Quelle: Archiv MG - BRD AUSSENPOLITIK ANSCHLUSS - Die Eroberung der DDR
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DIE EINFÜHRUNG DES PRIVATEIGENTUMS IN DER DDR
Im ersten Halbjahr 1990 wurde in der DDR eine Systemauseinander-
setzung entschieden. Der reale Sozialismus wurde abgeschafft, der
Kapitalismus eingeführt. Der Umsturz der Produktionsverhältnisse
wurde durch einen Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR und
durch ein umfangreiches, an diesem Staatsvertrag orientiertes Ge-
setzgebungsverfahren der DDR-Volkskammer herbeigeführt. Paragra-
phen unterwarfen Land und Leute im anderen Deutschland dem Zweck,
Geld zu vermehren. Das ist die neue Freiheit.
1. Grundeigentum I: "Unternehmen brauchen Standorte,
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an denen sie über Grundstücke frei verfügen können"
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In der Anlage IX zum Staatsvertrag heißt es:
"Die Gewährleistung des Eigentums privater Investoren an Grund
und Boden... gemäß Artikel 2 des Vertrages einschließlich der
Freiheit, Grund und Boden und sonstige Produktionsmittel zu er-
werben, zu nutzen und darüber zu verfügen, erfolgt von Seiten der
Deutschen Demokratischen Republik..."
"1. Es werden in ausreichender Zahl und Größe Grundstücke in Ge-
werbegebieten bereitgestellt, die für Gewerbeansiedlungen und
sonstige arbeitsplatzschaffende Investitionen mit entsprechender
Nutzungsbindung zu Eigentum erworben werden können..."
"2. Für Investoren, die Grundstücke an speziellen Standorten
benötigen, auch innerhalb des Stadtgebietes (beispielsweise für
Handel, Gewerbe und Dienstleistungen), werden solche Grundstücke
ebenfalls in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt."
a) Investitionsvoraussetzung und Investition
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Was die DDR in dieser Anlage zum Staatsvertrag durchzusetzen ver-
spricht, ist nicht einfach, daß die Produktion, der Handel und
andere Tätigkeiten Boden unter die Füße kriegen. Boden unter den
Füßen hatten auch im realen Sozialismus die verschiedenen wirt-
schaftlichen Aktivitäten, die es in ihm gab. Worauf die DDR-Re-
gierung verpflichtet wird und worauf sie sich selbst verpflich-
tet, hat eine andere Qualität. Dem Kapital wird sein Standort da-
durch zur Verfügung gestellt, daß er Geschäftsmittel ist. Wer
Geld vorschießt, Produktionsmittel kauft und Löhne zahlt, um
durch Produktion, Handel oder Geldgeschäfte seinen Geldreichtum
zu mehren, der verhält sich auch zu dem Grundstück als einer
käuflichen Geschäftsbedingung. Mit dem Kauf des Bodens oder der
Bezahlung für seine zeitweilige Überlassung sichert er sich seine
freie Verfügung über diesen Standort und schließt alle konkurrie-
renden Nutzungsinteressen aus.
Dafür ist der Staatsgewalt ein ganz spezieller Dienst abverlangt;
sie muß erstens ein privates Monopol an Grund und Boden garantie-
ren: das Grundeigentum; sie muß zweitens die "Verkehrsfähigkeit"
dieser Sorte Eigentum gewährleisten. Der Standpunkt des alten so-
zialistischen Staates, Grund und Boden als "sein" Monopol zu be-
handeln, muß überführt werden in privateigentümliche Verhält-
nisse. Das geschieht praktisch dadurch, daß die Staatsgewalt der
DDR wie ein Privateigentümer verfährt und den bisher volkseigenen
und deshalb für unverkäuflich erklärten Grund und Boden an Inter-
essenten verkauft. Der Kauf des Grundstücks macht den Standort,
diese unverzichtbare Investitionsvoraussetzung, selbst zu einer
Investition, zu einem Geldvorschuß, der sich lohnen muß. Die
Geldsumme, die das Grundstück gekostet hat, ist ab sofort der In-
begriff des Grundstücks. Als dieser Vermögenswert erscheint jedes
Grundstück in der Bilanz des Unternehmers.
Eine grundsätzliche Nebenbemerkung dazu, wie der Boden Wert
kriegt:
"Die Preise, die in diesem Gewerbe verlangt und gezahlt werden,
haben nichts mit einem Wert, mit geschaffenem Reichtum, zu tun,
sondern verdanken sich einer Rechnung auf Geschäftschancen, die
sich mit der Verfügung über bestimmte Grundstücke eröffnen. Die
Konkurrenz der Meistbietenden entscheidet darüber, wer welche
Länderei, welchen Bauplatz, welche Ladenfläche zur Nutzung be-
kommt und zu welchem Preis.
Anhaltspunkt der Preisbildung ist wie überall im Kapitalismus der
Gewinn. In diesem Fall der Gewinn, der sich mit einer besonders
günstigen Lage oder natürlichen Beschaffenheit eines Grundstückes
machen läßt; also ein Konkurrenzvorteil, der sich aus der spe-
ziellen Brauchbarkeit dieses Stücks Boden ergibt. Das Interesse
an solchen käuflichen natürlichen Extra-Geschäftsbedingungen ist
bei denen, deren Beruf im Gewinnemachen besteht, stets vorhanden.
Sie lassen sich das etwas kosten und behandeln den Preis, den sie
dem Grundeigentümer zahlen, wie Kosten für Produktionsmittel -
Profitmittel ist die Pacht ja tatsächlich. Der Preis schließlich,
der bei Kauf und Verkauf für den Boden, genaugenommen für das Ei-
gentum daran gezahlt wird, bildet sich aufgrund 'einer auf den
Kopf gestellten' Zinsrechnung: Wirkliche wie erwartete Erträge,
erhaltene wie aufgrund der Konkurrenzlage forderbare Pachtein-
künfte, werden als Verzinsung eines Vermögens betrachtet, auf
dessen Größe per Dreisatzrechnung zurückgeschlossen wird. Die
vielgegeißelte Bodenspekulation ist deshalb in der Marktwirt-
schaft nicht sittenwidrig, sondern notwendig und ein Beweis des
Geschicks dessen, der die wahren sozialen Pflichten seines Eigen-
tums kennt." (Der Anschluß, S. 133)
Die Eigentümlichkeit der Bildung des Bodenpreises gibt dem bilan-
zierten Vermögenswert Grundstück einen besonderen Reiz gerade
auch dann, wenn sich der Kapitalist aus der produktiven oder Han-
delstätigkeit an dem jeweiligen Standort zurückzieht, das Gewin-
neproduzieren dort einstellt. Solange nämlich die Akkumulation
des Kapitals insgesamt vorangeht, steigt auch dessen Bedarf an
Grundstücken; und die Grundstückspreise weisen eine solide stei-
gende Tendenz auf, so daß darauf wie auf ein Naturgesetz speku-
liert und oft genug fehlspekuliert wird.
b) Bewertung von volkseigenem Boden als Aktivum der in
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Kapitalgesellschaften umgewandelten volkseigenen Betriebe
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"3. Im Zuge der Auswahl der zur Umwandlung in Kapitalgesellschaf-
ten geeigneten volkseigenen Unternehmen ist volkseigener Grund
und Boden wie Anlagevermögen der Unternehmen zu bewerten. Nach
der Umwandlung ist den neu entstandenen Kapitalgesellschaften der
volkseigene Grund und Boden zu Eigentum zu überlassen." (Anlage
IX zum Staatsvertrag)
Als Eigentum ist der Grund und Boden ein käufliches und verkäuf-
liches Objekt. Als solches hat er einen Preis. Wenn ehemals
volkseigene Betriebe als Kapitalgesellschaften den einzigen Auf-
trag erhalten, Geld zu vermehren, ist es nur billig und gerecht,
ihnen die Grundstücke, auf denen sie stehen, als ihren in Geld
geschätzten Reichtum anzurechnen. Als Aktivum in der Bilanz eines
DDR-Unternehmens hat der Vermögenswert Grundstück gegenüber den
anderen Aktiva zudem einen unbestreitbaren Vorteil:
Der exquisite Vermögensgegenstand Boden erhält seinen Wert, indem
um ihn als monopolisierten Standort kapitalistischer Nutzungen
konkurriert und auf ihn aus demselben Grunde spekuliert wird. In
die Bücher eines DDR-Unternehmens ist mit Grund und Boden damit
ein wertbeständiger wie im Werte steigerungsfähiger Posten einge-
tragen, ein Vorzeigeposten neben den vielen anderen, an deren
Tauglichkeit für das Geschäft gezweifelt wird. Dieses Aktivum ist
qualifiziert für besondere Dienste an den Unternehmen, denen es
jeweils zugerechnet wird. Gegen dieses Aktivum gilt nicht das
Vorurteil wie gegenüber dem ganzen anderen DDR-Betriebsvermögen,
es wäre technisch veraltet und bilanztechnisch nichts wert.
c) Grundlage der Kreditwürdigkeit der neuen Kapitalgesell-
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schaften - Mitgift in Kooperationen mit Westfirmen
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"Damit (mit der Überlassung von volkseigenen Boden an die neuen
Kapitalgesellschaften) werden ihre Möglichkeiten zur Nutzung von
Grundstücken, insbesondere für Zwecke der Kreditaufnahme erwei-
tert und die Voraussetzungen für Beteiligungen durch private In-
vestoren verbessert."
Der Vermögenswert Grundstück kommt in den Genuß, Geldbeschaf-
fungsinstrument des produktiven Kapitals zu werden, indem er den
Banken als Sicherheit offeriert wird. Die unbedingten Sachwalter
des Zwecks, aus Geld mehr Geld zu machen, setzen zwar auf den Ge-
schäftserfolg des kreditierten Unternehmens, ihren Erfolg machen
sie aber nicht davon abhängig. Der Zinsendienst und die Rücküber-
tragung der Hauptsumme müssen gewährleistet sein. Was ist los,
wenn der Erfolg des Kreditnehmers ausbleibt, wenn er keine Zinsen
und keine Tilgungen mehr leistet? Wenn die Teilung des Profits
zwischen produktivem und Bankkapital nicht klappt, der Dienst am
Bankkapital zu einem nicht aushaltbaren Abzug für das produktive
Kapital wird, steht die Zerschlagung des Unternehmens auf der Ta-
gesordnung, die Verwertung der einzelnen Elemente des Kapitals zu
Gunsten der Kreditgeber. Sich für den Fall des Scheiterns eines
produktiven Kapitals von vorneherein den Zugriff auf den Bomben-
vermögenswert Grund und Boden zu sichern, der sich zu vorzügli-
chen Preisen verkaufen läßt, ist das Mittel des Bankkapitals,
sich die Vermehrung seines Kapitals auch im Scheitern des indu-
striellen Kapitals zu sichern. Wenn es der Respekt gegenüber dem
Bankkapital gebietet, für Kredite Grundstücke an es zu verpfän-
den, dann ist ein Eigentum an einem Grundstück ein vorzügliches
Mittel, an das Geld der Banken heranzukommen, um die eigene pro-
duktive Basis zu mehren. So der praktizierte Umkehrschluß, der
der Würdigung des Eigentums an Grund und Boden als Erweiterung
der Möglichkeiten zur Kreditaufnahme zugrundeliegt.
