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EIGENTUM UND RECHT UND FREIHEIT
"Bild Kommentar
Und doch: Freiheit bricht Mauern
Von Deutschland nach Deutschland, über elektronische Sperren,
durch Mauerluken: Die Fluchtfälle häufen sich. Junge Menschen,
ganze Familien riskieren ihr Leben. (Seite 1)
2418 allein in diesem Jahr. Obwohl sie wissen, daß Honecker
schießen läßt. Obwohl sie wissen, was ihnen blüht, wenn's schief-
geht - das Zuchthaus!
Und wenn wir es zum tausendsten Mals sagen (müssen): Nichts hat
sich geändert. Die Menschen wollen raus, weil sie reisen möchten,
weil sie kaufen möchten, was sie sich leisten können. Weil sie
einfach endlich wie erwachsene Menschen behandelt werden wollen,
nicht wie unartige Kinder, die man einsperrt!
Wann wird Honecker das begreifen?"
1.
So und so ähnlich haben Springer und andere Hetzer unzähligen
Bürgern der DDR die Hucke voll gelogen, warum sie unbedingt in
den Westen rübermachen sollen. Systematisch verschwiegen wird den
armen Opfern westlicher Bauernfängerei, daß die Freiheit auch was
kostet, und das nicht zu knapp. Wohin das führt, meldete die FAZ
am 19. Juli:
"Ladendiebstähle von DDR-Besuchern kommen in Berlin täglich
vor...
Das langgesuchte Objekt vor Augen, aber nicht genügend Geld in
der Tasche - da kann es schnell zu Kurzschlußhandlungen kommen."
(FAZ, 19.7.)
Und bei G e s c h ä f t s l e u t e n gibt es null Verständnis
für ein zahlungsunfähiges Bedürfnis, auch wenn es von den Brüdern
und Schwestern von drüben kommt:
"In der Regel wird von den Geschäftsleuten Anzeige gegen ertappte
Ladendiebe erstattet, auch wenn sie aus der DDR sind."
Solche Verfahren wurden bislang noch bisweilen eingestellt
"unter Berücksichtigung der besonderen psychologischen Situation
der Täter, die hier einem anderen Warenangebot ausgesetzt seien".
Wohl eher einem räuberischen Wechselkurs von 1:5 für ihre ost-
deutsche Mark! Inzwischen wird denn auch knallhart strafverfolgt:
Die Erwischten werden bei ihrem "Unrechtssystem" von der Westber-
liner Staatsanwaltschaft denunziert, die plötzlich d e j u r e
2 deutsche Staaten kennt und alles Vertrauen in DDR-Gerichte
setzt:
"Dazu hat der Berliner Justizsenator Scholz gesagt, es lägen kei-
nerlei Erkenntnisse oder Anhaltspunkte dafür vor, daß den Be-
schuldigten durch die Abgabe des Verfahrens an die Strafverfol-
gungsbehörden der DDR Nachteile erwüchsen, die im Widerspruch zu
rechtsstaatlichen Grundsätzen stehen."
So kriegen biedere DDR-Rentner, die sich im Goldenen Westen ver-
griffen haben, neben einer Lektion über die Grenzen der Freiheit
auch noch eine über sozialistische Justiz: die schützt per
Rechtshilfe in der DDR das kapitalistische Privateigentum in
Westberlin.
2.
Noch tragischer der Fall des DDR-Bürgers Wilfried R. (31), der
zur Zeit eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren in Westdeutschland
verbüßt. Dabei fing alles ganz harmlos an. Wilfried R. hatte ein
Ausreisevisum zum Besuch seiner Großmutter in Essen bekommen:
"Wenige Tage vor der Abfahrt hat ein Bekannter ihm einen Genex-
Katalog mitgebracht. Genex heißt der staatliche Geschenkdienst
der DDR, über den Verwandte und freunde im Westen ihren Lieben im
Osten nahezu alle Errungenschaften kapitalistischen Konsums zu-
kommen lassen können."
Da hat es bei Wilfried R. "klick gemacht": Ba, Ba, Ba, Ba, Bank-
überfall! Heute bedauert er:
"Der Gedanke habe sich rasch zur fixen Idee verfestigt, zumal er
so was schon mal gesehen habe in einem Krimi im Fernsehen (West).
'Man sollte vielleicht weniger Fernsehen gucken', sagt er nun
traurig."
Oder nur das Fernsehen (Ost). Er wurde ohnehin bei seinem Über-
fall auf eine Bottroper Bank Opfer der einseitigen Indoktrination
des ostdeutsch-kommunistischen Schulsystems:
"Das Bankwesen hierzulande wie die örtlichen Verhältnisse in
Bottrop konnte der Bankräuber nicht kennen, denn Wilfried. R.
stammt aus der kleinen Kreisstadt Staßfurt im DDR-Bezirk Magde-
burg."
Immerhin schaffte er es, mit Knetmasse und Drähten eine Bom-
benattrappe zu basteln, damit drei Angestellte der "V o l k s-
b a n k" (kein unbewußter Reflex volkseigener Erziehung, son-
dern: "kleine Filiale" und "kein Betrieb") hereinzulegen und mit
DM 3.000,- den Ausgang zu erreichen. Wurde aber wegen seiner
"ziellosen Panik" von einem Bankangestellten eingeholt, gestellt
und dingfest gemacht. Vor Gericht gab er Erschütterndes über
A r m u t i n d e r D D R zu Protokoll:
"Zusammen mit Frau und Tochter wohnt er in einem eigenen Einfami-
lienhaus in der Staßfurter Freiheitsstraße. 'Wie kommt man denn
da ran?! fragt Richter Wäller überrascht. Ach, das sei gar nicht
so schwierig, meint Wilfried R., nur 17000 Mark mit Grundstück
habe es gekostet. Mit 1100 netto verdient er für DDR-Verhältnisse
nicht schlecht. 'Bahnleiter' war er zuletzt, das heißt, er beauf-
sichtigte das werkseigene Eisenbahnnetz eines Industriebetriebs."
Der Mann hatte also auch keine Ahnung von demokratischer Klassen-
justiz: Weil er's ja gar nicht nötig hatte, mußte
"das Strafmaß deutlich machen, daß man das so nicht machen
darf... Drei Jahre wegen räuberischer Erpressung." (Alle Zitate
aus "Die Zeit", 18.7.)
Die Freiheit ahndet Vergehen gegen das Eigentum, noch dazu gegen
das besonders förderungswürdige des Bankkapitals, als "ein Stück
aus der Hochkriminalität" (Urteilsbegründung gegen Wilfried R.),
wofür auch bei einem geknechteten DDR-Untertanen nur "niedrige
Motive" in Anschlag gebracht werden können. Man muß schon als
Vopo oder Volksarmist beim Wechsel in die BRD einen Kollegen er-
schießen, damit man verständnisvolle Richter findet, die per
Freispruch oder "mildes Urteil" bestätigen, daß man für die Frei-
heit das so machen darf.
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