Quelle: Archiv MG - BRD ALLGEMEIN - Auf dem Weg zur Weltmacht
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Eine Verfassung macht Geschichte
40 JAHRE GRUNDGESETZ - WAS FESTREDNER SICH EINBILDEN
So um die Pfingstzeit herum vor 40 Jahren ist einer schwer aus-
rottbaren Legende dieser Republik zufolge ein Geist über eine
Versammlung deutscher Politiker gekommen und hat sie das Grundge-
setz der Bundesrepublik formulieren lassen. Dank ihrer "aller
Staatlichkeit vorausliegenden Idee der Menschenrechte" sollen die
sog. "Väter und Mütter des Grundgesetzes" viel Segen über das
deutsche Volk gebracht haben: zum einen "den demokratischen Ver-
fassungsstaat... verwirklicht", zum anderen "die Bundesrepublik
Deutschland unwiderruflich in die Gemeinschaft freier Völker...
eingegliedert" (FAZ, 26.4.). Erstaunlich, was eine Idee alles
praktisch geleistet haben soll: Kaum wird dem Menschen die Vor-
stellung aufgemacht, "Würde" und "Freiheit" brächte er gewisser-
maßen aus dem "vorstaatlichen" Urwald mit, schon steht fix und
fertig ein Gemeinwesen da, das sich zudem durch alles andere als
durch "Vorstaatlichkeit" auszeichnet:
"Dem westdeutschen Staat und seiner Verfassung (kann) in diesem
Jubiläumsjahr eine beachtliche Stabilität bescheinigt werden.
Diagnose und Prognose dürfen als günstig bezeichnet werden."
(ebd.)
Freilich wissen auch die Apologeten dieses aus einem Menschenbild
hergezauberten Staates, daß an dessen Wiege die amerikanische
Weltmacht stand mit ihrer "Empfehlung" ("in Wahrheit ein Befehl")
"einer staatlichen Organisation Westdeutschlands" (Süddeutsche
Zeitung, 9.5.) und daß zum späteren Erfolg der Republik schon ein
bißchen "Dynamik" in Sachen Geschäft und Gewalt gehört, doch
möchten Sie diese realen Umstände einfach lieber als Bedingungen
problematisieren für den
"Durchbruch... der universellen Kraft..., welche die Idee der
Menschenrechte seither entfaltet hat" (FAZ, a.a.O.).
Zum Jahrestag der Staatsgründung sollen sich die Staatsbürger
einmal nicht nur für den materiellen Aufwand interessieren, dem
die Nation ihren Aufstieg verdankt; vielmehr sollen sie sich als
"Menschen", denen die eigene "Natur" die staatliche Regelung ih-
rer Lebensverhältnisse beschert hat, auch einmal an den geistigen
Grundprinzipien der Nation hochziehen. Für diese politische Ideo-
logie kann der Anspruch, den ausgerechnet ein so blutleeres Kon-
strukt wie "die Verfassung" geltend machen soll, niemals groß ge-
nug sein. Lieblingsthema der jüngsten Feiertage der Bundesrepu-
blik ist daher der "V e r f a s s u n g s a n s p r u c h" des
Grundgesetzes, der mit einer "Verfassungswirklichkeit" konfron-
tiert wird (Süddeutsche Zeitung, 24.5.), in der es für alle Deut-
schen um das elementarste Menschenrecht geht, daß die Nation in
der Welt einen Platz an der Sonne verdient. Solches heißt im fei-
erlichsten Bundesdeutsch nicht schlicht Nationalismus, sondern
"Verfassungspatriotismus" (ebd.) und treibt pünktlich zur Staats-
feier die schönsten sozialkundlichen Problemblüten.
Der Mensch als Verfassungspatriot
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Die Verfassungsväter bewiesen einen ungeheuer historischen Spür-
sinn, als sie sich nach ihrem Ebenbild den Verfassungspatrioten
ausdachten und ihn für würdig (Art. 1 GG) erachteten, ihm in den
ersten Artikeln ihres Grundgesetzes ein Denkmal zu setzen:
"So sollte ein Geburtsfehler der Weimarer Republik vermieden wer-
den... Nicht der unverbindliche Geist von Weimar sollte es sein."
(Süddeutsche Zeitung, 9.5.)