Der zweite Dienst, den das Eigentum an Grund und Boden als Vermö-
genwert den in GmbHs und AGs umgewandelten volkseigenen Betrieben
erweisen soll, lautet: Verbesserung der Voraussetzungen für Be-
teiligungen durch private Investoren. Bei der Frage, wie der Ka-
pitalvorschuß für ein gemeinsames Unternehmen mit einem weltmark-
terprobten westdeutschen Unternehmen aufgebracht wird, wird Ei-
gentum an Grund und Boden zu einer gefragten Ware. Weil Eigentum
an Grund und Boden gleichbedeutend damit ist, daß Grund und Boden
verkehrsfähig sind und damit ideell eine Geldsumme repräsentie-
ren, kann der Kapitalvorschuß auch in Form einer Sacheinlage von
Grundstücken geleistet werden - ganz abgesehen davon, daß das
produktive Kapital immer irgendwo seine Geschäftstätigkeit ent-
falten muß.
d) Die Frage, welchen Preis hat der Boden? -
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am Beispiel DDR konkret gestellt
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Ob ein Grundstück ge- und verkauft, als Aktivum in einer Bilanz
aufgeführt, an eine Bank verpfändet oder als Sacheinlage in ein
gemeinsames Unternehmen mit einer Westfirma eingebracht wird, im-
mer ist dabei die Ermittlung des Geldwerts des Grundstücks vonnö-
ten. Diese Ermittlung der Bodenpreise leistet der Grundstücks-
markt, die spekulative Nachfrage nach Grundstücken; der Preis er-
gibt sich dadurch, daß das Verkaufen und Kaufen von Grundstücken
immerzu stattfindet. Weil der DDR-Staat den Grundstücksmarkt ja
erst eröffnet, stehen er und die bestellten Agenten des einzufüh-
renden Marktes vor der Situation, Grund und Boden als Vermögens-
wert zu behandeln, ohne einen auf einem "funktionsfähigen" Grund-
stücksmarkt zustandegekommenen "richtigen" Preis für das Handefs-
objekt Grundstück zur Verfügung zu haben.
Dort, wo der Vermögenswert Grundstück nur eine ideelle Existenz
fristet, tun staatliche Vorschriften das für nötig Erachtete. Die
Anlage I zu Staatsvertrag fordert, daß die Unternehmen eine DM-
Eröffnungsbilanz aufzustellen haben. In dieser Eröffnungsbilanz
sind "die Vermögensgegenstände neu zu bewerten... bei der Neube-
wertung dürfen die Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungsko-
sten zum Stichtag der Eröffungsbilanz nicht überschritten wer-
den".
Woher die Wiederbeschaffungskosten von Grundstücken kennen? Keine
Sorge: Im Entwurf des D-Markbilanzgesetzes heißt es in Paragr. 9:
"(1) Grund und Boden sind mit ihrem aktuellen Verkehrswert anzu-
setzen. Dabei darf die Preisentwicklung im gesamten Währungsge-
biet der DM bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz berücksich-
tigt werden. Bis zur Bildung von selbständigen und unabhängigen
Gutachterausschüssen für die Ermittlung der Grundstückswerte und
für sonstige Wertermittlungen können für die Ermittlung des Ver-
kehrswertes die vom Ministerium für Wirtschaft empfohlenen Richt-
werte herangezogen werden.
...
(3) Ein unentgeltlich auf mindestens zehn Jahre unentziehbar ein-
geräumtes grundstücksgleiches Recht darf mit dem Barwert der üb-
lichen Nutzungsentschädigung angesetzt werden, wenn der Grund und
Boden wie Anlagevermögen genutzt wird."
Nach den beiden ersten Sätzen von Paragr. 9 Absatz I D-Markbi-
lanzgesetz kennt der Bilanzbuchhalter nach wie vor den Geldbetrag
nicht, den er für einen qm Grund in seine Bilanz einzusetzen hat.
Gottseidank gibt es für ihn einen dritten Satz, der auf den
Richtsatzkatalog des Wirtschaftsministeriums verweist. In dieser
ministeriellen Vorgabe wird für DDR-Industriegrundstücke ein
Durchschnittswert von 85 DM je Quadratmeter genannt, für Grund-
stücke in Städten ein wesentlich höherer Wert, so für Ostberlin
beispielsweise 150 DM.
Ein DDR-Betrieb darf sich auch reichrechnen, wenn ihm ein Grund-
stück nicht gehört, aber die Treuhandeinrichtungen ihm ein Grund-
stück ohne Bezahlung für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren
zur gewerblichen Nutzung überlassen haben. Die Geldbeträge, die
man bei Pacht oder Miete während des Nutzungszeitraums zahlen
müßte, werden einfach als Zinsen eines Kapitals angesehen, und im
Umkehrverfahren aus diesen "Zinsen" der Kapitalwert durch Abzin-
sung ermittelt. Sicher werden das DDR-Wirtschaftsministerium
oder, wenn es das nicht mehr gibt, das Bonner Wirtschaftsministe-
rium für die Pachten und Mieten, die dieses Bewertungsverfahren
benötigt, entsprechende Richtzahlen bekanntgeben.
Anders sieht es aus, wenn die Bewertung des Grundstücks für die
Abwicklung eines Kaufes, für den Umfang zur Verfügung gestellter
Kredite oder für die Höhe der Kapitalbeteiligung östlicher Un-
ternehmenspartner von Belang ist. Die gegensätzlichen Interessen
der Beteiligten stehen auf dem Spiel, die von Verkäufer und Käu-
fer, die von Kreditnehmer und Kreditgeber, die der verschiedenen
Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Da kommt es sehr auf
den "richtigen" Preis an, den in der BRD der Markt hergibt und
den es wegen des bisherigen Fehlens eines Grundstückmarkts in der
DDR bisher nicht gibt. Experten bieten sich mit Schätzungen an,
die in der Form eines Vergleiches zwischen BRD und DDR daherkom-
men:
"Eine Wertermittlung kann... derzeit ausschließlich durch Ver-
gleiche mit Westobjekten erfolgen..."
"Dabei komme es jedoch darauf an, welche Vergleichsparameter aus-
gewählt werden...
So hält Vogel etwa einen Vergleich von West- und Ostberlin wegen
der unterschiedlichen Größenverhältnisse und der hoch subventio-
nierten Sonderlage Westberlins für wenig sinnvoll... Das Bewer-
tungsverfahren schließt die regionale Lage der begutachteten
Grundstücke (z.B. Verkehrsanbindungen, Umweltbeeinträchtigungen),
die Infrastruktur (grundstücksbezogen, gemeindebezogen und
überregional) sowie subjektive Faktoren (kurz und langfristige
Erwartungen über die wirtschaftliche Entwicklung) ein. Diese drei
Faktoren werden im Vergleich zu westdeutschen Referenzobjekten
bewertet und ergeben letztlich einen von Vogel als Infrastruktur-
abschlag bezeichneten Minderungswert für das Ostgrundstück." (so
ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger West
im "Handelsblatt")
Was da als Vergleich angeboten wird, ist nichts anderes als das
Nachbeten all der Gesichtspunkte, die die Bodenspekulation bei
der Differenzierung der Bodenpreise in der BRD mehr oder weniger
wahrmacht; ergänzt um die Bekundung, daß das Bodenpreisniveau in
der DDR auf alle Fälle niedriger zu sein hat als in der BRD. Zu
einem Schätzwert gelangen diese Herren bei der Beratung von
Grundstückskäufern und -verkäufern, Banken und kooperationsberei-
ten Firmen in Ost und West mit Sicherheit. Und damit ist ein Aus-
gangspunkt für das abzuwickelnde Geschäft gefunden.
Damit, daß der Wert, auf den man sich geeinigt hat, nicht der
richtige ist, daß der Grundstücksmarkt, sobald er ins Rollen ge-
kommen ist, andere DM-Zahlen schreibt, rechnen alle Beteiligten.
Daß der Käufer den Kaufpreis deshalb gegebenenfalls nachzubessern
hat, hat selbst Eingang in die Abmachung zwischen Deutschland
West und Ost gefunden:
"...im Rahmen der Vertragsfreiheit kann mit den üblichen Klauseln
vorgesehen werden, den zunächst vereinbarten Grundstückspreis
nach Ablauf einer Übergangsfrist einer Überprüfung und nachträg-
lichen Anpassung zu unterziehen."
"Dabei müssen Verfügbarkeit und Beleihungsfähigkeit des Grund-
stücks gesichert, die Übergangszeit kurz und die Kalkulierbarkeit
der Belastung für den Erwerber sichergestellt sein."
"Daß der Verkäufer, der den Nutzen von der späteren Kaufpreisauf-
besserung hat, der Staat ist, sollte man gegen dieses angestrebte
Verfahren nicht einwenden. Der Staat sichert sich als Verkäufer
nur den gerechten Anteil an der Bodenwertsteigerung, die die Kon-
kurrenz um die Verfügung der verschiedenen Lagen zustandebringt.
Er verpflichtet sich ausdrücklich auf die Rücksichtnahme gegen-
über der Geschäftskalkulation der Kapitalisten, die auf den je-
weiligen Grundstücken wirtschaften.
Mittlerweile hat die DDR-Regierung entschieden an DDR-Kapitali-
sten Grundstücke zum Preis vom 30. Juni abzugeben. Am Ende des
Jahres muß vom Käufer dann die Differenz zwischen dem dann gel-
tenden Preis und dem Juni-Verkaufspreis nachentrichtet werden.
Ausländische Unternehmer, dazu zählen in diesem Fall auch solche
aus der BRD, müssen in fünf Jahren die dann eingetretene Diffe-
renz zum heutigen Kaufpreis bezahlen." (Süddeutsche Zeitung,
12.7.)
Im übrigen: Wenn sich der "richtige" Wert von Grund und Boden
einstellt, werden dies die Banken als allererste wahrnehmen. Und
sie werden den gestiegenen Wert der Grundstücke als gestiegene
Beleihungsfähigkeit desselben würdigen.
e) Alte Eigentumsrechte kontra neue Eigentümer - Handlungsbedarf
Für den Staat, der diesen Interessengegensatz schafft
Die Einführung des Grundeigentums in der DDR nimmt ihren Aus-
gangspunkt von den Diensten, die das Grundeigentum für Gewerbe,
Handel und Dienstleistungsunternehmen erbringen soll. Die neuen
Kapitalisten in der DDR - ob West-Investoren oder umgewandelte
volkseigene Betriebe - brauchen Grundeigentum, so lautet der
staatliche Beschluß. Dies ist klar, ehe die Frage gestellt wird,
wer der Eigentümer von Grund und Boden ist.
Zunächst einmal tritt der Staat als Privateigentümer des bislang
volkseigenen Bodens auf. Er macht Betriebe, Genossenschaften und
dgl. zu neuen Privateigentümern und verwandelt die sozialisti-
schen "Unrechtsverhältnisse" in marktwirtschaftliche Rechtsver-
hältnisse. Drittens ruft die Frage nach den privaten Eigentümern
des DDR-Territoriums die früheren Eigentümer auf den Plan, die
ihre alten Rechte einfordern und Zurückgabe des enteigneten Bo-
dens verlangen. Damit ist eine Vielzahl bürgerlicher Rechtskon-
flikte geschaffen: Das Interesse an der Restauration der alten
Eigentumsverhältnisse steht oft genug gegen den kapitalistischen
Gebrauch des Grundeigentums, den der Staat dadurch initiiert, daß
er als erster Privateigentümer demjenigen ein Grundstück ver-
schafft, der auf ihm ein Geschäft betreibt oder betreiben will.
