Quelle: Archiv MG - BRD ALLGEMEIN - Auf dem Weg zur Weltmacht
zurückDIE BRD - ATOMMACHT EIGENER ART
Wenn Atomwaffen die Kriegführung revolutionieren, weil ihre Wucht die Feuerkraft aller anderen Streitkräfte - die deswegen "konventionell" heißen - blamiert, dann braucht ein Staat wie die BRD auch welche. - Wenn die zivile Nutzung der Atombombe in AKWs zum schlagkräftigen Konkurrenzmittel kapitalistischer Nationen bei der Energieerzeugung wird, dann braucht ein Staat wie die BRD einen solchen Industriezweig schon gleich. - Wenn mit der Produk- tion von Atomwaffen und Atomstrom ein Markt für einschlägige Techniken und Fabriken, für Spaltstoffe und ihre Verarbeitung, für Transportleistungen und Abfallverwertung entsteht, dann braucht ein Staat wie die BRD eine bestimmte Position auf diesem Stück Weltmarkt. Das alles versteht sich in der modernen Staatenwelt von selbst. Keine Entdeckung auf diesem Sektor hat Entlarvungscharakter. Vor wem sollte sich ein Staat wie die BRD mit seinen entsprechenden Aktivitäten auch bloßstellen?. Das nationale Interesse gebietet allemal das Ringen um die Spitze des Fortschritts von Gewalt und Geschäft. Und wenn friedfertig sowie bescheiden gestimmte Bürger sich über die Ergebnisse wundern, dann blamieren sie sich, nicht ihre Staatsmacht. Die AKWs -------- Die Bundesrepublik ist ohne Atomwaffenproduktion in die nationale Nutzung der Kernenkraft als industrielle Energieqülle eingestie- gen - genau umgekehrt wie die Atomwaffenmächte, die den Übergang von der Sprengstoffgewinnung zur Stromerzeugung gemacht haben, um die Unkosten ihrer nuklearen Bewaffnung zu ökonomisieren. Die po- litischen Regisseure dieses besonderen bundesdeutschen Fort- schritts haben dabei natürlich auch an "die Bombe" gedacht und ihr Interesse an diesem Ding nie aus den Augen verloren. Aber bloß um an den Rohstoff für Atomwaffen heranzukommen, haben sie nicht für den Ausbau einer nationalen Kernkraftwerkskette auf ein Drittel der bundesdeutschen Stromerzeugung gesorgt. D a f ü r gibt es einen völlig hinreichenden imperialistischen Grund der zivilen Art: Die "friedliche Nutzung der Kernenergie" gehört zu den W a f f e n d e r K o n k u r r e n z. Geschmiedet wird dieses Werkzeug unter Anleitung und Aufsicht des Staates, der sic für die "nationale Energieversorgung" zuständig weiß. Von deren Gelingen hängt die einheimische Produktion von Reichtum ab, ebenso dessen Zirkulation und zu guter letzt das "Leben" all derer, die sich im Dienste geschäftlicher wie staat- licher Bilanzen nützlich machen dürfen. Durch die kontinuierliche Versorgung mit Strom und Brennstoffen sichert der Staat den Be- trieb von Stahlwerken, den Verkehr und die zivilisatorische Er- rungenschaft, daß so ziemlich alle gewaschen und gebügelt dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden. Der Standpunkt, daß die nationale Energieversorgung nicht nur zu m a c h e n, sondern dauernd zu sichern ist, hat einen einfachen Grund. Was das nationale Territorium an Energiequellen nicht her- gibt, kommt auf dem Wege des internationalen Geschäfts ins Land. Der Staat, der sich als G a r a n t des Wachstums bewähren will, das die unter seiner Kontrolle tätige "Wirtschaft" hervor- bringt, kommt sich auf dem Weltmarkt ziemlich a b h ä n g i g vor. Seine Leistung in Sachen Energieversorgung wechselt mit den Geschäftsbedingungen, die er mit anderen Souveränen in bezug auf Energielieferungen zustandebringt. Auf der einen Seite ist der Staat ein glühender Liebhaber des Weltmarkts. Der gestattet nämlich mit der Verwandlung sämtlicher Länder in Anlagesphären, mit der Internationalisierung des Ge- schäfts ein Wachstum, das die Beschränkung überwindet, die mit den natürlichen und volksmäßigen Ressourcen auf seinem Hoheitsge- biet gegeben sind. Einmal hergestellt, offenbaren ihm jedoch die internationalen Wirtschaftsbeziehungen keineswegs das harmonische und nutzbringende Miteinander, sondern eben immerzu seine - är- gerliche - A b h ä n g i g k e i t. Vom Willen anderer Souver- äne, "sich zu öffnen", von den Preisen, die bezahlt werden müssen oder nicht bezahlt werden können, von