Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR ALLGEMEIN - Vom deutschen Militarismus
zurückÜBUNG FÜR DEN ERNSTFALL
"Wehrübung Ein im rahmen der Wehrübung verunglückter Bundeswehrsoldat hat dann keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn seine Verletzungen die Folge eines korrekten Befehls gewesen sind. Etwas anderes gilt, wenn es sich bei dem Befehl um eine vorsätzliche Amts- pflichtverletzung handelte. Bundesgerichtshof-III ZR 36/84". (Stern, 5/86) Das wäre ja auch noch schöner wenn Untertanen für die in Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht erlittenen Schäden ausgerechnet ihren staatlichen Auftraggeber regreßpflichtig machen könnten. zurück