Die Macher von Großdeutschland haben sich damit als prinzipielle
Befürworter des Eigentums einerseits und Liebhaber seiner ökono-
mischen Dienste andererseits beauftragt, beiden Interessen Ge-
rechtigkeit widerfahren zu lassen. Das geht so: Im Grundsatz wer-
den die alten Eigentumsrechte anerkannt, die neuen Eigentümer
bleiben aber im Normalfall weiter Eigentümer, den früheren Eigen-
tümern steht dann deshalb eine Entschädigung zu:
"3. Enteignetes Grundvermögen wird grundsätzlich unter Berück-
sichtigung der unter a) und b) genannten Fallgruppen den ehemali-
gen Eigentümern oder ihren Erben zurückgegeben.
a) Die Rückübertragung an Grundstücken und Gebäuden, deren Nut-
zung bzw. Zweckbestimmung insbesondere dadurch verändert wurde,
daß sie dem Gemeingebrauch gewidmet, im komplexen Wohnungsbau und
Siedlungsbau verwendet, der gewerblichen Nutzung zugeführt oder
in eine neue Unternehmenseinheit einbezogen wurden, ist von der
Natur der Sache her nicht möglich. In diesen Fällen wird eine
Entschädigung geleistet, soweit nicht bereits nach den für Bürger
der DDR geltenden Vorschriften entschädigt worden ist."
"Sofern Bürger der DDR an zurückzuübereignenden Immobilien Eigen-
tum oder dingliche Nutzungsrechte in redlicher Weise erworben ha-
ben, ist ein sozial verträglicher Ausgleich an die ehemaligen Ei-
gentümer durch Austausch von Grundstücken mit vergleichbarem Wert
oder durch Entschädigung herzustellen. Entsprechendes gilt für
Grundvermögen, das durch den staatlichen Treuhänder an Dritte
veräußert wurde. Die Einzelheiten bedürfen noch der Klärung."
(Aus der gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen
zur Frage des Eigentums)
So schafft der deutsch-deutsche Einigungsprozeß Betätigungsfelder
für Juristen. Diese Schmarotzer der kapitalistischen Gesellschaft
dürfen nämlich als Richter und Rechtsanwälte der Beantwortung so
verantwortungsvoller Fragen nachgehen, ob ein Grundstück zurück-
zuübertragen, ob ein anderes Grundstück als Ersatzgrundstück ge-
eignet ist, ob die Entschädigungssume stimmt usw. usf. Als Krö-
nung eines Juristenlebens dürfen sie dann in Karlsruhe die Frage
stellen und beantworten, ob die zitierte Vereinbarung mit dem
Grundgesetz vereinbar ist.
2. Grundeigentum II: Wohnen als Geschäftsmittel
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"Der neue DDR-Bauminister, Axel Viehweger, hat einen Dreistufen-
plan zur Anpassung der Mieten an marktwirtschaftliche Bedingungen
vorgeschlagen. Für eine typische DDR-Durchschnittswohnung würde
dies in der Endstufe eine Versechsfachung der jetzt gezahlten
Miete bedeuten...
Nach Vorstellung Viehwegers soll in der ersten Stufe eine auf-
wanddeckende Miete erzielt werden. In der zweiten Stufe müßten
dann die Aufwendungen für Abschreibungen und Kapitalverzinsungen
berücksichtigt werden. In der dritten Stufe kämen dann noch die
Grund- und Bodenwerte hinzu...
Soziale Härten sollten mit Wohngeldzahlungen ausgeglichen wer-
den." (HB, 28./29.4.)
Für das Volk, das ein Dach über dem Kopf braucht, bringt die Ein-
führung des Grundeigentums gewaltige Änderungen mit sich. Wie war
es bisher? Die DDR-Gesetzgebung hatte die Kategorie des Privatei-
gentums nie ganz verworfen, in den nach wie vor vorhandenen
Grundbüchern wurden zahlreiche private Haus- und Grundeigentümer
geführt. Für die Zufriedenstellung des Bedürfnisses nach einer
Wohnung hatte der formelle Bestand des Privateigentums aber abso-
lut keine Bedeutung. Der SED-Staat wies seinen Bürgern Wohnraum
zu und legte die Miete auf einen symbolischen Betrag fest. Billi-
gen Wohnraum zu sichern, war seine praktizierte Gerechtigkeit ge-
genüber den geschätzten Werktätigen. Die Qualität der Unterbrin-
gung wurde mit der Höhe der Ausgaben für Neubau und Renovierung
im Staatshaushalt entschieden. Mit diesem Zustand wird jetzt auf-
geräumt. Wer wohnen, irgendwo unterkommen will, kriegt es mit ei-
nem Eigentümer zu tun, der das Wohnbedürfnis zur Befriedigung
seines Geschäftsbedürfnisses benutzt. Ihm soll die Bereitstellung
von Wohnraum einen regelmäßigen, angemessenen Reinertrag einspie-
len, den er mit anderen Verwendungsformen eines Geldvorschusses
vergleicht. Danach bemißt er die Miethöhe, die der Mieter zu be-
zahlen hat. Ob die Wohnung erschwinglich ist, ob ein Wohnungssu-
chender oder ein bisheriger Bewohner den Mietzins bezahlen kann,
den das Anspruchsniveau der Grundeigentümer definiert, interes-
siert den Wohnungskapitalisten herzlich wenig. Die neuen DDR-
Staatsmacher, welche die Versorgung mit Wohnraum als Abfallpro-
dukt einer kapitalistischen Geschäftssphäre für eine sehr prakti-
sche Einrichtung halten, wissen, daß das mit der DM gesegnete
DDR-Volk den Unterhalt des DDR-Wohnungskapitals nicht finanzieren
kann. Es soll mit einem Stufenplan an die Miethöhe herangeführt
werden, die das Geschäftsbedürfnis zufriedenstellt. Und selbst
dann werden viele Bürger im neuen Teil der Bundesrepublik wie
auch viele ihrer Altbürger zur Bezahlung des Preises für ihre Un-
terkunft staatliches Wohngeld erhalten müssen. Diejenigen, die
gegen die Subventionierung von Wohnungen polemisierten, geben
freimütig zu, daß die Leute, die ein Dach über den Kopf benöti-
gen, die Klasse der Grundeigentümer zu subventionieren haben und
daß ein freies Grundeigentum im Wohnungsbereich ohne staatliche
Subventionen nicht geht.
Wie erklärt sich die Stufenfolge der Anpassungsschritte der
Miete, die der Bewohner zahlt, an die Miete, die der Hauseigentü-
mer als den Nutzen aus seinem Monopol an Grund und Boden verein-
nahmt?
Erst soll eine "aufwanddeckende Miete" erzielt werden. Bei Auf-
wand ist wohl gedacht an Reparaturkosten, Heizungs- und Beleuch-
tungskosten und dergleichen. Die sachlichen Dienste am Eigentum
werden verrechnet, als wären es unmittelbar Dienste am Mieter.
Das soll der Einstiegspreis für denjenigen sein, der unterge-
bracht werden will.
Auf Stufe 2 dürfen dann die Bewohner der Häuser in Ostberlin und
Leipzig mit der Übernahme der Abschreibungen und der Kapitalver-
zinsungen, die bis dahin der Staat bezahlt, sozusagen persönlich
dafür sorgen, daß der Eigentümer keinen Verlust erleidet. Und auf
Stufe 3 - dem krönenden Abschluß - wird dann erst die Bereitstel-
lung eines Flecks Erde zu Wohnzwecken honoriert. Eine fürwahr
durchdachte Zusammenführung der Miete, die der Mieter zahlt, und
der Miete, die dem Vermieter gebührt. Das Sechsfache der Miethöhe
vom 1. Juli 1990 steht in absehbarer Zeit zur Bezahlung an.
3. Die kunstvolle Herstellung von Schuldverhältnissen
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als Geschäftsmittel durch den gesamtdeutschen Staat in
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der DDR
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a) Realsozialistische Geldbuchhaltungsstellen -
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Verwalter des Kredit- und Zinshebels
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Die deutsche Wirtschaftsunion beinhaltet auch die Herstellung ei-
ner Klasse von Eigentümern auf dem Boden der DDR, die Schuldver-
hältnisse zur Geldvermehrung benutzt. Selbst wenn in den folgen-
den Zitaten von Banken und dem Bankensystem der DDR die Rede ist,
geht aus ihnen hervor, daß die so titulierten Einrichtungen einem
anderen Zweck dienten als dem Geschäft mit Schulden - den eigenen
und denen anderer Leute.
"Das Bankensystem der DDR ist straff zentralbürokratisch organi-
siert... An der Spitze steht die Staatsbank der DDR... . Sie ist
zugleich die o b e r s t e K r e d i t p l a n u n g s b e-
h ö r d e und erarbeitet die 'Kreditbilanz' der Wirtschaft....
In ihrer Politik und Planung ist die Staatsbank völlig von der
Regierung der DDR abhängig....
D i e S t a a t s b a n k d e r D D R ist bisher gegenüber
allen Banken der DDR a u f s i c h t s- u n d w e i s u n g s-
b e f u g t. Z a h l u n d A u f g a b e n d i e s e r
B a n k e n s i n d e n g b e g r e n z t. Die Deutsche
Außenhandelsbank AG (Daba) ... wickelt den Außenhandel vor allem
mit dem sozialistischen Ausland ab. Die Deutsche Handelsbank AG
ist unter anderem für den innerdeutschen Handel tätig. Die Bank
für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft betreut die
landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die
Nahrungsmittelindustrie. Die Genossenschaftsbanken sind für
Handwerker und Produktionsgenossenschaften da. Die Sparkassen
sind Kapitalsammler für Privatsparer; diese erhalten einen
g e s e t z l i c h e n E i n h e i t s z i n s. Die wichtig-
sten Bereiche der Wirtschaft werden von den Industriebankfilialen
der Staatsbank betreut.
J e d e r B e t r i e b d e r D D R i s t b i s h e r a n
e i n e b e s t i m m t e B a n k b z w. F i l i a l e
g e k e t t e t, mit der er zusammenarbeiten muß. Hier muß er
seine Konten führen. Nur hier kann er die benötigten K r e-
d i t e in einem verwaltungsähnlichen Verfahren (nach der Kre-
ditverordnung von 1982) beantragen... " (Norbert Horn in der FAZ,
10.3.)
"Bis zur Neugliederung des Bankensektors Anfang April... gab es
in der DDR... k e i n e r l e i K o n k u r r e n z zwischen
den Kreditinstituten. Ein Geld- und Kapitalmarkt fehlte. Auf
einige Institute entfiel die Aufgabe, Kapital einzusammeln. Dazu
gehörten im wesentlichen die Sparkassen und
Genossenschaftsbanken. Beide Institutsgruppen vergaben nur in
geringem Maße Kredite an die ihnen als Kunden zugeteilten kleinen
Gewerbetreibenden, Handwerker und die wenigen Freiberufler.
Außerdem reichten die Sparkassen in beschränktem Umfang
Wohnungsbaukredite, Kredite an junge Eheleute und Konsumenten-
kredite aus.
D i e ü b e r s c h ü s s i g e L i q u i d i t ä t f ü h r-
t e n d i e S p a r k a s s e n u n d G e n o s s e n-
s c h a f t s b a n k e n a n d i e S t a a t s b a n k a b.
Diese war... auch die größte Geschäftsbank in der DDR und vergab
den Großteil der Kredite an die Wirtschaft...