Kapitalverkehrskontrollen und Steuerlasten etc. Deswegen ist der Alltag der friedlichen Konkurrenz dauernd von internationalem Streit erfüllt. Das Gelin- gen des Geschäfts überall ist das Anliegen solcher Nationen alle- mal, und die Nationalität der Anleger, Händler und Arbeitskräfte ziemlich gleichgültig - wo die Erträge schließlich landen, wo der produzierte und verkaufte Reichtum sich in n a t i o n a l e r G r ö ß e niederschlägt, macht für die Regierungen aber viel aus. In diesem Hin und Her wechselseitigen Feilschens und Erpressens, Kooperierens und Konkurrierens nimmt die Sache mit der E n e r g i e e i n e S o n d e r s t e l l u n g ein. Die "Leistungsfähigkeit" der heimischen Wirtschaft, die allemal der Hebel für internationale Geschäftserfolge bleibt, ist für Na- tionen des Typs BRD einfach nicht zu garantieren ohne einvernehm- liche Regelung mit Staaten, die Energierohstoffe anbieten und dies zu "erträglichen" Konditionen. Die Interessen solcher Kohle, Öl und Gas exportierender Länder stehen dem Erfolg "unserer" "Industrienation" deswegen viel prinzipieller im Wege als im Falle des Umgangs mit anderen Handelsartikeln vom Auto bis zur Aktie. Hier hat der Souverän, der sich als d i e Geschäftsbe- dingung für alles andere bewähren will, an den Berechnungen frem- der Scheichs und Russen eine Schranke. Seine wichtigste materi- elle Leistung für seine Wirtschaft vollzieht der Staat gerade nicht in jener U n a b h ä n g i g k e i t, durch die er wirk- lich S i c h e r h e i t in der Energieversorgung herstellen kann. Deshalb geraten alle Stellungnahmen und Aktionen von bundesdeut- schen 'Friedenspolitikern' zur Energiepolitik so i m p e r i a- l i s t i s c h: Wenn arabische Ölexporteure den Preis in die Höhe bringen, ruft man in Bonn eine "Ölkrise" aus und rechnet das baldige Versiegen des Stoffes aus; wenn mit den Russen ein Erdgas-Röhren-Geschäft unterzeichnet wird, so wähnt man sich sogleich in den Händen des Feindes; usw. Die positive Folgerung, an die sich die lieben Bürger längst gewöhnt haben, lautet: "Uns" steht es zu, p o l i t i s c h e n E i n f l u ß auf die Politik und das Geschäftsgebaren derer auszuüben, von denen "wir" abhängen. Das R e c h t a u f E i n m i s c h u n g ist die Konsequenz, die Regierende allemal aus der von ihnen selbst inszenierten Abhängigkeit ziehen. Mindestens für "Stabilität" im Nahen Osten wollen sie sorgen, weil dort "unser Öl" herkommt. Und eine vom Partner USA unterhaltene Eingreiftruppe ist selbstver- ständlich nötig - ein nationaler Notstand wie Energiemangel ist für einen Krieg gut. Zur Energiepolitik, die von einem einzigen n a t i o n a l e n K r i s e n d e n k e n beflügelt wird, gehört das I d e a l d e r A u t a r k i e: Auf niemanden angewiesen sein möchte der Staat an diesem heiklen Punkt seiner Souveränität. Die ganze En- ergieversorgung unter eigener Regie abwickeln, ohne daß einem von anderen Nationen Daten gesetzt werden können, ohne daß ein aus- wärtiger Macht- und Kurswechsel dazwischen kommt - so lautet der imperialistische Leitfaden gestandener Energieversorger. Woran zu sehen ist, wieviel Gewalt hinter der menschenfreundlichen Bestüc- kung der Nation mit Tankstellen und Steckdosen lauert. Das fried- liche Gegenstück dazu - alle Energierohstoffe auf eigenem Boden - scheitert im übrigen ebenfalls an widernatürlichen Grenzen... So stand der "friedliche" Ausweg aus "unserer" fatalen Abhängig- keit in Energiefragen an: die N u t z u n g d e r K e r n k r a f t. Und zwar lange bevor "Ölkrise" und "Umweltprobleme" die offiziell gültigen Gerüchte wurden. Die E n t s c h e i d u n g f ü r A t o m k r a f t w e r k e ver- dankt sich dem Kalkül einer Nation, die, zur wirtschaftlichen Weltmacht geworden und auf dem Sprung zum militärisch potenten Frontstaat, in Sachen Energie auf A u t o n o m i e bestand. Die Argumente für den Einstieg in die Atomkraft lassen daran kei- nen Zweifel. Die politischen Klagen über die Unzuverlässigkeit "unserer" Lieferanten, die ökonomische Zielsetzung "Verringerung unserer Importabhängigkeit", die Klage, wir wären so "rohstoffarm", waren nie