Hitler und all das Böse wären uns mithin erspart geblieben, wenn
damals geschickter formuliert worden wäre! Historisch verfehlt
wäre in diesem Zusammenhang auch gewesen, dem als Staatsbürger
schon genügend gewürdigten Menschen gleich die Anforderungen ins
Stammbuch zu schreiben, denen die Leute tatsächlich ausgesetzt
sind und die in anderen Zusammenhängen das Selbstlob der Republik
als "Leistungsgesellschaft" begründen - so kurz nach Hitler wäre
das sicher falsch verstanden worden. Insofern taten die Grün-
dungsväter gut daran, den Menschen ganz verbindlich zum Staats-
bürger zu ernennen und umgekehrt,
"ohne daß er bestimmte körperliche oder geistige Leistungsnormen
vorab zu erfüllen hätte" (SZ, 13./15.5.).
Letztere Tour der Benutzung gilt als menschenrechtliche Alterna-
tive, die immer auch denkbar ist, aber philosophisch damals außer
Mode war. So hätte uns denn das Grundgesetz mitten in der laufen-
den Rekonstruktionsperiode des stinknormalen Kapitalismus vor dem
Geist des Faschismus bewahrt - da kommt Freude auf!
Der Nationalist als Mensch
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Die Leistung der Verfassung ist aber noch viel differenzierter zu
würdigen, wenn man erwägt, daß "der" Mensch des Grundgesetzes,
der soeben noch als nationaler Musterknabe vorgestellt war, eine
einzige Herausforderung für die hohe Kunst des Regierens dar-
stellt:
"Dem Volk mißtrauten die Autoren des Grundgesetzes. Sie konnten
ihm nicht verzeihen, daß es einst Hitler gewählt und bis zum Ende
die Treue gehalten hatte. Die Rechte des Volkes wurden auf die
Parlamentswahlen beschränkt." (SZ, 9.5.)
Mehr Rechte waren zwar auch für die Wahlsiege der NSDAP nicht er-
forderlich. Aber das mußte auch wieder einmal gesagt werden, daß
es das Volk war, das die "tragische" Fehlleistung der deutschen
Geschichte verursacht hat. Deswegen haben die Autoren des Grund-
gesetzes darauf bestanden, daß künftig Vertrauen des Wählers in
seine Willensbildner fällig ist. Und die faschistische Willens-
bildung haben sie zur ungenehmigten Ausnahme erklärt. In diesem
Sinne gilt hohes Lob dem Grundgesetz, das dem P h a n t a s i e-
p r o d u k t eines führungslosen Volkssouveräns die menschlich
reizvolle Perspektive eines bescheidenen Volkskörpers gewiesen
haben soll.
Der Staat - stets heikel und bedroht
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Überhaupt läßt sich mit der L o g i k d e s W e g d e n-
k e n s dessen, wofür die Deutschen eigens im Grundgesetz so
nett glossiert, werden - ihr Menschsein als geistiges
Aushängeschild der Nation -, einiges an Problemen erfinden, für
die umgekehrt die Idee des GG wiederum die beste Lösung dar-
stellt. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit z.B., die den als
grundberechtigt entworfenen Menschen ziert, ist so gesehen ein
Riesenwagnis für die Republik:
"Der demokratische Verfassungsstaat bedarf gerade wegen des
großen Maßes an Freiheit, das er garantiert, der Loyalität seiner
Bürger... Seine Existenz ist stets heikel und bedroht, weil er
diese Voraussetzungen seines Überdauerns nicht generell, sondern
nur im Ausnahmefall erzwingen kann." (FAZ, a.a.O.)
Man soll glatt denken, ausgerechnet die paar frommen Sätze der
Verfassung hätten eine systemsprengende Kraft. Wären sie am Ende
besser ungeschrieben geblieben? Dann hätten wir aber vielleicht
gar keinen Staat gehabt! Da gefährden wir ihn doch lieber. Einmal
angenommen, die Bürger wären wirklich illoyal und griffen die
Existenz des Staates an, so hat dieser mit Polizei und Militär
schon immer für seine Sicherheit und Ordnung vorgesorgt, und den
passenden rechtlichen Rahmen hat er sich mit den Notstandsgeset-
zen auch längst verordnet - von wegen also "stets heikel und be-
droht". Die Kreatur der Väter des GG ist indes der loyale Mensch,
dessen Freiheit eben in seiner Loyalität besteht, so daß er nur
im Ausnahmefall gemeingefährlich wird. Die totalitär sinnierenden
Fürsprecher des Grundgesetzes wollten aber nur einmal mit dem
Zaunpfahl gewinkt haben und landen blind beim Verfassungsideal
des t o t a l p o l i t i s i e r t e n Staatsbürgers, der
sich für diese gedankliche Zumutung auch noch dankbar erweisen
soll:
"Neben der Chance seiner Freiheit muß jeder einzelne auch seinen
staatsbürgerlichen Beruf ergreifen." (ebd.)