Bisher beträgt der Zinssatz in der Regel 5%...
Bislang gab es in der DDR als Anlagemöglichkeiten nur
S p a r g i r o k o n t e n u n d S p a r k o n t e n, d i e
b e i d e m i t 3, 2 5 % v e r z i n s t w u r d e n." (HB,
6.6.)
Das Material, auf das sich Parteigänger der hiesigen Bankenwelt
bei ihrer Verdammung der Geldsphäre der DDR stützen, zeigt auch,
was deren Zweck war:
Die Banken im realen Sozialismus waren in erster Instanz Stellen,
die der Abwicklung der Geldverhältnisse Staat - VEBs dienten.
Über sie wurde der Kredithebel eingesetzt, d.h. durch sie wurden
den Betrieben Finanzmittel für die Aufgaben zugewiesen, welche
sie im Rahmen staatlicher Plankennziffern zu erfüllen hatten.
Grundlage dafür war die Vorstellung, daß der "Wert der neuge-
schaffenen Produkte durch Kredit bevorschußt wird". (Politische
Ökonomie des Kapitalismus und Sozialismus, S. 779)
Für die realsozialistische Ökonomie war Kredit also ein zeitli-
cher Vorgriff auf das im Verkauf der Waren realisierte Bargeld.
Messerscharf wurde geschlossen: "Erweisen sich produzierte Waren
als nicht realisierungsfähig, so bleibt der bevorschußte Kredit
und das damit in Umlauf gesetzte Geld bestehen." Das durfte nicht
sein: Deshalb ging der realsozialistische Staat immer wieder
daran, durch Preiserhöhungen und dgl. diese Geldbestände aufzulö-
sen, "um planmäßig Waren zu realisieren".
Für die Zurverfügungstellung von Kaufmitteln mußten die Betriebe
eine Prämie von 5% zahlen. Ganz anders als im Kapitalismus, wo
die Zinshöhe das Resultat von Angebot und Nachfrage nach Geldka-
pital ist, wurde die Zinshöhe im realsozialistischen Bankenwesen
als eine wohlüberlegte Festlegung gehandhabt. Sie wurde aus zwei
Funktionen hergeleitet, die sie erfüllen sollte: einerseits einen
rentablen Umgang mit dem Geld erzwingen, andererseits die Finan-
zierung der Einrichtungen namens Banken sicherstellen:
"Er muß groß genug sein, um einen wirksamen Einfluß auf die Sen-
kung der Kosten und die Erwirtschaftung der Gewinne auszuüben und
die Kosten der Banken zu decken. (ebenda, S. 781/782)
Die realsozialistischenn Finanzinstitutionen waren neben dem Ma-
nagement der finanziellen Beziehungen Staat - VEBs in zweiter Li-
nie damit betraut, auch alles funktionslose weil keine Zirkulati-
onsdienste leistende Geld einzusammeln. Jede Geldablieferung
wurde pauschal mit 3,25 % belohnt.
Drittens waren die Banken dazu da, den in der DDR fälligen Zah-
lungsverkehr abzuwickeln - kostendeckend. Diese Tätigkeit sollte
als Dienstleistung expressis verbis kein Geschäftsmittel für die
damit befaßten Einrichtungen sein.
b) Die Schaffung der DM aus dem Nichts -
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eine Umstellungsrechnung ernennt sozialistische Kreditverhält-
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nisse zu Ansprüchen des damit existierenden Geldkapitals
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Am 1. April 1990 wurde die staatliche Geldzusammenhangsstiftung
verabschiedet. Die verschiedenen Stellen der Staatsbank - mit ei-
genem Namen oder nicht - wurden zu juristischen Personen mit ei-
genem ökonomischen Zweck erklärt. Damit haben auch die in deren
Büchern erfaßten Geldeinsammlungen und -zuteilungen formell ihren
Charakter geändert. Sie sollen im Dienst der Überschußerwirt-
schaftung der entstandenen Geschäftsbanken stehen - als Kredit-
und Einlagengeschäft. So lautete die ursprüngliche Zweckbestim-
mung der Banken in der DDR wirklich nicht!
Das eigentliche Geburtsdatum der DDR-Banken datiert aber auf den
1. Juli 1990. An diesem Tag wurden auf Grundlage des Staatsver-
trages die Zahlen aus den realsozialistischen Geld- und Kredit-
verhältnissen in den Büchern der DDR-Banken zu DM-Guthaben und
DM-Schulden erklärt. Aus den Ostmark-Zuteilungen des DDR-Staates
waren damit durch einen Rechtsakt über Nacht DM-Forderungen des
damit gleichzeitig in die Welt gesetzten Geldkapitals an die Be-
triebe der DDR geworden. So entsteht aus dem Nichts DM; und nicht
durch etliche Lkw-Fuhren von DM-Banknoten aus Bundesdruckereien
in die großen DDR-Städte. Die alten DDR-Zahlen, nach westdeut-
scher Propaganda lauter Falschgeldziffern, werden seit 1. Juli
durch zwei geteilt als DM-Beträge gelesen - damit sind sie an-
sehnliche Vermögen mit dem Recht auf Wachstum. Von den ökonomi-
schen Konsequenzen handelt der Staatsvertrag, als seien sie tech-
nische Sachzwänge:
"Der Staatsvertrag sieht vor, daß die DDR-Kreditinstitute einsei-
tig ihre Zinsen anheben können. Dem Schuldner steht ein Kündi-
gungsrecht zu...
In den Wochen nach Einführung der D-Mark würden umfangreiche Ge-
spräche über Tilgungsraten, Laufzeiten und - ein gravierendes
Problem - die Sicherheiten notwendig." (HB, 6.6.)
Es werden in der DDR nicht einfach niedrige Zinsen abgeschafft.
Der alte niedrige Einheitszins für die neuen blitzeblanken DM-
Bankforderungen muß deshalb weg, weil sich damit keine Geschäft
aufziehen läßt. So werden in dem Moment der Umtaufung von Ost-
Mark in DM die Kreditempfänger zu Schuldnern von Geldkapitali-
sten, die deren Geldvermehrungsbedürfnis zu dienen haben. Für die
Erhaltung und Mehrung des Vermögens der Bank sind Regelungen von
Tilgungsraten, Laufzeiten und Sicherheiten zu ihren Gunsten eine
gewichtige Sorge. Ab dem 1. Juli haben die Deutsche Kreditbank
AG, die DDR-Sparkassen und wie die DDR-Banken sonst alle heißen
den Auftrag, den auch alle westdeutschen Banken einzig und allein
kennen, nämlich aus DM mehr DM zu machen. Das ist es, was der
Staatsvertrag wie eine selbstverständliche, technische Angelegen-
heit verhandelt: die Einrichtung des Interessengegensatzes zwi-
schen Geld- und produktivem Kapital. Klar ist vom Geschäftsbe-
dürfnis der Banken her auch, warum der DDR-Einheitszins für Ein-
lagen der Kunden ebenfalls der Vergangenheit angehört. Die Banken
differenzieren die Einlagenzinsen danach, wie lange und in wel-
chem Umfang das Geld der Sparer ihnen zu Verfügung steht. Da ver-
dient ein Guthaben auf einem Kontokorrentkonto keine Verzinsung,
Termineinlagen und Sparbriefe schon; die Höhe richtet sich nach
der Banknachfrage nach Einlagen.
Ein frisch geborener DDR-Banker kommt über die zukünftigen Akti-
vitäten seines Ladens ins Schwärmen:
"Der DDR-Verbandspräsident (der Sparkassen) hob hervor, daß ab 1.
Juli auch alle Gesetze der bundesdeutschen Kreditwirtschaft über-
nommen würden. Entsprechend änderten sich auch die Dienstleistun-
gen der Sparkassen. Sparbücher mit gestaffelten Zinsen, Wertpa-
pier- und Medaillenverkauf, Allzweckdarlehen, Dispositionskre-
dite, Bausparen und Einführung des Euroscheck-Systems nannte
Voigt als Neuigkeiten auf dem DDR-Markt." (HB, 22.5.)
- Sparbücher: Kapitalistische Banken konkurrieren um alles, auch
um die Spargroschen der armen Leute; denn auch das sind für sie
Finanzmittel, die Gewinn einbringen. Sie verleihen das Geld alle-
mal zu höheren Zinsen als den gestaffelten Prozentsätzen, mit
denen sie jetzt ihre Zoni-Kundschaft betören.
- Wertpapierverkauf: Auch dann, wenn die Bank selbst nicht als
Kreditgeber auftritt, sondern Kreditverhältnisse vermittelt und
verwaltet, läßt sie sich das ordentlich bezahlen.
- Allzweckdarlehen, Dispositionskredite, Bausparen: auch die
chronische Geldnot der Lohnarbeiter läßt sich zur Mehrung von
Bankkapital nutzen; wenn eine Wohnungseinrichtung oder ein Auto-
kauf fällig wird - die Bank ist dabei. Selbstverständlich auch
dann, wenn jemand es leid ist, das Grundeigentum zu bedienen und
ständig steigende Mieten zu zahlen, und daran geht, ein Eigenheim
zu erwerben. Die Bank bietet sich als Ersatz des Grundeigentümers
an.
- Euroschecksystem: Jederzeit und überall ohne Bargeld zahlen zu
können, hat seinen Preis, den die Banken einstecken - nicht bloß,
um die Kosten des Scheckverkehrs zu decken.
Existenzgarantie für ein DDR-Bankkapital -
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Ausgleichsforderungen - Bankkapital: Kapital im allgemeinen
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Die Staatsgewalt stattet das neu geschaffene Bankwesen in der DDR
mit besonderen Existenz- und Erfolgsgarantien aus, die sie den in
Kapitalgesellschaften umgewandelten VEBs nicht gewährt. Anlage I
zum Staatsvertrag regelt die Einrichtung eines Ausgleichsfonds,
der die neuen Kreditinstitute gegen alle Risiken absichert, die
für sie mit der Einrichtung kapitalistischer Verhältnisse drüben
verbunden sind:
"Zur Durchführung der Währungsumstellung errichtet die Deutsche
Demokratische Republik einen Ausgleichsfonds. Zur Errechnung der
den Geldinstituten nach Paragr. 4 zustehenden Forderungen gegen
den Ausgleichsfonds und ihrer Verbindlichkeiten gegenüber dem
Ausgleichsfonds haben diese eine besondere Umstellungsrechnung zu
erstellen, aus der alle aus der Einführung der Währung der Deut-
schen Mark in der Deutschen Demokratischen Republik und der Wäh-
rungsumstellung der Deutschen Demokratischen Republik unmittelbar
hervorgehenden auf Deutsche Mark lautenden Aktiva und Passiva er-
sichtlich sind." (Artikel 8, Paragr. 3, Abs. 4)
"Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte in Anwendung
der Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetz-
buches zur Deckung der aus der Einführung der Währung Deutsche
Mark und der Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen
Republik hervorgehenden Verbindlichkeiten nicht ausreichen, eine
verzinsliche Geldforderung gegen den Ausgleichsfonds zugeteilt."
(Artikel 8, Paragr. 4, Abs. 1)
1. werden Bilanzprobleme beseitigt, die daraus entstehen, daß die
alten Geldbeziehungen teils 1:1, teils 2:1 und teils 3:1 in kapi-
talistische Forderungen umgewandelt werden. Das staatliche Inter-
esse an unterschiedlichen Umrechnungsverhältnissen führt nämlich
dazu, daß die Aktiv- und die Passivseite der neu eröffneten Bank-
bilanzen nicht mehr übereinstimmen. Das darf nicht sein.