mißzuverstehen. Freilich wurde der ein- mal feststehende Beschluß nach guter demokratischer Sitte dem Volk nach dessen demokratischem Geschmack verdolmetscht. Ein paar gute Gründe, die einen Nutzen des gemeinen Mannes vorstellig machten, ließen sich leicht finden. Die Atomkraftwerke waren plötzlich unerläßlich für die Nachttischlampe und das Bad, viel umweltfreundlicher, ungemein gesünder als Kohledreckschleudern, und billiger sowieso. Leider hat sich der Streit um die Berechtigung der Dinger nur am Glaubwürdigkeitsgehalt dieser Ideologien entzündet - und bis auf den heutigen Tag rechnen AKW- Gegner ihren Feinden vor, sie hätten sich verrechnet. Davon kann allerdings keine Rede sein. Von Anfang an stand näm- lich fest, daß die fertigen AKWs in die Hände von ge- schäftstüchtigen Konzernen gehören. Und damit an deren Kosten- Ertragsrechnung das unabdingbare Staatsprojekt nicht scheiterte oder sich ungebührlich verzögerte, sprang der Staat auf der Kostenseite erst einmal mächtig ein. Das tut er immer noch, wenn die Rentabilität einmal ausbleibt, abgeschaltet wird oder sich eine Bauzeit verlängert. Seine Z u w e n d u n g e n, die ausnahmsweise wirklich u n s e r e sind, als Minus dem Kalkül der Kraftwerksbetreiber zuzurechnen, geht an der Sache vorbei. Außerdem ist die Bilanz eines Unternehmens - erst recht, wenn es mit Atommeilern Strom produziert - keine Frage des in Heller und Pfennig zu ermittelnden Allgemeinwohls, das sich in Stückkosten pro kWh mißt. Die staatliche Rechnung nimmt sich da etwas anders aus. Da wird die Kontinuität der Versorgung mit Brennstoff gewürdigt, die niedrigen Transport- und Lagerkosten erfahren einen Vergleich mit denen des Öls, so daß die laufenden Betriebskosten schließlich geringer ausfallen als die herkömmlicher Kraftwerke. Ob diese Rechnungen im einzelnen stimmen, ist belanglos. Sie verraten nur das Programm, die Dinger r e n t a b e l zu machen, wobei ja auch noch der S t r o m p r e i s zu Hilfe genommen werden kann. Eine andere Rechnung - die grundsätzliche - ist schon längst auf- gegangen. Stolz vermelden die Atompolitiker den Z u w a c h s a n U n a b h ä n g i g k e i t, auf den sie so scharf sind. Wenn sie damit angeben, wieviel Prozent des nationalen Energie- haushalts inzwischen auf das Konto der strahlenden Sicherheits- wunder gehen, erinnern sie gern an die Leitlinie ihrer Politik. Jeder Ausfall ist harmlos, russische Gaslieferungen sind genauso ersetzbar wie libysches Öl, wir sind von keiner Seite mehr er- preßbar, und unsere Streuung dieses Risikos hat das Ihre zu den bescheidenen Ölpreisen beigetragen. Nebenbei ein schöner Hinweis darauf, daß es um den einmal als strittig bezeichneten Bedarf nicht ging. Hanau und so weiter ------------------- Die BRD hat nie bloß ein wenig Energiegewinnung aus Kernkraft an- gestrebt. Ihr Einstieg in diese Sorte industrieller Energiepro- duktion war von der festen Absicht bestimmt, s i e z u b e h e r r s c h e n. Die Republik wollte und will eine Indu- strie, die AKWs baut und neue Reaktortypen entwickelt; eine Indu- strie, die diese AKWs mit Brennelementen versorgt, also nach Be- lieben radioaktives Material be- und verarbeitet; eine Industrie, die mit den lästigen wie mit den interessanten Abfallprodukten nuklearer Energieerzeugung fertig wird, also auch Plutonium ge- winnt und aufbereitet, z.B. für den Einsatz in modifizierten Re- aktoren. So hat die Nation sich nach und nach alles zugelegt, was Atom w a f f e n mächte sowieso brauchen; alles vom Standpunkt der industriellen Kernernergiegewinnung aus und gemäß der Logik des Beschlusses, auch ohne Waffenproduktion - der ein alliierter Vorbehalt im Wege stand - in der Konkurrenz mit den Atomwaffen- mächten um die fortschrittlichsten industriellen Geschäftsmittel und um strategische Fähigkeiten und Produktionskapazitäten nicht zurückzubleiben, sondern Maßstäbe zu setzen. Dabei haben alle Bundesregierungen die Prinzipien der "Marktwirtschaft" zur Anwen- dung gebracht - wie sonst im nationalen Wirtschaftsleben, hier aber mit besonderer staatlicher Berechnung. Daß das nationale In- teresse an der Atomkraft