Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK VERTRIEBENE - Vom östlichen Unrecht
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Wochenschau
"SCHLESIEN IST UNSER"
- lautet das Motto des "Deutschlandtages 1985" der Schlesischen
Landsmannschaft. Als Hauptredner sollen ihm Albrecht und Kohl das
nötige politische Gewicht verleihen. Für den Kanzler ist das
Motto, welches kurzerhand die Souveränität der Volksrepublik Po-
len über Teile ihres Staatsgebietes bestreitet, kein Grund, sich
groß zu distanzieren. Vielmehr läßt er seinen Boenisch zum diplo-
matischen Interpretieren antreten: "Schlesien bleibt in unser al-
ler H e r z e n", soll das Motto angeblich zum Ausdruck brin-
gen. Das wiederum mißfiel dem Vertriebenenchef Czaja, der sich
seinen "Revanchismus" nicht durch Herzensangelegenheiten verwäs-
seren lassen möchte. Er konterte mit dem Völkerrecht, nach wel-
chem die polnische "Militärdiktatur" ihre Herrschaft völlig wi-
derrechtlich ausübe. Schließlich gehört es auch zum Repertoire
der regierungsamtlichen Osthetze, jeder Regierung von Warschauer-
Pakt-Staaten als Unrechtsregime die Existenzberechtigung abzu-
sprechen. Die "Aussöhnungspolitik" der BRD mit dem Osten steht
unter dem gar nicht bescheidenen Titel: Befreiung der Menschen
drüben von einem Regime, welches die Menschenrechte mit Füßen
tritt! Da herrscht doch das herzlichste Einvernehmen zwischen der
Kohl-Regierung und den Parteifreunden Hupka, Czaja u. a. Und ir-
gendwie ist es doch auch wurscht, ob nun im Namen der
"D e u t s c h e n im Osten" mit dem V ö l k e r r e c h t
oder im Namen des "polnischen Volkes" mit dem Menschenrecht der
polnischen Regierung ihre Regierungsgewalt bestritten wird. Der
ganze Unterschied liegt in der d i p l o m a t i s c h e n Nu-
ance zwischen einer Anklage, die sich auf das Menschenrecht be-
ruft, und jener anderen, die einem fremden Staat Völkerrechts-
bruch vorwirft. W a n n der m o r a l i s c h e n Verurtei-
lung des Ostens die g e w a l t s a m e Wiederherstellung an-
geblich verletzter (Völker-)Rechte folgt, das entscheiden sowieso
nicht die "Vertriebenen", sondern die NATO-Führungsstäbe.
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