Wenn alle DDR-Banken zusammen betrachtet werden, ergibt sich in-
folge der Umstellungsrechnung, daß von deren Verbindlichkeiten
rund 65 Mrd. DDR-Mark im Verhältnis 1:1, etwa 120 Mrd. DDR-Mark
in der Relation 2:1 umgestellt werden; dagegen werden die Kredite
im Verhältnis 2:1 umgestellt. Durch diese asymmetrische Umstel-
lung der Aktiv- und Passivseite der Bankbilanzen zum Stichtag der
Währungsumstellung entsteht bei den meisten neuen DDR-Banken ein
Bilanzloch von insgesamt 20 Mrd. DM, das gefüllt sein möchte.
2. Die aus dem Nichts geschaffenen Kreditverhältnisse sagen
nichts über die Tauglichkeit des Kreditmaterials, über die Zah-
lungsfähigkeit der neu gewonnenen Schuldner. Wie steht es um die
Forderungen gegen die ehemals volkseigenen Betriebe: Sind sie
überhaupt einbringbar: Das dritte Buch des Handelsgesetzbuches
der BRD, das in der DDR bei der Erstellung der Bilanz Geltung ha-
ben soll, schreibt vor:
"...Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist,
können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Anm.: dazu
rechnen die Darlehensforderungen) außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrige-
ren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlußstichtag beizulegen
ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung." (HGB, Drittes Buch, Paragr. 253, Abs. 2)
Wenn die kapitalistische Zukunft eines ehemals volkseigenen Be-
triebs nicht stattfindet, fällt ein Bankaktivum aus. Wenn die
Bank, die maßgeblich am Zustandekommen dieser Zukunft beteiligt
ist, nichts auf den Erfolg des Betriebs gibt, darf sie die Forde-
rung antizipativ als Verlust abschreiben und durch eine Aus-
gleichsforderung ersetzen.
"'Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen in den Betrieben
wird es auch bei den Kreditinstituten zu einer Neubewertung der
Aktiva und Passiva kommen' sagt Stoll. Eine Schätzung, um welche
Summe die Ausgleichsforderungen durch Wertberichtigungen bei den
Krediten steigen könnten möchte Stoll (Staatsbank-Vizepräsident)
nicht sagen." (HB, 31.5.)
3. Die Ausgleichsforderungen sollen noch eine weitere Funktion
erfüllen:
"Die Zuteilung dieser Forderungen (der Ausgleichsforderungen, die
Red.) an die Geldinstitute ist so zu bemessen, daß die Vermögens-
werte ausreichen um neben den aus der Einführung der Währung der
Deutschen Mark und der Währungsumstellung in der Deutschen Demo-
kratischen Republik hervorgehenden Verbindlichkeiten ein Eigenka-
pital in der Höhe auszuweisen, daß es mindestens 4% der Bilanz-
summe und die Auslastung des Grundsatzes 1. gemäß Paragr. 10 des
Gesetzes über das Kreditwesen höchstens das dreizehnfache be-
trägt." (ebenfalls Anlage I, Artikel 8, Paragr. 4, Abs. 2)
"Der Grundsatz I besagt, daß die Kredite und Beteiligungen das
18fache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen dürfen."
Der Staat hat Ansprüche an das Eigenkapital der Banken und be-
friedigt diese Ansprüche gleich selbst, indem er ihnen Aus-
gleichsforderungen einräumt.
Was taugen diese Ausgleichsforderungen als Geschäftsmittel der
Banken? Außer daß eine kapitalmarktmäßige Verzinsung zugesichert
ist (in einer Fußnote ist deren Verzinsung nach einem Durch-
schnitt des Frankfurter Interbankenzinsfußes festgelegt worden),
steht auch von vorneherein eine jährlich fällige Tilgung fest:
"Der Ausgleichsfonds hat die Forderungen jährlich in Höhe von
2,5% des Nennwerts zu tilgen." (Anlage I, Artikel 8, Paragr. 4,
Abs. 3)
Und woher kommen die Finanzmittel? Vom DDR-Haushalt, hinter dem
der BRD-Haushalt steht:
"Soweit die dem Ausgleichsfonds gemäß Absatz 5 zugeteilten Forde-
rungen nicht zur Deckung seiner Verbindlichkeiten gemäß Absatz I
ausreichen, wird ihm eine Forderung gegen die Deutsche Demokrati-
sche Republik in entsprechender Höhe zugeteilt. Absätze 3 und 4
gelten entsprechend." (ebenda, Abs. 6)
Man sieht: Der deutsche Staat läßt sich ein gesundes Geschäfts-
bankensystem einiges kosten. Er sieht darin offenbar mehr als nur
einen Geschäftszweig unter anderen - und das nicht zu Unrecht.
Tatsächlich faßt sich in den Bewegungen des Finanzkapitals Erfolg
und Mißerfolg der gesamten nationalen Akkumulation zusammen. Denn
das Kreditwesen ist die allgemeine Grundlage aller stattfindenden
kapitalistischen Geschäfte, an deren Erträgen es teilhat. Zwar
garantiert das Finanzkapital keinem einzigen Geschäft, das es er-
möglicht, seinen Erfolg. Aber es garantiert, daß die Geschäftser-
folge, die es ermöglicht, seine Erfolge sind. Und das versteht
noch jeder bürgerliche Wirtschaftspolitiker so, daß er den Erfolg
des Bankkapitals zu fördern und zu behüten hat, um sich des Er-
folgs der gesamten nationalen Akkumulation sicher zu sein. Deswe-
gen werden in der DDR Pleiten schon vorab pauschal als Kosten für
die Gesundung der Wirtschaft genommen, Bankrotte hingegen, Bank-
pleiten, erscheinen als eine Gefahr, die vorsorglich mit allen
Mitteln abgewendet werden muß. Der "ideelle Gesamtkapitalist" ist
darin einigermaßen idealistisch, daß er das erfolgreiche Bankge-
schäft mit Schulden glatt gleichsetzt mit erfolgreichen Geschäf-
ten der Schuldner. Aber er betätigt sich mit seinem Idealismus
sehr gesamtkapitalitisch, weil er sich unabhängig vom Auf und Ab
der wirklichen Akkumulation um den Erfolg des Kreditwesens küm-
mert.
Angesichts ihrer durch den Staat rundherum sichergestellten Exi-
stenz sind die Repräsentanten des DDR-Bankwesens keineswegs zu-
frieden. Sie wollen jedes Risiko für ihren Profit von vorneherein
ausschließen. Der Chef der Deutschen Kreditbank räsoniert,
"daß man rund 80 Mrd. DDR-Mark Staatsbank-Kredite an Wohnungsbau
und gesellschaftliche Einrichtungen, bei denen eine Staatshaftung
mit 44 Jahren Kreditlaufzeit zur Tilgung zum Annuitätsprinzip
vereinbart sei, übernehmen wolle, nicht jedoch die übrigen Ge-
schäftsaktiva." (HB, 30.4.)
"40 Mrd. DDR-Mark Kredite; die als uneinbringlich angesehen wer-
den...
Doch noch weitere Forderungen bereiten der Kreditbank Sorgen...
Bei diesen Krediten möchte die Kreditbank sich nicht nur auf die
Ausgleichsforderungen verlassen, sondern staatliche Garantien ha-
ben..." (HB, 31.5.)
Die Ausgleichsforderungen langen nicht, der Staat sollte gleich
alle sog. Altforderungen bedienen.
Für die Einreihung von DDR-Banken in die deutsche Bankenwelt un-
ter der Obhut der Deutschen Bundesbank ist noch eine letzte Frage
zu klären gewesen: Wie kommen sie an das Kreditgeld, das die
Kundschaft in Form von Münzen und Banknoten öfter sehen möchte?
Wie kommen sie zu den Bundesbankguthaben, die diese zwecks Erfül-
lung der Mindestreserveverpflichtung verlangt und die für die Ab-
wicklung des Zahlungsverkehrs untereinander benötigt werden? Eine
Frage, weil die Bundesbank in ihrem bisherigen Zuständigkeitsbe-
reich Handelswechsel und Wertpapiere als Liquiditätsbeschaffungs-
material gestattete - Stoff, den es in der DDR bisher nicht gab.
Also wird eine Ausnahme gemacht:
"Vom kommenden Monat an erhalten Kreditinstitute mit Sitz in der
DDR von der Bundesbank Refinanzierungskontingente über insgesamt
25 Mrd. DM. Bemessungsgrundlage ist jeweils die Bilanzsumme...
Vom 1. Juli an seien im Rediskontgeschäft der Bundesbank auch
Wechsel mit Unterschriften von Banken sowie Unternehmen mit Sitz
in der DDR ankaufbar. Ferner könnten im Geschäft mit DDR-Banken
vorübergehend Wechsel mit weniger als drei Unterschriften angek-
auft werden, ferner Bank-Solawechsel, die auch als Sicherheit für
Lombardkredite dienen könnten. Die Bundesbank will ferner Forde-
rungen gegen den Ausgleichsfonds der DDR lombardfähig machen, so-
bald sie für eine Verpfändung ausreichend konkret existieren."
(SZ, 13./14.6.)
Zu was die Ausgleichsforderung nicht gut ist! Banken können durch
ihre Verpfändung Kredit der Bundesbank erhalten. Zudem: Die Bun-
desbanker, die gerne so tun, als bräuchten sie zur Fundierung ih-
rer Entscheidungen ganze Theorien, erledigen mit ihrer DDR-Ent-
scheidung gleich eines ihrer Märchen mit, nämlich das, daß Han-
delswechsel als Mittel, die Geldmenge zu erweitern, gut seien und
Finanzwechsel schlecht.
Durch Ausgleichsforderungen an den Staat gerüstet und mit Liqui-
ditätszusagen der Bundesbank ausgestattet, können sich die DDR-
Banken auf das Geschäft werfen. Das Geldkapital tritt als die Be-
dingung kapitalistischer Produktion in Erscheinung, die Geld ver-
dient, gleichgültig ob der Borger ein Geschäft macht oder nicht.
Auch am Scheitern der industriellen Kapitalisten gewinnen die
Geldkapitalisten durch die Versilberung deren sachlicher Mittel.
Staatliche Existenzgarantie und großartige Geschäftsperspektiven
machen die DDR-Banken zu gefragten Kooperationspartnern mit West-
banken. Es gibt keine Bank, für die sich nicht Westbanken inter-
essiert hätten, keine Bank, mit der die westdeutschen Geldkapita-
listen nicht ins Geschäft gekommen sind.
"Die Kredite mit einer guten Bonität will die Deutsche Kreditbank
neben ihrem gesamten Netz von rund 160 Filialen und einen Groß-
teil der Mitarbeiter in die Kooperation mit der Deutschen Bank
und Dresdner Bank einbringen...
Die Deutsche Kreditbank wird somit voraussichtlich zu einer Hol-
ding, die in ihrer Bilanz neben den Beteiligungen an den Joint
Ventures nur die abzuwickelnden Kredite stehen hat." (HB, 31.5.)
Und ein anderes Beispiel:
"Die Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunalbank (DGZ), die in
der Bundesrepublik neben den elf Landesbanken nur als Spezialbank
agieren darf, soll in zwei bis drei Jahren auf dem Gebiet der
heutigen DDR sämtliche Aufgaben einer Sparkassen-Zentralbank
übernehmen. ... zunächst 'als dringlichste Aufgabe' die Liquidi-
tätshalterfunktion für die DDR-Sparkassen übernehmen und damit
zugleich auch für ihre Wertpapiereigenanlagen... zuständig sein.