vom Ausgangspunkt her auf deren z i v i l e Verwendung beschränkt war, wurde gleich so zum Be- sten gewendet, daß die Atomindustrie in allen ihren Abteilungen zum Gegenstand g e s c h ä f t l i c h e r Interessen werden sollte. Der Auftrag, mit Kernenergie und allem, was zu ihrer Her- stellung dazugehört, G e l d z u v e r d i e n e n wie mit sonstiger Technik made in Germany, wurde erteilt und befolgt; denn er erging in Form von Geldspenden. Staatliche Milliarden flossen und fließen in den Ausbau und Fortschritt des atomindu- striellen Komplexes der Republik, in Hanau, Wackersdorf, Kalkar und anderswo. Durch sie wird jedes P r o b l e m, von der Si- cherheit der Anlagen über die Brennstoffbeschaffung bis zur Ab- fallbeseitigung, zur G e s c h ä f t s c h a n c h e gemacht. Dabei fällt ganz nebenbei die ideologische Gratisgabe ab, daß das Geschäftsinteresse als Garant der zivilen Natur des gesamten In- dustriezweigs erscheint; sogar die staatlich gewünschte Geheim- haltung fällt zum großen Teil unter die Rubrik "Betriebsgeheimnis". Die Staatsgewalt, politischer Auftraggeber und Regisseur des ganzen Treibens, definiert sich als Aufpasser, erläßt ein Atomgesetz mit eigenen Genehmigungsvorschriften für den Betrieb von Nuklearanlagen, damit nicht naturwüchsig privates Plutonium entsteht, unterstellt sich und sein Werk den Euratom- Behörden usw. - und will damit gleichzeitig keinen Fortschritt be- oder verhindert haben. A l l e s soll unter Staatsaufsicht, also in rechtlich geregelten Bahnen ablaufen - es soll aber vor allem laufen; auch Dinge, die noch gar nicht fertig entwickelt, also auch noch nicht genehmigt sind und durch die Genehmigungs- prozeduren nicht gefördert, sondern nur verzögert werden können. Dieser kleine Widerspruch hat Arbeitsplätze für Juristen geschaf- fen, die das Recht nach dem jeweils aktuellen Produktionsinter- esse gebeugt haben - Beispiele bietet die Geschichte der "Vorab- Zustimmungen" des Hessischen Wirtschaftsministeriums für immer neue Verfahren und Betriebsteile der Firma Alkem; der Strafprozeß gegen drei Beamte, die sich da um die Schaffung einer rechtlichen "Grauzone" verdient gemacht haben, ist gerechterweise mit Frei- spruch zu Ende gegangen. Dieselbe Diskrepanz zwischen staatlich sanktioniertem Geschäftsinteresse und einer Rechtslage, die dau- ernd stört, hat die Zirkulation von Bestechungsgeldern in Schwung gebracht. Gegen das bundesdeutsche Nationalinteresse an einem in- ternationalen Spitzenplatz im atomindustriellen Geschäft ist da- durch nie verstoßen worden. Deshalb wird ja auch nach allen ge- künstelten Skandalen regelmäßig - die Rechtslage angepaßt. An den in Gang gebrachten Geschäftsinteressen hat die nationale Atompolitik eben in jeder Hinsicht ihre festen Anhaltspunkte. Denn gerade weil die Zuschüsse für Reaktorsicherheitstechnik, Schnelle-Brüter-Technologie, Wiederaufarbeitungs- und Plutonium- gewinnungsverfahren usw. vom engeren fiskalischen Standpunkt aus bloße Unkosten sind, die nicht wie in anderen Staaten durch mili- tärische Erfordernisse sowieso gerechtfertigt sind, sollen sich um so mehr volkswirtschaftlich auszahlen - also lohnende Ge- schäfte in Gang setzen, die die Bilanzen der Nation weiter ver- bessern. So war die Einrichtung eines nationalen atomindustriel- len Komplexes gleichbedeutend mit dem Aufbau eines Ex- und Im- portgeschäfts der großzügigsten Sorte; da zahlte es sich gleich aus, daß Angebot und Nachfrage von deutschem Boden aus keiner speziellen militärischen Zweckbestimmung mit ihren Einseitigkei- ten und Restriktionen unterliegen. Im Zeichen des Zivilen wurden deutsche Reaktoren einschließlich Brennstäben und sonstigem Gerät zum Exportschlager. Unter demselben Vorzeichen schaltete die BRD sich in den internationalen Spaltstoffhandel ein: als militärisch unverdächtiger, also politisch unverfänglicher Käufer von Uran ebenso wie als dessen Weiterverkäufer sowie als Anbieter von - noch zu gewinnendem oder schon aufbereitetem - Plutonium, das im bundesdeutschen Kernkraftwerksbetrieb dauernd anfällt und nicht durch eine eigene nationale Atomwaffenfabrik aufgebraucht