Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK OSTPOLITIK - Deutschland über alles


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       Dortmunder Hochschulzeitung Nr. 18B, 10.05.1983
       
       Bundesdeutsche Ideologien '83:
       

UNRECHTSSTAAT

Ein "Unrechtsstaat" ist er, der andere deutsche jenseits von "Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl", ein einziges großes "Völkergefängnis" mit Wahlen, die alles bloß nicht "rechtmäßig" sind, und einer Presse, die überhaupt keine Rechte besitzt; seine Regierung heißt "Regime" und sein Volk leidet darunter, daß ihm jedes Menschenrecht abgeht - ein solches Urteil hält sich noch jeder anständige Bundesdeutsche über die DDR, die er (seit die Anführungszeichen und das Wörtchen "sogenannt" aus dem Vokabular der offiziellen Diplomatie gestrichen worden sind) immer nur mit diesen drei Buchstaben kennzeichnen mag, um ihr so abzusprechen, eine rechtmässige deutsche und demokratische und Republik zu sein. Der Umstand, daß der Staat da drüben auch tagtäglich Recht über seine Bürger spricht, ebenso ein Gesetzbuch vorzuweisen hat, das die Pflichten seiner Untertanen säuberlich auflistet, ist den Kritikern des "Unrechtstaates" sicher nicht unbekannt. Nur halten sie so etwas nicht für einen Hinweis auf die Gemeinsamkeit östli- cher und westlicher Herrschaftsinteressen, sondern für nichtig angesichts der prinzipiellen Unterscheidung, die sie getroffen haben. Und die hat rein gar nichts zu tun mit den tatsächlichen Unterschieden zwischen den politischen Interessen einer bürgerli- chen Staatsgewalt, die sich die Durchsetzung der Gesetze der Ka- pitalakkumulation zum Inhalt macht, und denen einer sozialisti- schen Staatsmacht, die den Gegensatz von Akkumulation ihrer Wirt- schaft und Konsumtion ihrer Bürger in eigener Regie austragen will. Wer die DDR "Unrechtsstaat" tituliert, hält die A b w e- s e n h e i t der bürgerlichen Freiheitsrechte und des demo- kratischen Procedere, wie sie der BRD eigen sind, für ein Urteil über die DDR, und zwar für ein vernichtendes, weil ihm das hiesige Staatswesen von vornherein als das rechtmäßige gilt, an dem gemessen, es die da drüben nie rechtmachen können. Beweisen läßt sich dieses Vorurteil, wenn man es hat, ein- ums anderemal, und Fernsehen und Zeitungen führen tagtäglich vor, wie das mit traumwandlerischer Sicherheit zu machen geht: - Aktuelles Anschauungsmaterial ist in den letzten Wochen jener Tod an der Grenze gewesen, der zunächst als "Mord" Zeugnis ab- legte von der Menschenverachtung des östlichen Systems, später - als es sich herausstellte, daß es nun wirklich keiner war dafür herhielt, jene brutalen Behandlungsmethoden der DDR-Staatsbeamten zu entdecken, bei denen es jederzeit zum Tod eines Opfers kommen, k ö n n t e. Die Absicht, die Gleichung Mord = typisch DDR durchzubuchstabieren, läßt sich eben auch ohne vorliegenden Mord verwirklichen. Ganz anders und auch noch nicht lange her: die Abwicklung jenes Todes in Gauting, der zunächst die Frage nach dem Verschulden des Opfers aufwarf und in eine Debatte um die Problematik von "Todesschüssen unserer Polizisten" mündete: ob sie nicht zu schnell schießen, wurde gefragt; daß sie manchmal ganz schnell schießen müssen, wurde eingeräumt; daß das ein sehr schwieriges Problem sei, wurde allen so klar und: "unsere" Staatsgewalt mor- det eben nicht - eine Feststellung, auf die man gerade dann kommt, wenn mal wieder einer erschossen worden ist; - daß es sich bei den Grenzkontrollen der DDR um "Grenzschikanen" handelt, es auf den Transitstrecken von "heimtückisch verborge- nen" Radarfallen nur so wimmelt, das gehört seit einiger Zeit zu den üblich gewordenen bundesdeutschen Sprachregelungen, weil sie so ganz zwanglos das Urteil, daß es sich bei den Machthabern da drüben um eine Willkürherrschaft mit Lust am Bürger-Terrorisieren handelt, gleich mitliefern. Dazu passend: jene in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden Fernsehberichte von dem braven Mann an unserem Zoll, der in ge- treuer Erfüllung seiner schwierigen Pflicht gerade einem ganz un- scheinbar aussehenden Touristen ein paar Gramm Haschisch aus dem Autotank gepolkt hat; - die Illegitimität der DDR-Staatsgewalt offenbart sich einem hiesigen Beobachter nie eindeutiger als dann, wenn drüben gewählt wird: keine wahren Alternativen werden da registriert, pure Ak- klamationsveranstaltungen enttarnt und die Zustimmungsquote von über 90% als in jeder Hinsicht verdächtiges Indiz gewertet: sol- che Wahlen seien von vorn bis hinten Instrument der Herrschenden und nicht der Bürger. Wenn hierzulande Kohl und Vogel beschliessen, sich wählen zu las- sen, ist das ganz anders: dann heißen 90% "Konsens der Demokra- ten", der "erfreulich stabil" ist seit 30 Jahren, daß Alternati- ven keine Chance haben, ist zu nichts