteiligen will, unter Einsatz seines Lebens den von der Regie-
rung beschlossenen äußeren Feind niederzumachen, wird vom Stand-
recht verschont - obwohl er eigentlich das Recht auf Leben ver-
wirkt hat, wenn er nicht bereit ist, es für den Staat zu opfern.
Darin sind sich die Politiker jedenfalls einig. Weil aber der de-
mokratische Rechtsstaat nicht an die "unselige" Tradition anknüp-
fen will - "Es soll nie mehr 'Kriegsrichter unseligen Angeden-
kens' geben" (Weser-Kurier) -, beschränkt er sich für besagten
"Fall" auf die Liquidierung der äußeren Feinde - und behält sich
für die inneren eine andere nützliche Verwendung vor. Die fran-
kierenden Maßnahmen in der Aufrüstung der Nation für den Krieg
gehen also zügig voran; auch die Amtsroben für die Militärrichter
sind bereits angeschafft.
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