Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR ALLGEMEIN - Vom deutschen Militarismus
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ÜBUNG FÜR DEN ERNSTFALL
"Wehrübung
Ein im rahmen der Wehrübung verunglückter Bundeswehrsoldat hat
dann keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn seine Verletzungen
die Folge eines korrekten Befehls gewesen sind. Etwas anderes
gilt, wenn es sich bei dem Befehl um eine vorsätzliche Amts-
pflichtverletzung handelte. Bundesgerichtshof-III ZR 36/84".
(Stern, 5/86)
Das wäre ja auch noch schöner wenn Untertanen für die in Ausübung
ihrer staatsbürgerlichen Pflicht erlittenen Schäden ausgerechnet
ihren staatlichen Auftraggeber regreßpflichtig machen könnten.
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