Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK VERTRIEBENE - Vom östlichen Unrecht


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DIE "HEIMAT IM OSTEN" - AUCH EIN KRIEGSGRUND

Ein "Vertriebener " - was ist das eigentlich? - Ein Arbeitsloser aus Hannover, den die Geldnot zwingt, zu einem Arbeitsplatz im fremden Bayern umzusiedeln? - Ein Türke, der per Entzug der Auf- enthaltserlaubnis in die Türkei zwangsrückgesiedelt wird, weil ihn kein deutscher Kapitalist mehr benutzen will? - Oder ein So- zialhilfeempfänger, den die "Neue Heimat" aus seiner Wohnung schmeißt, weil er die Miete nicht mehr zahlen kann? Natürlich nichts von alledem. An Leuten, denen so etwas zustößt, ist ja gültiges bundesdeutsches Recht vollstreckt worden. Das legt fest, wie Leute ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt fremdem Eigentum zu dienen haben; und was mit ihnen passiert, wenn sie mangels Dienstgelegenheit kein Geld zum Leben haben. Insofern gehen alle drei Fälle hierzulande völlig in Ordnung. Eine politikfähige Sekte... --------------------------- Vertriebene hingegen sind Leute, an denen laut amtlicher BRD-Auf- fassung ganz unabhängig davon, wie es ihnen in der BRD so geht, auf jeden Fall ein schreiendes U n r e c h t begangen wird. Dieses Unrecht begeht natürlich nicht die BRD an ihnen - das ist ja per definitionem unmöglich. F r e m d e Staaten sind es, die ihnen angeblich ihr "Recht auf Heimat" vorenthalten - und das ist selbstredend etwas viel Höheres als der schlichte Entzug einer Bleibe. Schließlich soll sich dieses "Heimatrecht" auf Gebiete beziehen, die seit 40 Jahren zu Polen, der CSSR und der UdSSR ge- hören. Es verdankt sich folglich als dem B e s c h l u ß der BRD, ihrem politischen Anspruch auf Revision der bestehenden Grenzen die höhere Weihe eines Auftrags zu verleihen, der ihr von den damaligen Bewohnern dieser Weltgegenden erteilt worden sein soll. Das Recht auf Revision der Grenzen haben die Staaten des freien Westens sich in den Deutschland-Vertrag von 1952 hineinge- schrieben: daß sie nämlich die "Grenzfrage" bis zu einer "endgültigen Friedensregelung" für offen halten w o l l e n. Und für diesen von oben festgelegten Westkurs bedurfte es keines einzigen Flüchtlings, der partout die Gänse auf seinem angestamm- ten pommerschen Bauernhof füttern wollte. Für die Propaganda des Standpunkts, daß für die Vorhaben demokratischer Politiker die Massen als Berufungsinstanz parat stehen, taten sie allerdings gute Dienste. Deshalb gründeten westdeutsche Politiker extra einen "Bund deutscher Vertriebener" (BdV), gliederten ihn in min- destens zwanzig Landsmannschaften mit Wappen und eigener Hetzpo- stille für Sudeten- und Karpatendeutsche bis hin zur beachtlichen Splittergruppe der Sathmarer Schwaben und ließen das Ganze völlig freiwillig, aber zuverlässig von Bundestagsmitgliedern organisie- ren. Und damit das "von Gott geschenkte Grundrecht der Mensch- heit", das "Recht auf Heimat". nicht mangels Masse den Herrgott mit seinem NATO-Geschenk des Vorzeigeadressaten beraubt, erklärte das Bundesvertriebenengesetz den Flüchtlingsstatus für erblich und verband die Übernahme dieses "Schicksals" durch die nächste Generation mit einigen materiellen Anreizen. Für die Demonstra- tion des gesamtdeutschen Interesses durfte zu keiner Zeit der or- ganisierte Heimatanspruch altersbedingt wegschrumpfen. Damit das "unabwendbare Abtreten" (Bericht der Bundesregierung, 1984) der Erlebnisgeneration nicht zu "Leistungsverlusten" führt, gibt es nach wie vor eine staatlich finanzierte "Deutsche Jugend des Ostens" und jede Menge anderer "Gesinnungsvertriebener", die die Fahne für ein Deutschland in den Grenzen von 1937 hochhalten. ...darf frech werden -------------------- Seit dem Regierungsantritt der "Wende"-Regierung sind die alten Ostheimatverweser vom Schlage eines Hupka oder Czaja von den Hin- terbänken wieder ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses ge- rückt. Demokratische Politiker lassen keine Gelegenheit, d.h. kein Vertriebenentreffen aus, um dort vom Podium in markigen Wor- ten die prinzipielle Übereinstimmung des bundesdeutschen Staats- programms mit dem Anliegen der Vertriebenen zu betonen: "Das Recht auf Heimat darf nicht für ein Linsengericht verhökert werden." (Kanzler Kohl) "Tendenzen, die Deutsche Frage auf die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu beschränken..., wird es bei der neuen Bundesregie- rung nicht geben." (Innenminister Zimmermann) Einen Kohl, der sich regierungsamtlich zur "Offenhaltung der g a n z e n deutschen Frage" bekennt, bringt eben kein Par- teifreund "in Verlegenheit", der als bestallter Vertriebenen funktionär tönt: "Wir finden uns mit dem Raub unserer Heimat nicht ab!" und locker 300 Milliarden Mark an Entschädigung von den neuen "unrechtmäßigen" Eigentümern einklagt. Und wenn ein Hupka ("Die Zeit arbeitet nicht gegen uns, wenn wir gegen die Zeit arbeiten") noch immer frei über die Rückführung seiner Mann- schaft in die angestammten Osträume spekuliert: "Eine 'Repatriierung' der dort nach 1945 angesiedelten Menschen wäre beileibe keine 'zweite Vertreibung'. Es ist nicht unbillig, vom Unrechtsverursacher zu verlangen, die ihm durch Wiederher- stellung des Rechtszustandes entstehenden Härten in Kauf zu neh- men.", da wird ihm zwar von niemand die Legitimität solcher praktischen Überlegungen bestritten; ob sie für die wesentlich globaler ange- legten Ziele des zweitstärksten NATO-Staates propagandistisch brauchbar sind, wird bezweifelt. So muß sich der altgediente Be- rufsrevanchist von Reaktionären aus der eigenen Partei den Vor- wurf der "ausgesprochenen Rückwärtsgewandtheit" seiner Verbands- politik gefallen lassen, wo es doch heute um "eine Neuordnung für ganz Europa" unter der Parole "Freiheit" geht. Dagegen sind Rech- tereien um "Grenzfragen" nun wirklich etwas kleinkariert. Absolut auf Linie allerdings liegt der Vertriebenenchef mit folgender Problematisierung des "Heimatrechts": "Man kann jetzt nach 40 Jahren nicht sagen, aus dem Unrecht der Vertreibung sei Recht geworden, nur weil man nicht weiß, wie das Recht auf friedlichem Wege wiederhergestellt werden kann. Ich weiß es auch nicht." (Herbert Hupka) zurück