Von den Bindungen der Staatsgewalt
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Einen politischen Beruf gibt es nun tatsächlich, nur daß ihn we-
der das GG eingerichtet noch die Mehrheit ergriffen hat.- sie ist
schließlich damit beschäftigt, sich für den Erhalt ihres Lebens
abzuarbeiten. Aber selbst Politiker laufen bekanntlich nicht
ständig mit dem GG unterm Arm herum - sie müssen ja auch regie-
ren. Daß die Väter der Verfassung offenkundig vermieden haben,
dieses Geschäft durch vorlaute Formulierungen zu stören, ist den
Mitgliedern des e.V. Verfassungsfreunde einerseits geläufig und
begrüßenswert, denn "Machtausstattung" muß ja wohl sein:
"Der demokratische Rechtsstaat (hält) am staatlichen Monopol der
legitimen Gewaltausübung fest." (FAZ, a.a.O.)
Andererseits legen sie Wert auf die schönfärberische Lüge, die
"Ausstattung" der Macht sei der überlegenen Souveränität des GG
geschuldet und eine Art "Bindung" des Staats:
"Politische Macht wird nur auf Zeit vergeben. Es gibt breitgefä-
cherte Kontrollmechanismen, ein umfassendes System der 'checks
and balances'..." (ebd.)
Was macht es schon wenn die Staatsmacht sowieso prinzipiell unab-
hängig von der Zeit d a u e r "vergeben" i s t und die einzig
wirkliche Kontrolle darauf abzielt, daß das auch weiter so bleibt
- die geistigen Verfassungshüter mögen sich die blanke Tatsache
lieber als einen höheren imaginären "Auftrag" denken. Daß sich
den die Politiker zur ideellen Überhöhung ihrer eher profanen Ta-
gesgeschäfte selber erteilt haben, eröffnet den Schönrednern die
unendliche Aufgabe im Politiker den Verfassungspatrioten zu su-
chen und zu finden, der tun und lassen kann, was er will - Haupt-
sache, er gibt das Material ab für den guten Glauben, in diesem
Staat herrsche bei allem Mehr oder Minder letzten Endes doch der
Geist des GG. Für diesen parteilichen Standpunkt taugt dieses
Machwerk allerdings, wenn sich sonst schon nichts darum dreht.
Klagen über Verfassungsideal und -wirklichkeit
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Das GG hat unter den Vordenkern der Nation Parteigänger, die sich
in dem eintönigen Denksport gefallen, zum Beweis der unbedingten
Geltung dieser Sprüchesammlung ausgerechnet sog. "Abweichungen"
vom Willen seiner Verfasser aufzuarbeiten. Da läßt sich manche
Ungeheuerlichkeit auftun, die gar nicht erst eine Kritik an den
wirklichen Verhältnissen hierzulande sein will.
- Stichwort "Gleichheit vor dem Recht":
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"Ist der Gleichheitsgrundsatz ein unerreichbares Ideal?... Jeder
Fall ist anders.... Zeitgefühl und Ideologien,... die eigenen Er-
fahrungen und Anschauungen des Richters (bestimmen)." (SZ,
20./21.5.)
Na dann! Wenigstens gibt's noch Richter in Deutschland, also
Leute, die sich aufs Vergleichen verstehen und Millionen ver-
schiedener Fälle mit Millionen verschiedener Urteile bedacht ha-
ben. So brauchte der Gleichheitsgrundsatz kein unerreichbares
Ideal zu bleiben.
- Stichwort "Gleichberechtigung":
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Hier kommt völlig zeitlos der Moralismus einer Extra-Gleichheit
zum Zug, den eine der Verfassungsmütter schon damals fürs demo-
kratische Poesiealbum drauf hatte:
"Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden
und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen
moralischen Anspruch darauf, so wie ein Mann bewertet zu werden."
(SZ, 16.5.)
- Stichwort "Asylrecht":
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"Das GG hat es gegeben. Gesetze haben es genommen - teilweise je-
denfalls... Eine angemessene Prüfung muß stattfinden, das lang-
wierige Verfahren gestrafft werden." (SZ, 3./4.6.)
Dieser berufsmäßige Heuchler meint, daß "Leid keine Kompromisse
(kennt)" und will die "Risiken des Asylrechts in Kauf (nehmen)"
(ebd. ) - kompromißlos und risikolos zur Ehre des GG.
- Stichwort "Meinungsfreiheit":
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"Ohne Anmeldung oder Erlaubnis dürfe man sich versammeln, heißt
es zuerst. Aber schon im nächsten Satz steht ohne jeden Vorbe-
halt, daß dieses Recht beschränkt werden kann." (SZ, 30.5.)