wird, zum "Endlagern" aber erst recht zu schade ist. Ihren "nationalen Brennstoffkreislauf" hat die Bundesrepublik von Beginn an gezielt als i n t e r n a t i o n a l e Zirkulation der heißen Ware aufgezogen, unter Einbeziehung ausländischer Wiederaufbereitungs- anlagen und Bombenfabriken mit ihrer Plutoniumnachfrage - als Ex- portnation legt sie eben auch in diesem Bereich ihr Interesse an Autarkie gleich grenzüberschreitend an. Partner für dieses hochpolitische Geschäft ließen sich finden; zuallererst in Europa, im Rahmen des Euratom-Vertrages. Aber auch weiter entfernt gibt es Kundschaft: Staaten, die eine Atomindu- strie haben wollen, ohne sie aus eigenen Kräften aufbauen zu kön- nen. Schon damit ist übrigens gesagt, daß diese Staaten - Israel, der Iran des Schah, Pakistan, Südafrika, Brasilien, Argentinien gehören bekanntermaßen dazu - auch ein andersgeartetes nationales Interesse an diesem Industriezweig haben als die BRD mit ihrem sehr prinzipiellen und entsprechend anspruchsvollen Konkurrenz- standpunkt. Die Kalkulation dieser Kunden fängt nicht mit dem Willen zu einem Spitzenplatz unter den Atommächten, sondern gleich mit dem Willen zur Bombe an und rechnet sich von daher rentable Kernkraftwerke aus oder auch nicht. Gerade deswegen ge- fallen ihnen die bundesdeutschen Angebote so gut, weil die näm- lich mit der Lüge ernst machen, es gäbe eine rein zivile Atomin- dustrie ohne Übergänge in die militärische Nutzung. Im Zeichen des Zivilen ist eben aus deutschen Landen so gut wie alles zu be- ziehen, was für Atombomben nötig ist. Freilich wird auch von der bundesdeutschen Geschäftswelt nicht unbesehen jede Nachfrage bedient. Als Teilhaber am westlich-demo- kratischen Welt o r d n u n g s geschäft teilt der bundesdeutsche Staat das imperialistische Interesse, daß nicht jeder beliebige Souverän sich nach eigenem Ermessen und seiner Finanzkraft in den Besitz von Atombomben, geschweige denn der Voraussetzungen ihrer Produktion setzen kann. Die B e d i e n u n g der entsprechen- den Nachfrage wird daher unter Staatsaufsicht so gestaltet, daß sie die T e i l h a b e a n und die K o n t r o l l e ü b e r die entsprechenden Vorhaben auswärtiger Machthaber ein- schließt. Man kann ganz ohne kriminalistische Recherchen davon ausgehen, daß die Bundesregierung in die Atomindustrien aller Länder, die ihr Zeug in Deutschland gekauft haben, politisch ein- geschaltet ist. Das ist sie allerdings nicht bloß ihrer imperia- listischen Aufsichtspflicht schuldig, deren Maßstäbe an der Auf- regung über den Verdacht auf Plutoniumlieferungen an Gadafi klar- gestellt worden sind. Wenn eine Bundesregierung den Aufbau einer Nuklearindustrie mit ihrer immanenten Bombenperspektive in ande- ren Ländern z u l ä ß t, dann w i l l sie auch, daß diese Staaten d u r c h s i e u n d i n A b h ä n g i g k e i t v o n i h r z u A t o m m ä c h t e n d e r k l e i n e- r e n A r t w e r d e n. Kontrolle über die nuklearen Ambi- tionen anderer Staaten hat eben gar nichts mit deren Be- oder Verhinderung zu tun, im Gegenteil. Eine von Hanau aus mitkonstruierte südafrikanische Bombe kommt nicht zustande, ohne daß eine "Atomschwellenmacht" RSA in strategische Kalkulationen aus Bonn hineinpaßt. Der internationale Brennstoffkreislauf ist immer ein gewichtiges Stück W e l t p o l i t i k - auch wenn es erst einmal bloß in der "zivilen" Logik des Autarkiestrebens ei- ner Nation ohne eigene ausreichende Uranvorkommen liegt, wenn die bundesdeutsche "Kooperation" mit Südafrika, das den Rohstoff hat und dafür einiges braucht, um damit einiges anfangen zu können, vorbildlich vorangekommen ist. Offiziell kodifiziert worden ist d i e s e r Standpunkt welt- ordnungsmäßiger Aufsicht im "Atomwaffensperrvertrag" von 1968, dem Idealisten der Diplomatie gegen alle Erfahrung Verbots- und Verhinderungsqualitäten nachsagen möchten. Als Selbstverpflich- tung der Nicht-Atomwaffenstaaten, auch weiterhin keine derartigen Waffen erwerben zu wollen, ist dieser Vertrag ein Witz, weil da- mit ein Verzicht auf Sachen ausgesprochen ist, die sowieso nicht in ihrer Macht liegen. Die paar Staaten, die