Über die Vorbereitung der Übernahme der drei übrigen Zentralbank-
Aufgaben (Zahlungsverkehr, Gemeinschaftskredite, Wertpapieranla-
gen der Kunden) soll der Bank-Vorstand dem Verwaltungsrat am 30.
November berichten."
Warum ist das gut?
"Die DDR-Sparkassen könnten nun wirksam zum Bankenwettbewerb auch
in der DDR beitragen. Sie seien darüberhinaus nunmehr gemäß ihren
Satzungen auch in der Lage, wirksame Beiträge zur Finanzierung
der kommunalen Infrastruktur in der DDR zu leisten." (HB, 19.6.)
Zuallerletzt ist über die Welt der Banken anzumerken: Deren ex-
quisite Stellung verschafft den Beschäftigten der Branche, die
keine Lohnarbeiter, sondern Verwalter der Geld- und Kreditge-
schäfte des Geldkapitals sind, die ersten Gehaltssonderzahlungen.
Wg. Verantwortung und geistiger Anstrengung.
4. Die Treuhanaanstalt - die Herstellung von kapitalistischen,
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weltmarktfähigen Betrieben aus VEBs als Staatsprogramm
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a) Die formelle Umwandlung von VEBs in Kapitalgesellschaften
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Das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisierung der volkseige-
nen Betriebe bestimmt die Umwandlung aller volkseigenen Betriebe
in Kapitalgesellschaften:
"Die Kombinate, Betriebe, sonstigen Einrichtungen, die bis zum
1.7.1990 noch nicht in Kapitalgesellschaften umgewandelt worden
sind, sind ab 1.7.1990 Aktiengesellschaften oder GmbH. Die Um-
wandlung bewirkt zugleich den Übergang des Vermögens aus der
Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit sowie des in
Rechtsträgerschaft befindlichen Grund und Bodens in das Eigentum
der Kapitalgesellschaft." (Paragr. 11)
"Solange das Stamm- oder Grundkapital noch nicht in einem Gesell-
schaftsvertrag bestimmt sind, legt das Gesetz 50000DM für eine
GmbH und 100000DM für Aktiengesellschaften fest... Da höchstens
ein Viertel aller Kombinate und VEB ihre Umwandlung bis Ende Juni
bewältigt haben, erlaubt das Gesetz per Verordnung umgewandelten
Kapitalgesellschaften, den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages
oder einer Satzung, die Abschlußbilanz und die Eröffnungsbilanz
zum Stichtag der Umwandlung sowie den Gründungsbericht, den Lage-
bericht und Angaben über Bodenflächen bis zum 31. Oktober nach-
zureichen." (Die Welt, 17.6.)
Dieser staatliche Umwandlungsbeschluß macht aus den Ausführungs-
organen ökonomischer Aufträge des Staates zunächst formell kapi-
talistische Wirtschaftseinheiten, denen es allein um ihren in
Geld bezifferten Erfolg zu gehen hat. Dies ist der neue Staats-
auftrag. Was der realsozialistische Staat den VEBs als Mittel zur
Erledigung seiner Produktionsaufträge zur Verfügung gestellt hat
(Vermögen in Fondsinhaberschaft, Grund und Boden) wird zum Eigen-
tum der aus der Taufe gehobenen Kapitalgesellschaften erklärt.
Sie haben selbstverständlich alle Formalia der Gründung einer Ka-
pitalgesellschaft zu erfüllen, die das bundesrepublikanische Ge-
sellschaftsrecht fordert von der Satzung bis zur Eröffnungsbi-
lanz.
Dadurch, daß man einen volkseigenen Betrieb zu einem kapitalisti-
schen erklärt, ist er es noch nicht geworden. Ausgetauscht ist
zunächst der Maßstab, dem die Produktion zu genügen hat. Und das
heißt zuallererst Zerschlagung all der Sicherheiten, die die Tä-
tigkeit eines VEB ausgezeichnet haben.
b) Zerschlagung eines Produktionszusammenhangs -
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keine staatlichen Belieferungs-, Abnahme- und Preisgarantien
------------------------------------------------------------
mehr - Weltmarktkonkurrenz innen und außen
------------------------------------------
Die Entscheidung, die staatliche Lenkung der Ökonomie abzuschaf-
fen, bedeutet die Auflösung des ökonomischen Zusammenhangs, in
den die Betriebe der DDR eingebettet waren. Ihre Existenz leitete
sich aus der Erfüllung von Produktionsaufträgen ab, die der Staat
erteilte. Auf dieser Grundlage waren sowohl die Belieferung mit
Rohstoffen, die Abnahme der Erzeugnisse, die Einkaufs- und Ver-
kaufspreise, die Ausstattung mit finanziellen und sachlichen Mit-
teln der Produktion wie auch die finanziellen Abführungen an den
Staat nie dem Geschick des Gelderwerbs der Betriebe überlassen,
sondern immer Gegenstände staatlicher Sorge und Kontrolle - bei
aller Selbständigkeit, welche die DDR-Hebelwirtschaft den VEBs
einräumte. Die Einführung der sozialen Marktwirtschaft ist die
Beseitigung der Existenzgarantie für alle DDR-Produktionsstätten,
die vorhanden sind. Dies deshalb, weil der Staat die Sicherstel-
lung der Beschaffungs- und Absatzbeziehungen, der Preisverhält-
nisse etc., die es wegen der Erfüllung staatlicher Produktions-
ziele gab, aufkündigt und als einziges Produktionsziel bestimmt:
Mehret euer Geld. Und dies heißt, in Konkurrenz zu auf dem Welt-
markt agierenden Unternehmen durch Produktion und Verkauf von Wa-
ren Gewinn zu realisieren. Selbst die DDR-Betriebe, die in Kon-
kurrenz zu Westunternehmen ihre Waren auf westlichen Märkten ver-
kauft haben, stehen vor einer neuen Situation:
"Manchen Textilbetrieben sollen, bis zu 10 Ost-Mark für jede
erlöste D-Mark überwiesen worden sein, künftig ist es aber nur
mehr eine D-Mark." (SZ, 31.5.)
Es macht eben einen Unterschied, ob Unternehmen gegeneinander
konkurrieren oder ob der DDR-Staat die Produktion und den Verkauf
von bestimmten Artikeln zwecks Erwirtschaftung von Devisen wett-
bewerbsfähig machte. Weil es darauf ankam, daß der Betrieb die
Produkte im Westen absetzen konnte, machte der Staat seine eigene
volks- und betriebswirtschaftliche Rechnung stimmig; so gab es
für eine erlöste DM zehn Ostmark für den VEB. Nur die eine DM,
die der östliche Textilerzeugungsbetrieb jetzt bekommt, nachdem
er in das Reich der DM eingemeindet ist, stellt die Betriebslei-
tung vor die Frage, ob damit ein Gewinn zu machen ist - ange-
sichts der Kosten, die erst noch ermittelt werden müssen. Weil
die DDR-Betriebe den Maßstab, konkurrenzfähige Artikel herzustel-
len, nicht hatten, will er erst noch an ihnen durchgesetzt sein.
Ob sich aus den realsozialistischen Elementen der Produktion und
Zirkulation, den Lieferkontakten der Vergangenheit, den bisher
erzeugten Produkten, neuen Artikeln, mit den alten oder neu ange-
schafften Maschinen, mit dem Arbeitermaterial zu dem Lohnniveau
des Juli 1990 usf. Gewinn produzieren und realisieren läßt, wird
taxiert und praktisch erprobt werden. Und das ist etwas anderes
als die Lüge, die DDR-Wirtschaft wäre ein einziger Sanierungs-
fall.
c) Die Sanierungslüge
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"In einem Zehn-Thesen-Papier zu 'Wirtschaftlichen Herausforderun-
gen in der DDR' verweist der Minister (gemeint ist Haussmann)
noch einmal auf die gravierenden wirtschaftlichen Defizite in der
DDR, die die alleinige Ursache dafür seien, wenn es jetzt beim
Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft zu Schwierigkeiten
käme. Nicht die soziale Marktwirtschaft schaffe nun Probleme,
sondern die bisherige Wirtschaftsordnung in der DDR. Neben einer
rückständigen Infrastruktur, den Belastungen der Umwelt, einer
nicht wettbewerbsfähigen Produktpalette und einer unzureichenden
sozialen Absicherung gehören zu den hinterlassenen schweren Hypo-
theken auch ein ineffizienter Einsatz der Beschäftigten und eine
hohe verdeckte Arbeitslosigkeit. Die Zahl der DDR-Arbeitnehmer,
die in den Betrieben mit sinnlosen und schlechtbezahlten Tätig-
keiten beschäftigt worden seien und noch würden, könne auf 15
Prozent geschätzt werden, das sind rund 1,4 Millionen." (SZ,
10.6.)
Haussmann will alle Schwierigkeiten, die seinesgleichen dem DDR-
Volk bereiten, dem alten Honecker in die Schuhe schieben - von
Arbeitslosigkeit über niedrigen Lohn bis hin zur niedrigen Rente.
Seine Haßpredigt auf die realsozialistische Wirtschaftsweise be-
weist allerdings das Gegenteil. Die wirtschaftlichen Defizite,
die der bundesdeutsche Wirtschaftsminister diagnostiziert - rück-
ständige Infrastruktur, keine wettbewerbsfähige Produktpalette,
ineffizienter Einsatz der Beschäftigten - künden nicht von einem
Versagen der DDR vor sozusagen systemneutralen Maßstäben des
Wirtschaftens, sondern sind das Resultat der Beurteilung der DDR
vom Maßstab des anstehenden kapitalistischen Gebrauches aus:
1. S c h n e l l e Verkehrswege, Transport- und Kommunika-
tionsmittel dienen der Beschleunigung des Warenumschlags; flä-
chendeckende, auf ein hohes Verkehrs- und Transportaufkommen aus-
gerichtete Straßen-, Eisenbahn- und Telefonnetze sind insofern
unentbehrliche Voraussetzungen für eine funktionierende Konkur-
renz von Kapitalisten.
2. Der produktive Kapitalist mehrt sein Kapital, indem er Waren
produzieren läßt, die einen Käufer finden. Dabei ist das keines-
wegs nur mit guter Qualität zu erreichen. Die Qualität - gute wie
schlechte -, die Preishöhe, die Werbung, Imagebildung - all dies
dient einem Unternehmer dazu, die kaufkräftige Nachfrage, das mit
Geld ausgestattete Bedürfnis nach einem Gebrauchswert, an sich zu
binden. Weil sich alle Unternehmer um das Geld der Kundschaft
raufen und mancher nicht an sein gewünschtes Ziel kommt, ist das
Ideal kapitalistischer Warenproduktion eine "wettbewerbsfähige
Produktpalette" - ein Warensortiment, das seinem Anbieter hun-
dertprozentig Gewinn einfährt.