Ja, wenn es denn bereits im GG steht, wird sich mit dem "Aber"
sicher leben lassen. Notfalls bei den zuständigen Stellen nach-
fragen!
- Stichwort "Parteien":
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"Die Parteien... haben ihren Auftrag (Art. 21) vergessen, streben
statt dessen nach der lückenlosen Kontrolle über das Gemeinwe-
sen... Parteispendenaffäre und der Barschel-Skandal." (SZ,
10./11.6.)
Klar ist, daß keiner an der Vergeßlichkeit der Parteien verzwei-
feln muß, wo es doch das Erinnerungsvermöge öffentlicher Denker
gibt, die einem sagen, daß das GG jedenfalls als guter Geist po-
litischer Willensbildung zu gelten hat auch und gerade dann, wenn
die sich in der Realität an den politischen Erfordernissen des
Tages orientiert. Und diese Denkhilfe war's dann auch, die klar-
stellt, wie Partizipation des Bürgers hierzulande geht.
Komischerweise kann ein solcher GG-Fanatismus auch als
o p p o s i t i o n e l l e s Denken eingestuft werden, zumal
dort, wo er sich organisiert - bei den "Grünen". Der Gerechtig-
keit halber bleibt anzumerken, daß es sich hier um eine Verwechs-
lung handelt, die allerdings verständlich ist, weil der Streit um
die radikale Lesart des GG doch eher das zweifelhafte Vergnügen
einiger wildgewordener Sozialkundelehrer und sonstiger Rechts-
kundler darstellt, wohingegen der wahrhafte Verfassungspatriot
voreiligen Streit - noch dazu in der wirklichen Parteienkonkur-
renz - meidet und gelassen die Vorzüge des GG n a c h a u ß e n
vertritt.
Mensch und Staat im Gleichschritt
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Die echte Feier der deutschen Verfassung geht vom Boden der Bun-
desrepublik aus und ist auf die Welt gerichtet:
"Der menschenrechtliche Grund der von der Verfassung gewährlei-
steten Grundrechte zielt ins Weite: auf den Frieden und die Ge-
rechtigkeit in der Welt... Zu den Erfolgen gehört, daß kein
Staat, der auf sein Ansehen Wert legt - national wie internatio-
nal - es mehr wagen kann, sich der Idee der Grundrechte in den
Weg zu stellen... Im objektiven... Streit um das richtige Ver-
ständnis der Menschenrechte entscheidet sich das Schicksal der
Welt zwischen Freiheit und Unfreiheit." (FAZ, a.a.O)
Angeblich tobt ein weltweiter Kampf der Staaten, die keinen prak-
tischen Zweck verfolgen, sondern auf "den Menschen" als geistige
Berufungsinstanz gesetzt haben. In diesem Geisterwettbewerb, der
anstelle der erfolgreichen Erpressung des Rests der Welt durch
die imperialistischen Nationen herrschen soll, haben die Väter
des GG schon 1949 die Nase vorn gehabt, als sie auf
"das Bild vom Menschen als geistig-sittlicher Person, die a
priori mit bestimmten unverfügbaren, vom Staat zu respektierenden
Rechten ausgestattet ist", (ebd.)
setzten. "Der Mensch" (Ost) dagegen sei "fremdbestimmt":
"Freiheit ist dann nur mehr Zustimmung zur objektiven Notwendig-
keit, deren Inhalt der jeweilige Machthaber verbindlich defi-
niert." (ebd.)
Zu schön, um wahr zu sein, daß der grundberechtigte Mensch (West)
die objektive Notwendigkeit seiner Freiheit gar nicht erst per
Zustimmung erlangen muß, weil er deren Inhalt schon durch seinen
eigenen Machthaber verbindlich definiert bekommen hat, d.h. als
westlicher Nationalist a priori und unverfügbar ins Recht gesetzt
worden ist. Zwar geht auf diese geniale menschenbildliche Tour
die demokratische Führungskunst nicht - sie b e r u f t sich
lediglich auf den Titel ihres Menschenbildes, verläßt sich nach
innen indes auf den stummen Zwang der eingerichteten Verhältnisse
samt Polizei und nach außen auf ihre imperialistischen Erpres-
sungstitel -, doch v o r s t e l l e n soll man sich genau des-
wegen, das Bekenntnis zu den Menschenrechten wäre der Motor der
Weltgeschichte. So hat noch der ideologische Quark der Festredner
auf das GG seinen Nährwert: Lange schallts im Blätterwalde noch,
unser GG es lebe hoch!
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