anderem Anlaß als der Sorge, sie könnten sie mal haben, und dem Wähler gilt der Glück- wunsch, daß er so frei gewesen ist, seiner Staatsgewalt die Legi- timität zu bescheinigen; - auch an den Verfahrenstechniken des Staatsapparats mag kein geübter Betrachter die grundlegenden Unterschiede übersehen: drü- ben langweilige Volkskammer-Sitzungen mit vorher sicheren Abstim- mungsergebnissen, die eigentlichen Entscheidungen fallen im Po- litbüro hinter verschlossenen Türen - eben Partei-Diktatur; hier- zulande parlamentarische Demokratie mit der ewig spannenden Frage, was die Gewissenserforschung eines jeden Abgeordneten zu- wegebringt, und die ausgemauschelte Ablösung etwa des Herrn Bie- denkopf durch Kohl Freund Worms läßt sich doch lässig darstellen als das Ringen von "Verstand" und "Herz" um das Wohlwollen der Parteibasis; - schließlich: wie unrecht der "Unrechtsstaat" hat, woran läßt es sich schöner beweisen als an den aufrechten Leuten, die gegen ihn opponieren und die der Staat nicht läßt, die er womöglich sogar noch ausweist! Wie sehr dagegen hat der Rechtsstaat das Recht, sich vor seinen Feinden zu schützen, mit allen Mitteln, denn die sind ja auch rechtsstaatlich. Sollen die Kritiker doch nach drüben gehen! Der Sache nach unterscheiden sich die Machenschaften der Staats- gewalten also gar nicht so sehr, die als Lieblings-Belege für die prinzipielle Differenz zwischen DDR und BRD im Umlauf sind. Diese Differenz ergibt sich ganz allein darüber, daß die hiesige DDR- Beurteilung den Maßnahmen des östlichen Staates genau das nicht zugestehen will, was sie den westlichen Staat so freizügig zubil- ligt: die Weihe, im Namen einer höheren Rechtmäßigkeit, als An- walt von ewigen menschlichen Rechten zu handeln. So entdeckt man drüben allenthalben das "bloße" Machtinteresse der Staatsgewalt - als hätten die gar keine politischen Zwecke, die sie mit der Staatsgewalt verfolgen, während man hierzulande die Staatsgewalt als der Verpflichtung auf Legitimität untergeordnete vorstellt - als wäre die Rechtsförmigkeit Ober-Zweck und nicht Art und Weise der Durchsetzung staatlicher Zwecke. Daß es für den jeweiligen Untertan von so ganz entscheidender Be- deutung sei, ob er nun in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu ar- beiten und zu leben habe oder im realen Sozialismus, ist nichts anderes als ein interessiertes und deswegen weitverbreitetes Ge- rücht: in gekonnter Absehung davon, daß der Arbeitsalltag des DDR-Kollegen ziemlich genau wie der seinige abzulaufen pflegt, kennt ein BRD-Bürger das Hohe Lied von der - "Freizügigkeit", die er genießt - auch wenn er noch nie einen ernsthaften Gedanken an eine Auswanderung verschwendet hat und sich gerade überlegt, ob das Geld für den Urlaub dieses Jahr auch reicht - ebenso auswendig wie das von der - "Meinungsfreiheit", die ihm eine Kritik an seinem Staat erlau- ben würde, wenn er sie hätte (und die er deswegen mit Vorliebe gegen jeden ins Feld fährt, der etwas kritisiert). Die so bedingungslos gute Meinung über den bundesdeutschen Rechtsstaat, der seinen Bürgern so viel Rechte gewährt, von denen dann täglich zu lesen ist, welche Pflichten sie beinhalten, und eine Freiheit schenkt, die vor allem dazu da ist, nicht miß- braucht zu werden, taugt dann auch blendend zu einer ebenso be- dingungslos schlechten Meinung über den deutschen Alternativ- staat: mit der gleichen Prinzipienfestigkeit, mit der man am ei- genen Staat nichts aussetzen mag, jede seiner politischen Unter- nehmungen für gerechtfertigt befindet, weil er ein Rechtsstaat ist, hat man am anderen alles anzuklagen: ganz gleichgültig, was er gerade tut, er ist und bleibt eben ein "Unrechtsstaat". Und dies ist nicht irgendeine unmaßgebliche Meinung, sondern d a s offizielle BRD-Urteil über den Staat jenseits der Elbe und weit mehr als eine bloße Anklage. Nicht irgendwelche Prinzipien eines "ordentlichen Staatswesens", sondern s i c h s e l b s t hat der bundesdeutsche Staat zum Maßstab genommen, nach dem er die DDR besichtigt, so daß der ganze Schein einer Beurteilung der Verhältnisse bei den "Brüdern und Schwestern" einzig dazu dient, zu einer e x i s t e n t i e l l e n V e r u r t e i l u n g des zweiten deutschen Staats zu gelangen. Die BRD ist so Ankläger und Richter in einem, und ihr von jedem Pennäler schon nachge- plapperter - Spruch lautet, daß das Regime der Herren Honecker und Co. kein Daseinsrecht besitze. Neu ist dieses Verdikt in der bundesdeutschen Geschichte nicht, im Gegenteil: von der "SBZ", der "sog." "DDR", dem "Gebilde auf deutschem Boden" bis zum "unnormalen Staat" haben sich nur die Formeln geändert, in denen es vorgebracht wird. Der praktische Vollzug steht noch an - und für die Lösung dieser "Aufgabe" ihrer Deutschlandpolitik hat sich die BRD bestens gerüstet, "im Recht" ist sie allemal. zurück