Die Forderung einer "wettbewerbsfähigen Produktpalette" ist der
pure Hohn auf das Schicksal, das der Einzug des Kapitalismus der
DDR-Produktion bereitet. Die vorhandene Produktpalette wird näm-
lich glatt für überflüssig erklärt. Grund: Die vom Staat einge-
richtete Arbeitsteilung ist aufgelöst. Die alten sozialistischen
Marktbeziehungen existieren von einem Tag auf den andern nicht
mehr. Zulieferer und Abnehmer im In- und Ausland haben ihre Funk-
tion verloren. Ein neues Bedürfnis nach DDR-Waren existiert
stattdessen ja auch nicht. Die kaufkräftige Nachfrage der DDR-
Bürger könnte auch vom bundesdeutschen Kapital aus den Westzonen
bedient werden. Auf DDR-Seite gibt es auf die Ruinierung der re-
alsozialistischen Arbeitsteilung die Reaktion, es könne doch
nicht alles "veraltet" und "marode" gewesen sein, etwas müsse
doch "überleben". Das zählt nicht. Daß der westdeutsche Wirt-
schaftsminister das Fehlen einer "wettbewerbsfähigen Produktpa-
lette" tadelt, ist der Hinweis, daß er die Ostzone zu einem Markt
entwickeln will, und das heißt, daß dort auch kapitalistische
Produktion stattfinden soll. Brandenburg und Sachsen sollen ja
nicht kapitalistische Notstandsprovinzen werden.
3. Auf alle Fälle will ein "wettbewerbsfähiger Artikel" mit mög-
lichst niedrigen Kosten produziert sein. Daher ist "effektiver
Einsatz der Beschäftigten" erforderlich. Der Bundeswirtschaftsmi-
nister denkt dabei an die Leistungsverdichtung, die in bundes-
deutschen Fabriken zum Alltag gehört. Wenn all die Punkte, die
Herr Haussmann auflistet, Erfordernisse der sozialen Marktwirt-
schaft sind, dann wird wohl diese dafür verantwortlich sein, mit
welchen Unannehmlichkeiten das DDR-Volk jetzt Bekanntschaft
macht. Daß der bundesdeutsche Wirtschaftsminister mangelnde so-
ziale Sicherheit als Defizit der alten DDR auflistet, ist dabei
noch ein besonderer Witz. Der DDR-Staat, der die Arbeitskraft
seiner Werktätigen über alles schätzte, so daß er ihre Beschäfti-
gung garantierte, kannte tatsächlich keine industrielle Reser-
vearmee. Haussmann füllt sie im Geiste mit 1,4 Millionen Perso-
nen.
Das Gerede über die DDR als Sanierungsfall ist also gelogen, weil
damit ausgedrückt sein soll, daß die realsozialistische Art,
Wirtschaft zu machen, der Grund dafür sei, was Politiker und Ka-
pitalisten jetzt mit Land und Leuten anstellen. Umgekehrt wird
eine Wahrheit daraus: Beim erstmaligen Herstellen der Waffen für
die kapitalistische Konkurrenz geht es genauso zu wie bei der Sa-
nierung eines kapitalistischen Unternehmens, das neue Konkur-
renzwaffen bekommen muß, weil die alten versagt haben. Die Pro-
duktion mancher Waren wird eingestellt, sachliche Produktionsmit-
tel werden verkauft oder der Verschrottung anheimgegeben, Arbei-
ter entlassen, neue Kapitalvorschüsse gemacht, neue Maschinen
eingekauft, neue Produkte angeboten, die Kosten gesenkt, die Lei-
stung erhöht.
d) Die Herstellung weltmarkttauglicher kapitalistischer
-------------------------------------------------------
Produktionsbetriebe und deren Agenturen:
----------------------------------------
Treuhandanstalt und Treuhand AGs
--------------------------------
Die beiden deutschen Staaten gehen in ihrem Staatsvertrag von dem
Ziel aus, die VEBs, wo immer es geht, zu funktionierenden kapita-
listischen Produktionseinheiten zu machen. Was in den Betrieben
an Potenzen für das Geschäft schlummert, soll mobilisiert werden.
Da die zu Kapitalgesellschaften erklärten ehemaligen VEBs und
Kombinate in ihrem Geburtsstadium keinen privaten Eigentümer ha-
ben, werden sie erst einmal Eigentum eines staatlichen Treuhän-
ders. Die gewählte Bezeichnung genauso wie die Aufgabenbeschrei-
bung drücken aus, daß die Treuhandanstalt und die Treuhand AGs im
Sinne zukünftiger privater Eigentümer handeln.
"Der Ministerrat beauftragt mit der Durchführung der Maßnahmen
für die Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermö-
gens die Treuhandanstalt." (Paragr. 1)
"Die Treuhandanstalt verwirklicht ihre Aufgaben in einer dezen-
tralen Organisationsstruktur über Treuhand- Aktiengesellschaften.
Diese werden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des
Gesetzes im Wege der Bargründung gegründet. Die Aktien der Treu-
hand-Aktiengesellschaften sind nicht übertragbar."
"Den Treuhand-Aktiengesellschaften werden die der Treuhandanstalt
gehörenden Anteile an Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit
beschränkter Haftung übertragen." (Paragr. 7)
Der neue DDR-Staat ersetzt die Planungsbehörde durch eine ganz
neue Mammutorganisation; eine direkt der DDR-Regierung unter-
stellte Anstalt des öffentlichen Rechts an der Spitze, die quasi
die Leitlinien vorgibt, und dieser unterstellte Treuhand AGs wer-
den vor die aus VEBs und Kombinaten hervorgegangenen GmbHs und
AGs geschaltet. Bürgerliche Kommentatoren sprechen von der größ-
ten Holding der Welt, die da ins Leben gerufen wurde. Bloß soll
ihre Tätigkeit gar nicht in der Vermehrung ihres Reichtums beste-
hen:
"Die Treuhand-Aktiengesellschaften haben unter Hinzuziehung von
Unternehmensberatungs- und Verkaufsgesellschaften sowie Banken zu
gewährleisten, daß in ihrem Bereich die folgenden Aufgaben unter-
nehmerisch und weitgehend dezentral gelöst werden: Privatisierung
durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermögensteilen, Si-
cherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
Stillegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfähi-
gen Unternehmen und Unternehmensteilen." (Paragr. 8)
Die Treuhandeinrichtungen treten an, um abzutreten. Sie sollen
sich überflüssig machen, indem sie Eigentümer für die in Kapital-
gesellschaften umgewandelten VEBs suchen. Deshalb wird als ihre
erste Aufgabe die Privatisierung = Verkauf der Beteiligungen ge-
nannt. Wo Kapitalisten DDR-Betriebe für investitionswürdig erklä-
ren und deshalb Beteiligungen erwerben, sind die Treuhänder am
Ziel. Dort wo die Prospektoren ausländischer Unternehmen keinen
Blick darauf werfen, haben die Treuhänder die wichtige Funktion,
über die Schließung des Betriebs oder die kapitalistische Her-
richtung des Betriebes zu entscheiden. Eigentumspflege ist also
die zweite Aufgabe.
Die jeweilige Treuhand AG fordert von jeder Kapitalgesellschaft,
die ihr zugeordnet ist, sich als förderungswürdiges kapitalisti-
sches Projekt zu präsentieren. Mit ihrer Geldzufuhr hat sie es in
der Hand, ob aus dem Projekt etwas wird oder nicht. Wenn ein Ex-
VEB als nicht tauglich befunden wird, ist es aus der Sicht der
Treuhand AG auch kein Schaden; aus dem Verkauf von Grundstücken,
Gebäuden, Maschinen, Rohstoffen und dgl. munitioniert sie ihren
Unterstützungsfonds zur "Sicherung der Effizienz und Wettbewerbs-
fähigkeit der Unternehmen":
"Die Einnahmen der Treuhandanstalt werden vorrangig für die Sa-
nierung und Strukturanpassung der Unternehmen ... sowie für Bei-
träge zum Staatshaushalt und zur Deckung der laufenden Ausgaben
der Treuhandanstalt verwendet."(Paragr. 5)
Und außerdem ist der Verkauf von Grundstücken und anderen Be-
standteilen eines früheren Betriebes ja Indiz dafür, daß herzlich
willkommen geheißene Investitionen stattfinden.
Selbstverständlich dürfen die Treuhänder in ihrem Kampf für die
Wettbewerbsfähigkeit der neuen DDR-Kapitalgesellschaften nicht
nur von den Geldeinnahmen abhängig sein, die ihnen der Verkauf
von Beteiligungen und Bruchstücken alter VEBs einbringt; die
Kriegskasse zur kapitalistischen Aufrüstung der DDR-Volkswirt-
schaft wird mit Krediten aufgefüllt:
"Die Treuhand-Aktiengeiellschaften können zur Stärkung der Unter-
nehmen ihres Bereiches insbesondere im Zusammenhang mit Sanie-
rungsmaßnahmen alle marktmäßigen Möglichkeiten nutzen, z.B. Kre-
dite aufnehmen oder Bürgschaften gewähren." (Paragr. 9)
"Im Vorgriff auf künftige Privatisierungserlöse kann die Treu-
handanstalt zu Sanierungszwecken Kredite aufnehmen und Schuldver-
schreibungen begeben." (Paragr. 2)
Jede Treuhandeinrichtung - ob Anstalt oder AG - hat eine staatli-
che Kreditermächtigung. Für die Bankwelt gilt das Treuhandgebäude
als nicht konkursfähig, weil dahinter die Bundesrepublik Deutsch-
land steht. Der Treuhandanstalt sind im Staatsvertrag ausdrück-
lich Kreditlinien eingeräumt worden: Sie kann im Vorgriff auf zu
erwartende Veräußerungs- und Beteiligungserlöse - so die offi-
zielle Begründung - sich im Jahr 1990 bis 7 Mrd. DM verschulden,
im Jahr 1991 bis 10 Mrd. DM. Als Kreditzweck werden erst einmal
Sanierungsmaßnahmen, Ausgaben für die Neuausstattung der DDR-Be-
triebe mit Maschinen, für den Neubau von Anlagen und Gebäuden und
dgl. genannt.
Mittlerweile haben DDR-Staat und Treuhänder neben den im Staats-
vertrag ausdrücklich vereinbarten "Sanierungskrediten" eine
zweite Sorte von Krediten namens "Liquiditätshilfe" entdeckt.
Wenn die DDR-Betriebe in der Marktwirtschaft überleben wollen,
brauchen sie Geld, um die Preise für Rohstoffe, Löhne, Zinsen,
Mieten zahlen zu können, die sie zahlen müssen, bevor sie DM
durch den Verkauf von Waren verdient haben. Die Entschlossenheit,
Geschäfte in der DDR stattfinden zu lassen, schließt ein, daß
diese nicht an vorübergehender Zahlungsunfähigkeit scheitern sol-
len. Die Treuhand bürgt für die von den GmbHs und AGs im Lande
bei den Banken beantragten Liquiditätskredite.
Erst einmal wurde den DDR-Betrieben eine Liquiditätsprognose für
die ersten Monate in der Marktwirtschaft abverlangt. Im Monat
Juli wurden dann 41% der beantragten rund 15 Mrd. DM als von der
Treuhand verbürgter Kredit pauschal den Betrieben zur Verfügung
gestellt. Nach den Auskünften aus der DDR gerade genug, um die
Löhne zu zahlen, aber zu wenig, um Rechnungen zu begleichen.
Die per Treuhandanstalt vom Staat ermöglichte Liquiditätszufuhr
zu den neuen Kapitalgesellschaften ruft Bedenken auf den Plan:
"...Liquiditätshilfe für die Frist von drei Monaten zugesagt,
auch wenn sie nicht die geringste Chance haben, langfristig le-
bensfähig zu sein... Wahlstillhalte-Droge, mit der die Politiker
hoffen, ohne dramatisch anschwellende Arbeitslosigkeit über den
ersten gemeinsamen Wahltermin zu kommen." (SZ, 28.6.)