sich den Zugang zur Bombe verschaffen wollen und sich Chancen ausrechnen, ihn zu kriegen, haben erst gar nicht unterschrieben. Was bleibt, ist die Vereinbarung der wichtigsten Atomwaffenmächte, ihren exklusiven Kreis nicht zu vergrößern. Daß das so ganz wörtlich nicht zu neh- men ist, zeigen die Artikel über die Freizügigkeit und Förde- rungswürdigkeit des "zivilen" internationalen Atomgeschäfts, die der Bundesregierung seinerseit besonders am Herzen gelegen haben. Tatsächlich geht es um nicht mehr als eine gewisse wechselseitige Versicherung der Haupt-Atommächte - also letztlich der USA und der Sowjetunion -, die strategische Lage nicht durch die direkte massive atomare Aufrüstung von Verbündeten zu verändern. Für al- les Weitergehende bringt das Vertragswerk schlimmstenfalls die Unbeqümlichkeit mit sich, es zu interpretieren oder zu umgehen. Es ist kein Geheimnis, daß das sowjetische Interesse an diesem Vertrag vor allem darauf gerichtet war und ist, die eigenständige nukleare Bewaffnung der BRD zu verhindern. Und in der Tat ist die Bundesrepublik - neben Japan - so ziemlich der einzige Staat auf der Welt, bei dem es so aussieht, daß seine Regierung einen wirk- lichen Verzicht unterschrieben hat: den Verzicht auf einen indu- striell ohne weiteres machbaren, militärisch durchaus folgerich- tigen, wenn nicht überfälligen Rüstungsfortschritt. Zwar hat die Regierung der damaligen Großen Koalition noch die Erlaubnis einer supranationalen (gemeint war eine europäische) Atomstreitmacht unter Beteiligung eines bereits nuklear bewaffneten Staates (gemeint war Frankreich), also ohne Vergrößerung der Zahl der Atomwaffenmächte, durchgesetzt; außerdem die Befristung der Ver- tragsdaür auf das Jahr 1995. Bis dahin soll aber d a s E i n e n i c h t sein: die schwarz-rot-goldende Bombe. Wie steht es mit diesem Verzicht? Die Sache mit der Bombe ----------------------- Atomwaffen hat die Bundesrepublik schon früh in ihrer Geschichte bekommen; zu Zeiten, als sie selbe noch gar nicht so weit war, großindustriell über die nötigen Stoffe und Fabriken zu verfügen; und zwar so viele, wie nur immer hineingepaßt haben in die je- weils gültige NATO-Strategie und wie passend erschienen für die Bundeswehr und den anderen Frontarmeen auf deutschem Boden zuge- dachten Kampfaufgaben. Diese Waffen hatten von Anfang an einen Vorzug und einen Mangel; und beides haben sie bis heute behalten. Ihr Vorzug liegt darin, daß es sich um amerikanische Atomwaffen handelt und insofern um eine gewisse - dauernd geforderte und ebensooft bezweifelte - Ga- rantie des führenden Verbündeten, mit der Wucht seiner letzten Waffen für das Kriegsglück des ersten und vordersten Verbündeten einzustehen. Daß diese Waffen unter amerikanischem Kommando ste- hen und nicht eigentlich der Bundeswehr gehören, macht zugleich ihren Nachteil aus; denn insofern genügen sie eben überhaupt nicht dem Begriff des militärischen Geräts, Mittel der Souveräni- tät eines Staates zu sein - dazu gehört ja die Souveränität der Entscheidung über den Waffeneinsatz unabdingbar hinzu. Es dürfte zwar so sein, daß der amerikanische Eigentums- und Kommandovorbe- halt sich im Ernstfall auf die Nationalität des unter integrier- tem NATO-Befehl mitwirkenden Bombenoffiziers reduziert; und auf jeden Fall ist die Bundeswehr ohne Abstriche als atomar bewaff- nete NATO-Armee anzusehen. Über dem NATO-Einsatzbefehl steht aber die Entscheidung des US-Präsidenten, nicht die des Bundeskanz- lers. Deswegen verleihen diese Waffen der BRD eben doch nicht den Status einer regulären Atomwaffenmacht, die aus eigener freier Entscheidung das hierzulande lagernde Material in die Arsenale und die Schlagkraft des eigenen Bündnisses einbringt. Es hat im- mer noch viel von einer Konzession und bloß geliehener Stärke an sich, wenn die BRD in der nuklearen Planungsgruppe des Bündnisses mitwirken darf - auch wenn andererseits kein Bündnispartner und schon gar nicht die US-Regierung den Bonner Machthabern die M i t bestimmung über die nukleare Kriegsführung des Bündnisses streitig machen wird. Die Bundesregierung weiß am besten, wie weit