Quelle: Archiv MG - BRD ALLGEMEIN - Auf dem Weg zur Weltmacht
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40 Jahre Grundgesetz - eine Feierstunde in der oberen Rathaus-
halle mit Pastor Albertz
WIE AUS KEINER JUBELFEIER DOCH EINE WURDE
40 Jahre Grundgesetz - ein Anlaß zu allerlei staatstragenden Ju-
belfeiern. Nicht so in Bremen:
"Wir Vertreter linker Parteien und Gruppierungen, (die sich in
einem Bremer Forum 'Bürgerrechte und Demokratie' zusammenge-
schlossen haben,) wollen in Bremen einen ... Gegenakzent setzen
zu den Bonner Jubelfeiern."
Und wie geht das?
Der gute Geist des Grundgesetzes...
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wurde zunächst einmal kräftig beschworen durch einen, der dafür
kompetent ist: P a s t o r Albertz, E x b ü r g e r m e i-
s t e r von Berlin. Sein zentrales Credo: Die ersten 19 Artikel
des Grundgesetzes sind etwas wunderbar Menschliches, weil in
ihnen menschliche Beziehungen unter Menschen geregelt werden.
"Vorstaatlich" nannte er die 19 Paragraphen, weil in ihnen der
Vorrang des Menschen und seiner Freiheit vor der staatlichen
Ordnung fixiert sei. Also müsse sich das staatliche Handeln an
diesen Sätzen messen lassen "fast wie an der Bergpredigt".
Der gute Pastor hätte lieber einmal die Sätze des Grundgesetzes
selbst prüfen sollen: Menschliche Gepflogenheiten wie das Meinen,
Arbeiten, Protestieren etc. werden dort zwar geregelt, aber als
E r l a u b n i s s e einer höchsten Gewalt. Jede dieser drei
Tätigkeiten würde ein Mensch lässig o h n e eine extra Erlaub-
nis beherrschen. Das einzige, was die staatliche Gewährung dem
hinzufügt, ist die staatliche Oberaufsicht darüber. Und wozu
sollte die gut sein, wenn sie nicht auch benützt würde? Deshalb
werden die bürgerlichen Freiheiten der Grundgesetz-Artikel immer
zugleich mit dem Hinweis auf ihre "Schranken" gewährt. Das ist
politische Gewalt, und nichts Menschliches. Schon gleich kegelt
der gute Pastor die Reihenfolge durcheinander, wenn der "Mensch
vor Staat" aus dem Grundgesetz herausgelesen hat. Das "Recht auf
Leben" z.B. versaut etlichen Frauen ihr Leben, dann nämlich, wenn
sie einen Embryo abgetrieben haben, den Vater Staat zu einem
Rechtssubjekt definiert, auf das er Anspruch erhebt. Das kostet
Strafe, wie neulich in Memmingen. Die gehobene Leukämierate im
Umfeld der AKW dagegen geht völlig in Ordnung, denn in das Recht
auf Leben "darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"
(GG Art. 2 (2)) Also: Das Interesse eines Menschen darf sich
nicht gegen den Artikel 2 stellen, weil der ganz umgekehrt fest-
legt, daß n u r der Gesetzgeber befugt ist, sich gegen die
Interessen seiner Schutzbefohlenen zu stellen. So rum geht die
Reihenfolge.
...und seine unvollkommene Wirklichkeit
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Wer wie Pastor Albertz daran glauben will, daß die staatliche
Ordnung eine nützliche Dienstmagd für den Menschen sei, der wird
drollig, wenn er in der Realität das Gegenteil feststellt.
"Notstandsgesetze", "Berufsverbote" und etliche Sozialfälle gel-
ten gar nicht als das, was sie sind, nämlich Mittel und Ergeb-
nisse rechtsstaatlicher Herrschaft. Sie werden umgetauft in lau-
ter A b w e i c h u n g e n vom guten Geist des Grundgesetzes.
Erstens stimmt das nicht, weil Artikel 18 des Grundgesetzes sel-
ber den Entzug der Grundrechte als Waffe gegen jene formuliert,
die ihren Kopf zur Kritik an ihnen mißbrauchen. Zweitens: Wer
schon partout an den g u t e n Geist des Grundgesetzes glauben
will, der sollte dann angesichts der bejammerten Notstandsgesetze
an anderen Schikanen auch konsequenterweise zugeben, daß seine
gute Meinung von diesem Machwerk in der Welt p r a k t i s c h
n i c h t g i l t.
Grundgesetzfans wollen weder das eine, noch das andere: Weder den
Glauben ans Grundgesetz lassen sie sein, noch kritisieren sie die
Realität, in der nach ihrer eigenen Auffassung die Verfassungspa-
ragraphen mit Füßen getreten werden. Sie gehen lieber einen drit-
ten Weg: Sie betrachten den bundesdeutschen Alltag als
u n v o l l k o m m e n e Verwirklichung der Verfassung, was zu
immer neuer Besinnung auf den Geist des Grundgesetzes zwingt, da-
mit das Unvollkommene immer Vollkommener werde. Mit d i e s e r
K r i t i k an der deutschen Verfassung und ihrer Wirklichkeit
liegt jeder Festredner goldrichtig, weil damit zwei Richtungen
der Kritik gleichzeitig verbaut werden. Keine Zumutung durch den
Rechtsstaat darf man d e m G r u n d g e s e t z zur Last le-
gen - die Härten werden einfach als "Abweichungen" abgebucht. Die
r e c h t s s t a a t l i c h e W i r k l i c h k e i t darf
man aber auch nicht angreifen, weil nicht sie, sondern ihre
"Abweichungen" kritikabel sein sollen. Nach dem Motto: Jeder
nicht berufsverbotene Postbote spricht für den Rechtsstaat als
V o l l s t r e c k e r des Grundgesetzes; jeder Berufs-
verbotsfall für das G r u n d g e s e t z und seine Ver-
wirklichung.
Ein Zirkel, in dem es sich Pastor Albertz nun schon 40 Jahre ge-
mütlich gemacht hat. Typen wie der verstorbene Kollege Höcherl,
der das Grundgesetz nicht immer unter dem Arm tragen konnte, kön-
nen den gelernten Geistlichen Albertz nicht irritieren: Man müsse
als Politiker nämlich "schon fast ein Held oder Heiliger sein, um
dieser Versuchung (des "Machtmißbrauchs") nicht zu erliegen."
Wenn aber die Sache mit dem "Vorrang des Menschen vor dem Staate"
bei seinen ehemaligen Berufskollegen so klein geschrieben wird,
dann muß wenigstens das Volk sich diesen Unsinn täglich in
großen Lettern zu Gemüte führen:
"Da ist nicht Amüsieren, Karrieremachen als einziger Lebenszweck
gefragt, sondern Besinnung auf diese Texte." (Albertz)
Also dann: Auf weitere 40 Jahre Kampf für die Verwirklichung des
"unerfüllten Grundgesetzes".
Man sieht, wie ungemein nützlich die "Gegenakzente" sind, die
schwarze Flecken auf der weißen rechtsstaatlichen Weste anpran-
gern: Besser läßt sich die Werbetrommel fürs Grundgesetz kaum
rühren!
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