Quelle: Archiv MG - BRD BUNDESWEHR ALLGEMEIN - Vom deutschen Militarismus


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       "Jeder Soldat  ist  ein  potentieller  Mörder  -  diese  Äußerung
       brachte dem 39jährigen Hautarzt Peter A. am Donnerstag nach mehr-
       stündiger Verhandlung  vor dem Frankfurter Amtsgericht eine Geld-
       strafe von  150 Tagessätzen  zu 70 Mark ein. Da er mit seiner Be-
       merkung auch  ausdrücklich einen  Bundeswehroffizier angesprochen
       hatte, handelte  es sich  nach Ansicht  des Gerichts  neben einer
       Volksverhetzung auch um eine Beleidigung." (FR, 5.9.86)
       

SIND SOLDATEN MÖRDER?

Überprüfen wir also, ob das Gericht Recht gesprochen hat. Und wenn ja, was das eigentlich heißt, daß Soldaten keine Mörder sind. Wir ziehen dazu den einschlägigen Paragraphen des Strafge- setzbuchs zu Rate: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Ge- schlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggrün- den heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." (StGB, Paragr. 211) In der Tat: - Aus Jux und Dollerei zieht keiner in den Krieg, und keiner bringt dort Leute einfach aus Spaß an der Freude um. Kriege wer- den von Staaten vom Zaun gebrochen, die sich darauf systematisch vorbereiten und die jungen Männer gar nicht erst fragen, ob ihnen das Kriegshandwerk Lust bereitet, sondern sie kurzerhand dienst- verpflichten. - Aus Habgier auch nicht. Denn erstens ist den Soldaten das Plün- dern verboten, was zweitens natürlich nicht heißt, daß die Ver- wechslung staatlicher Kriegsziele mit privater Bereicherung nicht vorkommt - es ist schließlich Krieg. Vor allem aber widerlegt der staatliche Zweck der Veranstaltung alle Gerüchte vom Krieg aus Habgier. Der heißt Brechung der feindlichen Souveränität und kal- kuliert mit erheblichen Opfern auch auf der eigenen Seite: So 20 bis 40 Millionen tote Amis, Ausländer und andere Sachschäden nicht mitgerechnet, ist den USA nach den Berechnungen ihres Ober- kommandos die Beseitigung des Bolschewismus wert. - Auch der gewisse Kitzel zwischen den Schenkeln beim Bombenab- wurf dient allenfalls in (Anti-)Kriegsfilmen dazu, das Verhältnis von Ursache und Wirkung in Sachen Krieg auf den Kopf zu stellen. Es mag ja sein, daß Leute wie der My Lai-Schlächter Calley bei der Exekution von feindlichen Kindern auch noch "Befriedigung" empfinden, aber sich gerade diese Feinde (nämlich just die Leute, die einer Souveränität unterstehen, die von der eigenen gerade zum Feind erklärt worden ist) herauszusuchen, das bringt ein "Trieb" niemals fertig. - Die Vorbereitung bzw. Verdeckung von Straftaten können wir ebenso kurz abhandeln. Denn erstens begeht ein Staat per defini- tionem keine Verbrechen - schließlich ist er ja die Instanz die b e s t i m m t, was als Verbrechen zählt. Zweitens gibt es zwar auch "Kriegsverbrechen", die allerdings' sehr schwer und höchstens im Nachhinein vom ehrbaren "Kriegshandwerk" zu unter- scheiden sind. Im Zweifelsfall legt der Sieger fest, ob eine Kriegshandlung über das für den Sieg/Krieg nötige Maß hinausging. In der USA sind die Veranstalter des My Lai-Massakers inzwischen zu Kriegshelden aufgestiegen. Bleiben die Merkmale der Tatausführung und die "sonstigen niede- ren Beweggründe": - Mit den Mitteln sind wir schnell fertig: Nicht Heimtücke, son- dern Hinterhalt (bzw. Kriegslist) gehört laut jedem militärischen Lehrbuch zu sachdienlicher Könnerschaft; und der funktionalen Zerstörungskraft, nicht hingegen der Grausamkeit und Gemeinge- fährlichkeit der eingesetzten Mittel, gilt der Erfindungsreich- tuni eines ganzen Industriezweigs, der mit öffentlichen Mitteln reichlich ausgestattet ist. - Die niedrigen Beweggründe. Dazu führte das Gericht erhellend aus, daß Soldaten keine "Techniken des Tötens" lernen, sondern den "Umgang mit Waffen". Ein wichtiger Unterschied. Um ihn erfas- sen zu können, stellen wir uns einmal hilfsweise vor, ein RAF- Verteidiger plädierte vor einem deutschen Gericht mit den Worten, der Mordvorwurf an seine Mandanten sei schon deshalb hinfällig, weil sie nur mit Sprengstoff umgegangen seien. Alle berufsmäßigen Zyniker in Politik und Presse würden sich nicht mehr einkriegen - über soviel Zynismus... Aber das ist eben der Unterschied - zu- rück zum Originalton des Gerichts: "Wenn sich die Bundeswehr verteidige, komme es zwar zur Tötung von Menschen, doch sei dies nicht rechtswidrig. Ein Mordvorwurf könne daher nicht erhoben werden." (FR, 5.9.) Eine eindeutige Klarstellung: Soldaten sind keine Mörder, weil sie die "Tötung von Menschen" im höheren Auftrag vollbringen. Wenn der demokratische Staat das Töten per Kriegserklärung be- fiehlt, ist es nicht nur nicht verboten, sondern sogar erste staatsbürgerliche Pflicht. Die Verteidigung der Freiheit ist nicht nur kein niederer, sondern der denkbar höchste Beweggrund, Leute umzunieten, Und noch eins: Das ist keine Volksverhetzung, sondern ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts - im Namen des Volkes! zurück