sie davon entfernt ist, im Ernstfall am Einsatzbefehl mitzu- wirken. Der sowjetisch-amerikanische Vertrag über die Mittel- streckenraketen hat klargestellt, daß auch im Frieden die E n t s c h e i d u n g über Nuklearwaffen auf deutschem Boden eben doch in fremden Händen liegt. Den Bonner Politikern steht dieser Umstand durchaus als Mangel und Beeinträchtigung ihrer nationalen Bedeutung vor Augen. Davon zeugen ihre Einwendungen gegen das sowjetisch-amerikanische INF- Abkommen; ihr Beharren auf einer letztlich nationalen Qualität der Pershing-1-A-Raketen, die deswegen von diesem Abkommen nicht direkt erfaßt werden dürften; ihr lautes Räsonieren über Bündnis- pflichten und die Vorzüge einer eventuellen europäischen Nu- klearstreitmacht; ihr Ruf nach einer NATO-Abrüstungskonzeption, die - was auch immer ihr Inhalt ist - Alleinentscheidungen der US-Regierung über Bündniswaffen wie die Pershing-2-Raketen ver- hindern und das bundesdeutsche Mitspracherecht auch in solchen "letzten Fragen" sichern soll: ihre Einwände gegen Atomwaffen, die zu den bundesdeutschen Vorstellungen von einem national er- tragreichen Kriegsgeschehen - welche also dauernd angestellt wer- den! - nicht passen wollen ("Je kürzer die Reichweite, desto deutscher die Zerstörung": Dregger, Bahr u.a.); auf der Ebene der methodischen Überhöhungen die Dauerbeschwerde über mangelnde Kon- sultationen im Bündnis: Das alles sind mehr oder weniger diploma- tisch vorgetragene Forderungen nach einer NATO-Politik und -Stra- tegie, in der die BRD als vollwertige Atommacht mitzählt und mi- tentscheidet. Diesen anspruchsvollen Standpunkt haben keineswegs CSU und CDU-Rechte für sich monopolisiert; auch die Abrüstungs- vorschläge der SPD und liberale Überlegungen, worauf man beim rü- sten alles verzichten könnte, gehen stillschweigend von einem Verständnis der Bündnis- und Weltlage aus, das die Bundesrepublik im Rang einer den westlichen Atomwaffenstaaten uneingeschränkt ebenbürdigen Macht sieht - sie f o r d e r n also diesen Rang. Diese bundesdeutsche Anspruchshaltung - die auch und gerade da am Werk ist, wo ihre Vertreter die atomaren Verzichtsleistungen der Republik herausstreichen! - ist nicht leicht zu befriedigen. Fest steht jedenfalls, daß die Herstellung von ein paar schwarz-rot- goldenen Bomben, womöglich am Bündnis vorbei oder sogar im gehei- men, den nationalen Ambitionen nicht Genüge tun würde - sonst wäre das übrigens auch schon längst passiert, vom "Spiegel" auf- gedeckt und jedem mitdenkenden Bürger selbstverständlich gewor- den. Eine atomare Geheimwaffe oder ein Dutzend davon mag von Vor- teil sein, wo ein Staat in seinem Streben nach regionaler Vor- macht in kriegerische Verwicklungen mit seinen Nachbarn gerät; also als letzte Garantie für ein militantes Auftreten gegen an- sonsten im Prinzip gleichstarke Nachbarn - Beispiele dafür sind die oben genannten Partner der bundesdeutschen Atomindustrie. Ganz untauglich wäre so etwas für das noch immer unangefochtene nationale Programm der Bundesrepublik, im Bündnis durch immer be- deutsamere eigene Beiträge einen immer gewichtigeren Einfluß auf die allerhöchsten, Weltkrieg und Weltfrieden betreffenden Angele- genheiten zu gewinnen. Kein Zweifel, daß eine nationale Atom- waffe, frei ins Bündnis eingebracht, von diesem gewollt, als strategischer Spitzenbeitrag in die Kriegsplanung eingebaut, alle derzeitigen Tabellenplatzprobleme der BRD lösen würde. Doch d a s muß es dann auch schon sein: ein nuklearer Beitrag, der nicht bloß ein paar amerikanische Waffensysteme ersetzt - und da- mit sogar den Vorteil einer direkten Präsenz der amerikanischen Atommacht gefährden würde! -, sondern der dem gesamten Bündnis als e n t s c h e i d e n d e r F o r t s c h r i t t der Kriegsplanung, über den erreichten Stand hinaus, einleuchtet. Jede anders geartete schwarz-rot-goldene Atombombe ist für das, was die Bundesrepublik weltpolitisch einerseits längst darstellt und andererseits noch nicht ist, ganz einfach langweilig. Daß hier jede Bundesregierung nach neuen Chancen und Wegen sucht, dessen darf der bundesdeutsche Bürger sicher sein. Das