Ob die Politiker an die Wahlen gedacht haben oder nicht: sie und
ihre Auftragnehmer in der Treuhandanstalt helfen den Betrieben
auf die marktwirtschaftlichen Sprünge. Von wem anders sollten
diese ihren kapitalistischen Start ermöglicht bekommen als vom
Staat, der ihnen diesen Auftrag zum kapitalistischen Wirtschaften
erteilt hat?
Daß k a p i t a l i s t i s c h e s W i r t s c h a f t e n
ermöglicht werden soll, muß den Treuhandgewaltigen von altklugen
Zeitgenossen nicht erst gesteckt werden. Kredite gibt es hinfort
nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip. Die Treuhand führt in al-
len in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen VEBs Boni-
tätsprüfungen durch; von deren Ergebnis macht sie abhängig, ob
die GmbH oder AG den für das Geschäft erforderlichen Kredit be-
kommt oder nicht. Teil I der ideellen Tauglichkeitsprüfung als
kapitalistisches Unternehmen besteht in der Beantwortung eines
Fragebogens zur Zufriedenheit der Treuhandleitung: Der ver-
schickte Fragebogen umfaßt 29 Seiten; in ihm sollen die Vorstände
und Geschäftsführer das "Sanierungskonzept" für ihren Betrieb of-
fenlegen. Sie werden darin gezwungen, "vom Umsatz bis hin zu Maß-
nahmen der Kostensenkung und Qualitätssteigerung alles penibel
aufzulisten." (SZ, 29.07.)
Teil 2 der ideellen Tauglichkeitsprüfung: die DM-Eröffungsbilanz.
Die Bewertungsvorschriften des D-Markbilanzgesetzes werden dazu
führen, daß viele der Kapitalgesellschaften, die drüben in Grün-
dung sind, als überschuldet gelten. Wird die Überschuldung nicht
beseitigt - entweder durch Streichung der Schulden oder durch Zu-
führung von Eigenkapital - so fordert das ebenfalls in Kraft ge-
setzte BRD-Gesellschafts- und Konkursrecht die Beantragung des
Konkurses. Jetzt ist es ja bekanntlich für den Staat - wie im
Teil über das Finanzkapital dargelegt - ein Leichtes, Vermögen zu
schaffen, in dem er Forderungen gegen sich einräumt, im Umfang
der Überschuldung und der Höhe des gesetzlich für notwendig be-
fundenen Eigenkapitals. Das soll aber beim neuen produktiven Ka-
pital in der DDR so nicht der Fall sein:
Prinzipiell "soll eine Überschuldung der bisherigen volkseigenen
Unternehmen durch die Einräumung von Ausgleichsforderungen gegen-
über derjenigen Person ausgeräumt werden können, die die Anteile
an diesen Unternehmen unentgeltlich erhalten hat. (Anm.: diese
Person ist die zuständige Treuhand AG) Eine vergleichsweise zu
hohe Kapitalausstattung soll durch Einräumung von Ausgleichsver-
bindlichkeiten gegenüber dem "Eigentümer" (Anm.: schon wieder der
Treuhänder) ausgeglichen werden." Diese Regelung wird dazu füh-
ren, daß Überschuldungen auf jeder Stufe ganz oder teilweise aus-
geglichen werden, so daß bei der Treuhandanstalt Forderungen und
Verbindlichkeiten nur ankommen, wenn bei einer Treuhand-Aktienge-
sellschaft eine Überschuldung oder eine "Unterschuldung" ent-
steht.
"Der Treuhandanstalt soll eine Ausgleichsforderung gegenüber dem
Staat jedoch nicht eingeräumt werden. Die Ausgleichsforderungen
sollen nur sanierungsfähigen Unternehmen eingeräumt werden. Der
Anteilseigner hat als Schuldner das Recht, die Anerkennung der
Ausgleichsforderung abzulehnen; er muß es tun, wenn das Unterneh-
men nicht sanierungsfähig ist. Die Ablehnung wird unweigerlich
zur Eröffung des Gesamtvollstreckungsverfahrens/Konkursverfahrens
wegen Überschuldung führen, wenn die Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wird; im letzteren Fall sind Gesellschaften von
Amts wegen aufzulösen." (Der Betrieb/DDR-Report Nr. 6, 03.08.,
S.071)
Der rechtsstaatlich einwandfreie Weg zur Einstellung produktiver
Tätigkeiten, wenn sie dem Anspruchsniveau der Treuhandmanager
nicht genügen, ist dadurch gewiesen. Die bilanztechnisch notwen-
dige Ausgleichsforderung wird einfach versagt. Das wird öfter der
Fall sein. Denn die Treuhandanstalt darf keine Ausgleichsforde-
rung gegen den Staat haben. Daher kommt die Sorge, daß womöglich
zuviele Betriebe für marktwirtschaftlich untauglich erklärt wer-
den - zu viele für das Interesse der bundesdeutschen Wirtschafts-
politiker, nicht einen Ruin, sondern ein bundesdeutsches Wirt-
schaftswunder auf dem Boden der DDR zu fabrizieren. 70% der DDR-
Betriebe sollen in der Marktwirtschaft weitermachen können, lau-
tet die politische Beschlußlage. Deswegen gibt es wieder Vor-
schläge, den DDR-Betrieben die "Altschulden", die durch die Um-
stellung der realsozialistischen Zuweisungen im Verhältnis 2:1
entstanden sind, zu erlassen. Die Banken sollen dann durch durch
Ausgleichsforderungen schadlos gehalten werden.
e) Das Personal der Treuhand AGs und der Treuhandanstalt:
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Charaktermasken des Geschäftserfolgs
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Der Ministerrat beruft den Vorstand, der Ministerpräsident den
Verwaltungsrat der Treuhandanstalt, die Treuhandanstalt die Lei-
tungsorgane der AGs. Als Anforderungsprofil an einen Verwaltungs-
rat steht - im Treuhand-Gesetz:
"Sie müssen über umfangreiche Erfahrungen bei der Führung und Sa-
nierung von Unternehmen sowie bei der Tätigkeit im Kapitalmarkt
verfügen." (Paragr. 4)
Klar, daß sich in der Bundesrepublik solche Persönlichkeiten fin-
den, die wissen, worauf es ankommt: Kosten senken und nochmal
senken, zahlungskräftige Nachfrage auf die eigenen Produkte zie-
hen, Kredit beschaffen. Der Erfolg weist sie aus, wie einen Herrn
Rohwedder, den de Maizière zum Verwaltungsratsvorsitzenden be-
stimmte:
Detlev Rohwedder, Staatssekretär unter Karl Schiller, Vorstands-
vorsitzener bei Hoesch:
"Der Konzern war unter der Oberhoheit der niederländischen Hoogo-
vens-Gruppe an den Rand des Ruins gewirtschaftet worden ... es
gelang ihm relativ schnell, den Konzern aus der Umklammerung
durch Hoogovens zu lösen und durch harte Einschnitte zu sanieren.
So mancher altgediente Hoeschianer mußte in dieser Zeit seinen
Arbeitsplatz verlassen... immer gelangen ihm einvernehmliche Re-
gelungen mit den Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften..."
(Portrait in der SZ vom 2.7.)
Wenn das nicht qualifiziert: Leute auf die Straße gesetzt und al-
les einvernehmlich geregelt! Ein ehemaliger IBM-Manager und Bun-
desbahnvorstand namens Gohlke wurde zum ersten Vorstandsvorsit-
zenden der Treuhandanstalt berufen. Gohlkes Leistung ist nicht
weniger imposant als die von Rohwedder: er hat den Personalstand
der Deutschen Bundesbahn während seiner Amtszeit als Vorstand von
400000 auf 250000 verringert.
f) Der Rest der Kapitalförderung in der DDR:
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das ganze Arsenal kapitalistischer Wirtschaftspolitik
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Die neu gegründeten Kapitalgesellschaften unter der Obhut der
Treuhandanstalt können ebenso wie alle, die in der DDR Kapitali-
sten werden - von den kleinen Handwerkern im realen Sozialismus
bis zu den sog. Existenzgründern - auf ein ganzes Spektrum von
Staatshilfen zur Kapitalisierung zurückgreifen:
1. Investitionszuschüsse
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"Investitionszulage vom 1. Juli 1990 bis zum 30 Juni 1991 12 Pro-
zent; danach bis zum 30 Juni 1992 8 Prozent":
Die Betriebe, die sich neue Produktionsmittel anschaffen oder
neue Gebäude errichten, brauchen sich insgesamt 20 % der Anschaf-
fungskosten nicht selbst zu verdienen, sondern kriegen sie aus
der Staatskasse geschenkt. Schließlich bleiben noch 80%, die der
Staat ihnen nicht schenkt.
2. Steuervorteile
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"Sonderabschreibungen 50% für das erste, 30% für das zweite und
20% für das dritte Jahr":
Durch diese Sonderabschreibungen werden jetzt in der Startphase
der kapitalistischen Konkurrenz die zu versteuernden Gewinne der
DDR-Kapitalisten und damit die in diesem Zeitraum entstehenden
Einkommen- bzw. Körperschaftssteuerschulden gemindert. Bei den
DDR-Privatunternehmern wird die Steuerbefreiung ganz unabhängig
von ihrem Investitionsverhalten direkt gewährt:
"Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks- oder Handels-
oder Gewerbebetriebs für 2 Jahre bis höchstens 10000DM; dies gilt
auch für reprivatisierte Betriebe".
3. Günstige Kredite
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"ERP Kreditprogramm: Laufzeit bis zu 20 Jahre, die ersten 5 Jahre
sind tilgungsfrei, der Zins beträgt derzeit 7,5%."
"Eigenkapitalhilfeprogramm zur Förderung selbständiger Existenzen
in der DDR: Eigenmittel, die 15% der Investitionssumme nicht un-
terschreiten sollen, können durch ein günstiges Darlehen ohne
sonst übliche Sicherheiten auf 40% aufgestockt werden. Drei Jahre
lang fallen keine Zinsen an, vom vierten bis zum sechsten Jahr
steigt der Zins von zwei über drei auf fünf Prozent. Laufzeit 20
Jahre, 10 Jahre tilgungsfrei."
Diese Kreditprogramme, die vor allem für den Bereich außerhalb
des ehemaligen Volkseigentums bestimmt sind, enthalten zwei Kom-
ponenten, die den Kreditnehmern gegenüber üblichen Krediten einen
Vorteil bringen: tilgungsfreie Zeiträume am Anfang und lange
Laufzeiten einerseits und Zinsverbilligung andererseits. Die ge-
genüber herkömmlichen Kreditkonditionen später einsetzende Rück-
übertragung der Hauptsumme gibt zeitlichen Spielraum für den Ka-
pitalumschlag. Die Zinsverbilligung senkt die Kosten.
Der Erfolg des Kapitals ist einem kapitalistischen Staat immer
eine Menge Geld wert. Deshalb klagen die Politiker ja über die
Subventionitis, die sie veranstalten. Noch "Subventionitis", die
sie veranstalten; vielmehr läßt sich der Staat natürlich die Ein-
gemeindung eines ganzen Landstrichs in seine kapitalistische
Volkswirtschaft kosten. Mit der "Anstoßfinanzierung" des DDR-Ka-
pitalismus wird nicht gekleckert. Die Kosten zahlen sich ja aus.
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