Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK OSTHANDEL - Politische Erpressung mit Ökonomie
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EIN STÜCK WIRTSCHAFTSKRIEG FÜR FRIEDEN
UND ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA
Die USA haben nie versäumt, die Sowjetunion als Kriegsgegner zu
würdigen. Seit Beginn des Kalten Krieges haben sie für sich und
ihre Verbündeten die CoCom-Listen eingeführt: Listen der Güter,
die als "militärisch relevant" betrachtet werden und deshalb
nicht an die Staaten des Warschauer-Pakts verkauft werden dürfen.
Eine Art Richtigstellung des Lenin-Spruchs, daß die Kapitalisten
auch noch den Strick verkaufen werden, an dem man sie aufhängt.
Seit ein paar Jahren hat sich die Arbeit an der Komplettierung
dieser Listen enorm intensiviert, und erst recht, seitdem sich
die USA ihr SDI-Programm haben einfallen lassen. Das europäisch-
amerikanische CoCom-Komitee in Paris tagt unablässig und gibt
kontinuierlich seine Beschlüsse bekannt. Eine vollständige Aus-
wahl:
18.7.84
Auch Mini- und Personalcomputer fallen unter die CoCom-Bestimmun-
gen, desgleichen Programme (Software), Nachrichtentechnik, Tele-
fonsysteme.
31.7.84
Einer belgischen Firma wird der Verkauf von Bohr- und Fräsmaschi-
nen an die Sowjetunion untersagt, die "für die Produktion von
Startrampen für die SS-20- und SS-21-Raketen verwendet werden
könnten" (Frankfurter Rundschau). Die Maschinen werden "mit fi-
nanzieller Hilfe der USA" von der belgischen Regierung "für die
eigenen Streitkräfte aufgekauft." (Frankfurter Rundschau, 11.8.).
2.11.84
Der Verkauf einer Fernsprechvermittlungsanlage an Ungarn durch
die Firma SEL wird untersagt, diesmal ohne finanzielle Kompensa-
tion.
17.12.84
Die USA blockieren die Lieferung eines Großrechners an das Max-
Planck-Institut für Meteorologie der Universität Hamburg solange,
bis die Bundesregierung Sicherheitsmaßnahmen zustimmt, die den
USA die dauerhafte Kontrolle über die Computernutzung zugestehen.
22.1.85
Neu aufgenommen in die CoCom-Listen werden Schwimmdocks, Ausrü-
stungen zur Herstellung von Luftkissenfahrzeugen, technische Kom-
ponenten mit ausführlicher Beschreibung für den Bau von Uran-An-
reicherungsanlagen, Ausrüstungen für sogenannte Superlegierungen
auf der Basis von Kobalt und Nickel, Aluminiumlegierungen, be-
stimmte Stahl-Molybdän-Legierungen, Keramikmaterialien und Kera-
mikverbundstoffe.
3.8.85
Biotechnologen sollen auf Antrag der USA unter "militärisch nutz-
bare Technologien" fallen.
13.12.85
Technische Dokumentationen, Zeichnungen und Schaltpläne sind zu-
meist für die Wartung von Maschinen unerläßlich und werden mitge-
liefert, fallen jetzt aber unter das Exportverbot für Technolo-
gien, so daß Maschinenlieferungen aller Art von den CoCom-Bestim-
mungen betroffen sind.
7.3.85
Die USA wollen die CoCom-Bestimmungen an ihrer detaillierteren
und umfangreicheren "Military Critical Technology List" ausrich-
ten.
10.10.86
Die USA verschärfen ihre Geheimhaltungsvorschriften bezüglich der
Teilnahme an Wissenschaftlerkonferenzen und der Publikation von
wissenschaftlichen Ergebnissen und dehnen ihre Exportgesetze auf
"immaterielle Güter" aus.
18.10.86
Auf den CoCom-Listen aufgeführte Güter dürfen auf internationalen
Ostblockmessen nicht ausgestellt werden.
Der deutsche und französische Außenminister, Genscher und Rai-
mond, haben auch für Korb II der KSZE, wirtschaftliche Zusam-
menarbeit, der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gute Per-
spektiven vorausgesagt:
"Die besten Mittel, um die Verbreitung von Know-how und Technolo-
gie zu fördern, sind Fortschritte im Vertrauen zwischen den Staa-
ten und mehr Freizügigkeit der Ideen und Menschen. Die Zusam-
menarbeit in diesem Bereich verdient es, entwickelt zu werden,
natürlich bei Wahrung der Rechte an technischen Innovationen und
des Sicherheitsinteresses jeden Staates."
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