Wichtigste bekommt er auch allemal mit; vor allem den Standpunkt der Gleichrangigkeit mit den anderen Atommächten, der die Heuchelei militärischer Bescheidenheit längst abgelöst hat in der nationa- len Öffentlichkeit. Wenn eigene Atomwaffen also noch immer auf sich warten lassen, dann ist daraus zu schließen, daß die Repub- lik und ihr Kriegsbündnis eben zur derzeitigen Arbeitsteilung noch keine Alternative gefunden haben, die sowohl die politische Position der BRD umfassend verbessern als auch die NATO entscheidend voranbringen würde. D e s w e g e n bleibt es bis auf weiteres bei dem Widerspruch, daß die bundesdeutsche Atomindustrie alles macht, was Atomwaffenstaaten können und tun, außer Bomben, und daß ihre Wehrmacht mit jeder Menge atomarem Gerät ausgerüstet ist, nur nicht mit ganz eigenem. Deswegen bleibt es aber auch bei einer Politik, die alles tut, um diesen Widerspruch allseitig auszunutzen: Keine Nation sonst bringt es fertig, gleichzeitig als nukleares Unschuldslamm aufzutreten u n d als zur Mitsprache mit allen Atomwaffenmächten gleichberechtigte Großmacht zu agieren. Zur ersten Abteilung des falschen Scheins, mit dem Diplomatie ge- macht wird, gehört die Sprachregelung, mit dem Atomwaffensperr- vertrag hätte die BRD einen V e r z i c h t unterschrieben. Zur zweiten Abteilung der Drohung, mit der Politik gemacht wird, ge- hört die diplomatische Klarstellung, daß dieser Verzicht ihr ei- gentlich kaum zuzumuten sei und die bundesdeutsche Regierung zu- tiefst zu einem sehr fordernden Auftreten in sämtlichen Auf- und Abrüstungsfragen berechtige. Die weltpolitische Position, die die Bonner Politik da geltend macht, i s t atommachtsmäßig und weit hinaus über das Stückchen Souveränität, das ihr abgeht, weil ihr die nationale Bombe fehlt. *** Anhang: Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1.7.1968) ... Art. II. Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, ver- pflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder her- zustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen. Art. III. (1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in ei- ner mit der Internationalen Atomernergie-Organisation nach Maß- gabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems außenhandelnden und zu schließenden Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese Sicherungsmaßnahmen ausschließlich dazu dienen, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit verhindert wird, daß Kernenergie von der friedlichen Nutzung abgezweigt und für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in bezug auf Ausgangs- und besonderes spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob sie es in einer Hauptkernanlage hergestellt, verarbeitet oder verwendet wird oder sich außerhalb einer solchen Anlage befindet. (2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich a) Ausgangs- und bsonders spaltbares Material oder b) Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung, Verwendung oder Herstellung von besonders spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das Ausgangs- oder besondere Material den nach diesem Artikel erforderlichen Siche- rungsmaßnahmen unterliegt. (3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt, daß sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die in- ternationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austauschs von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Si- cherungsüberwachung. Art. IV. (1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beein- trächtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstim- mung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln. (2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kern- energie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzulande in der Lage sind, arbeiten fer- ner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwen- dung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheits- gebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind, un- ter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwick- lungsgebiete der Welt beizutragen. ... zurück