Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK VERTRIEBENE - Vom östlichen Unrecht
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DIE "HEIMAT IM OSTEN" - AUCH EIN KRIEGSGRUND
Ein "Vertriebener " - was ist das eigentlich? - Ein Arbeitsloser
aus Hannover, den die Geldnot zwingt, zu einem Arbeitsplatz im
fremden Bayern umzusiedeln? - Ein Türke, der per Entzug der Auf-
enthaltserlaubnis in die Türkei zwangsrückgesiedelt wird, weil
ihn kein deutscher Kapitalist mehr benutzen will? - Oder ein So-
zialhilfeempfänger, den die "Neue Heimat" aus seiner Wohnung
schmeißt, weil er die Miete nicht mehr zahlen kann? Natürlich
nichts von alledem. An Leuten, denen so etwas zustößt, ist ja
gültiges bundesdeutsches Recht vollstreckt worden. Das legt fest,
wie Leute ohne eigene Mittel zum Lebensunterhalt fremdem Eigentum
zu dienen haben; und was mit ihnen passiert, wenn sie mangels
Dienstgelegenheit kein Geld zum Leben haben. Insofern gehen alle
drei Fälle hierzulande völlig in Ordnung.
Eine politikfähige Sekte...
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Vertriebene hingegen sind Leute, an denen laut amtlicher BRD-Auf-
fassung ganz unabhängig davon, wie es ihnen in der BRD so geht,
auf jeden Fall ein schreiendes U n r e c h t begangen wird.
Dieses Unrecht begeht natürlich nicht die BRD an ihnen - das ist
ja per definitionem unmöglich. F r e m d e Staaten sind es, die
ihnen angeblich ihr "Recht auf Heimat" vorenthalten - und das ist
selbstredend etwas viel Höheres als der schlichte Entzug einer
Bleibe. Schließlich soll sich dieses "Heimatrecht" auf Gebiete
beziehen, die seit 40 Jahren zu Polen, der CSSR und der UdSSR ge-
hören. Es verdankt sich folglich als dem B e s c h l u ß der
BRD, ihrem politischen Anspruch auf Revision der bestehenden
Grenzen die höhere Weihe eines Auftrags zu verleihen, der ihr von
den damaligen Bewohnern dieser Weltgegenden erteilt worden sein
soll. Das Recht auf Revision der Grenzen haben die Staaten des
freien Westens sich in den Deutschland-Vertrag von 1952 hineinge-
schrieben: daß sie nämlich die "Grenzfrage" bis zu einer
"endgültigen Friedensregelung" für offen halten w o l l e n.
Und für diesen von oben festgelegten Westkurs bedurfte es keines
einzigen Flüchtlings, der partout die Gänse auf seinem angestamm-
ten pommerschen Bauernhof füttern wollte. Für die Propaganda des
Standpunkts, daß für die Vorhaben demokratischer Politiker die
Massen als Berufungsinstanz parat stehen, taten sie allerdings
gute Dienste. Deshalb gründeten westdeutsche Politiker extra
einen "Bund deutscher Vertriebener" (BdV), gliederten ihn in min-
destens zwanzig Landsmannschaften mit Wappen und eigener Hetzpo-
stille für Sudeten- und Karpatendeutsche bis hin zur beachtlichen
Splittergruppe der Sathmarer Schwaben und ließen das Ganze völlig
freiwillig, aber zuverlässig von Bundestagsmitgliedern organisie-
ren. Und damit das "von Gott geschenkte Grundrecht der Mensch-
heit", das "Recht auf Heimat". nicht mangels Masse den Herrgott
mit seinem NATO-Geschenk des Vorzeigeadressaten beraubt, erklärte
das Bundesvertriebenengesetz den Flüchtlingsstatus für erblich
und verband die Übernahme dieses "Schicksals" durch die nächste
Generation mit einigen materiellen Anreizen. Für die Demonstra-
tion des gesamtdeutschen Interesses durfte zu keiner Zeit der or-
ganisierte Heimatanspruch altersbedingt wegschrumpfen. Damit das
"unabwendbare Abtreten" (Bericht der Bundesregierung, 1984) der
Erlebnisgeneration nicht zu "Leistungsverlusten" führt, gibt es
nach wie vor eine staatlich finanzierte "Deutsche Jugend des
Ostens" und jede Menge anderer "Gesinnungsvertriebener", die die
Fahne für ein Deutschland in den Grenzen von 1937 hochhalten.
...darf frech werden
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Seit dem Regierungsantritt der "Wende"-Regierung sind die alten
Ostheimatverweser vom Schlage eines Hupka oder Czaja von den Hin-
terbänken wieder ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses ge-
rückt. Demokratische Politiker lassen keine Gelegenheit, d.h.
kein Vertriebenentreffen aus, um dort vom Podium in markigen Wor-
ten die prinzipielle Übereinstimmung des bundesdeutschen Staats-
programms mit dem Anliegen der Vertriebenen zu betonen:
"Das Recht auf Heimat darf nicht für ein Linsengericht verhökert
werden." (Kanzler Kohl)
"Tendenzen, die Deutsche Frage auf die Bundesrepublik Deutschland
und die DDR zu beschränken..., wird es bei der neuen Bundesregie-
rung nicht geben." (Innenminister Zimmermann)
Einen Kohl, der sich regierungsamtlich zur "Offenhaltung der
g a n z e n deutschen Frage" bekennt, bringt eben kein Par-
teifreund "in Verlegenheit", der als bestallter Vertriebenen
funktionär tönt: "Wir finden uns mit dem Raub unserer Heimat
nicht ab!" und locker 300 Milliarden Mark an Entschädigung von
den neuen "unrechtmäßigen" Eigentümern einklagt. Und wenn ein
Hupka ("Die Zeit arbeitet nicht gegen uns, wenn wir gegen die
Zeit arbeiten") noch immer frei über die Rückführung seiner Mann-
schaft in die angestammten Osträume spekuliert:
"Eine 'Repatriierung' der dort nach 1945 angesiedelten Menschen
wäre beileibe keine 'zweite Vertreibung'. Es ist nicht unbillig,
vom Unrechtsverursacher zu verlangen, die ihm durch Wiederher-
stellung des Rechtszustandes entstehenden Härten in Kauf zu neh-
men.",
da wird ihm zwar von niemand die Legitimität solcher praktischen
Überlegungen bestritten; ob sie für die wesentlich globaler ange-
legten Ziele des zweitstärksten NATO-Staates propagandistisch
brauchbar sind, wird bezweifelt. So muß sich der altgediente Be-
rufsrevanchist von Reaktionären aus der eigenen Partei den Vor-
wurf der "ausgesprochenen Rückwärtsgewandtheit" seiner Verbands-
politik gefallen lassen, wo es doch heute um "eine Neuordnung für
ganz Europa" unter der Parole "Freiheit" geht. Dagegen sind Rech-
tereien um "Grenzfragen" nun wirklich etwas kleinkariert. Absolut
auf Linie allerdings liegt der Vertriebenenchef mit folgender
Problematisierung des "Heimatrechts":
"Man kann jetzt nach 40 Jahren nicht sagen, aus dem Unrecht der
Vertreibung sei Recht geworden, nur weil man nicht weiß, wie das
Recht auf friedlichem Wege wiederhergestellt werden kann. Ich
weiß es auch nicht." (Herbert Hupka)
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