Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK OSTPOLITIK - Deutschland über alles
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 98, 03.07.1984
Wochenschau
DIE STÄNDIGE PROVOKATION
der BRD-Regierung in Berlin (Hauptstadt der DDR), als welche die
"Ständige Vertretung" der Bundesrepublik in westdeutscher Ausle-
gung des Abkommens zwischen den beiden deutschen Staaten angelegt
ist, hat mittlerweile Konsequenzen gezeitigt, die nicht ganz im
Sinne ihres Auftraggebers sind. Diverse Bürger der DDR haben sich
in dem exterritorialen Gebäude eingenistet, weil ihnen der
Rechtsstandpunkt Bonns ausreichend und immer wieder bekanntge-
macht worden ist, demzufolge eine DDR-Staatsbürgerschaft für den
"Geltungsbereich des Grundgesetzes" null und nichtig ist. Einer-
seits sind natürlich nach wie vor "Deutsche, die in die Freiheit
wollen", ein willkommenes Propagandavehikel für die gesamtdeut-
schen Ansprüche der BRD, andererseits behält sich die
P o l i t i k vor, souverän darüber zu bestimmen, wie davon Ge-
brauch gemacht wird. Die 54 im Vertretungsgebäude sitzenden Aus-
reiseernötiger sind somit eine "Belastung der innerdeutschen Be-
ziehung", die man gerne wieder loswerden möchte, damit die Stän-
dige Vertretung ungestört ihren "eigentlichen Aufgaben" nachkom-
men kann. Diese schließen allerdings ein, daß man sie auf keinen
Fall einfach vor die Tür setzen will. Zur "Entspannung der Lage"
macht die Botschaft einerseits den ungebetenen Gästen das Leben
demonstrativ schwer, um von falsch verstandenem Anspruch auf
"humanitäre Hilfe" abzuschrecken. Andererseits verlangt Bonn
nicht mehr und nicht weniger, als daß die DDR dem Rechtsstand-
punkt der BRD "aus humanitären Gründen" entgegenkommt: Garan-
tierte Straffreiheit für den Bruch geltenden DDR-Rechts und die
Aussetzung der DDR-Bestimmungen über "Entlassung aus der Staats-
bürgerschaft". Bis eine "einvernehmliche Regelung" darüber herge-
stellt ist, daß die Lösung "menschlicher Probleme" durch Miß-
brauch der Ständigen Vertretung verhindert wird, hat Bonn
zunächst einmal den Eisernen Vorhang vor dem Eingang herunterge-
lassen.
*
Sinn für die Realitäten auch in "innerdeutschen Fragen" gibt es
daneben durchaus auf dem Boden der FDGO. So entschied ebenfalls
letzte Woche der BGH: "Kein Versorgungsausgleich für in der DDR
lebenden Partner" (Süddeutsche Zeitung). Bei "in Scheidung leben-
den Partnern", wovon der eine in die BRD rübergemacht hat, der
andere drüben geblieben ist, "muß an die letzte Gemeinsamkeit der
Eheleute angeknüpft werden. Die sei im behandelten Fall das ge-
meinsame Leben in der DDR gewesen, deren Rechtsordnung den Ver-
sorgungsausgleich nicht kenne."
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