Quelle: Archiv MG - ASIEN CHINA - Wie tot ist Mao?


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       Marxistische Studentenzeitung 3/83
       
       VR China
       

DAS RECHT ALS STAATLICHE PRODUKTIVKRAFT

Als Summe der "historischen Erfahrungen" mit der seit 1978 in China vollzogenen "Berichtigung der Fehler der 'Kulturrevolution' "hat die KPCh ihren Massen eine Verfassung beschert und mit einer Pressekampagne zu verstehen gegeben, daß diesem neuen "Grundgesetz des Staates" eine ganz andere "höchste gesetzliche Autorität" zukommen soll als früheren Verfassungen des kommuni- stischen China. Für den Weg der "vier Modernisierungen" Chinas steht eine rechts- staatliche Modernisierung des Landes an. Für die Deng-Linie sind die rechtlich institutionalisierte Trennung von Staatsgewalt und Volk, dem die Pflichten staatlicher Untertanenexistenz als er- laubte Rechte zugesichert werden, die Umkrempelung der Partei von einer "Vorhut" und einem Ausdruck der Massen zu einem funktiona- len Staatsapparat und die Festlegung des Staates auf die Ausübung einer ordentlichen Herrschaft durch Gewaltenteilung ein Mittel und ein Ersatz "bei der Förderung der siegreichen Entwicklung der sozialistischen Modernisierung unseres Landes" (Bejing Rundschau, 50/1982). Der Erfolg für die Massen besteht in der "Ersetzung von Chaos durch Ordnung": Künftig sollen sie nicht mehr durch den Streit und die Klassenkampflinie von ihrer Arbeit und anderen staatsbürgerlichen Pflichten abgehalten werden, und Mobilisie- rungskampagnen unter dem Motto: "Von den Massen lernen" bleiben ihnen erspart. Den jetzt anstehenden "Kampf um die Verfassung" hat die Staatsführung stellvertretend für sie erfolgreich ge- schlagen mit der Verkündung der Verfassungsrevision vom 4. Dez. 1982. Ein brauchbares Volk per politischen Beschluß --------------------------------------------- Der in der Präambel ausgeführte Widerspruch, daß mit diesem Sta- tut die " E r r u n g e n s c h a f t e n des Kampfes der Volks- massen" diesen als unbedingte V e r p f l i c h t u n g auf das höhe Prinzip der "Würde der Verfassung" vorgeschrieben werden, ist die rotchinesische Explizierung dessen, was Verfassungen im- mer enthalten: Prinzipien seiner Herrschaft, die ein Staat einzu- halten gewillt ist, mit der contradictio in adjecto versehen, es handle sich um eine für die Beherrschten g u t e H e r r- s c h a f t. Was eine Verfassung wert ist, entscheidet sich freilich nicht an den menschenfreundlichen Idealen, mit denen eine national gere- gelte Herrschaft sich selbst zu einer einzigen Dienstleistung für die ihrer Gewalt Unterworfenen erklärt. Die Wucht der Herr- schaftsprinzipien, auf die sich ein Staat verpflichtet, und damit die Effektivität des staatlichen Gewaltmonopols über seine Ge- sellschaft, bemißt sich nach dem ökonomischen Erfolg seiner Ge- sellschaft, deren gewaltsamen Zusammenhalt er sichert. Der Schutz von Privateigentum und Freiheit der Person gilt einem Erfolg, dessen Zustandekommen der Staat befördert, aber nicht selbst er- zeugt. Nur insoweit, wie die Trennung von produktivem Eigentum und eigentumsloser Lohnarbeit sich in gesellschaftlichem Reichtum niederschlägt und das Leben aller Gesellschaftsmitglieder per ökonomischer Zwangsläufigkeit bestimmt, wird die davon getrennte Staatsgewalt und das durch sie verbindlich gemachte Recht zu ei- ner unausweichlichen Notwendigkeit, die die Untertanen w o l- l e n m ü s s e n. Und nur insoweit sich dieses durchgesetzte ökonomische Verhältnis in abstraktem Reichtum niederschlägt, ist die Gesellschaft die benutzbare Machtgrundlage für eine Staatsgewalt, die sich gegen die eigenen Untertanen und aus- wärtige Souveräne zu behaupten und durchzusetzen weiß. Auf eine Verfassung und auf den Anspruch, im Namen seines Volkes zu herrschen, will heutzutage kein nationaler Souverän verzich- ten. Bei den meisten von ihnen bleibt diese Willensäußerung, Herrschaft im nationalen Auftrag auszuüben, ein bloßer Schein. Die Gewalt, die Diktatoren und Volksdemokraten in der Dritten Welt durchaus ins Werk setzen, beruht nicht auf einem durchge- setzten kapitalistischen Ausbeutungsverhältnis in ihrer Gesell- schaft, das nach der Entsprechung und Regelung durch staatliche Gewalt verlangen würde. Ob ein Umsturz damit begleitet wird, daß die neuen Machthaber verkünden, jetzt sei das Einparteiensystem durch wirkliche Demokratie abgelöst, oder diese durch jenes end- lich hergestellt, hat für die davon Betroffenen keine Bedeutung; in den meisten Fällen erfahren sie diese neu verkündete - Modali- tät der Herrschaft gar nicht. Und wenn die Untertanen praktisch erfahren, daß sie einer Staatsgewalt unterworfen sind, weil sie mit Militär von ihrem Wohnort vertrieben werden, da dieser für die Nutzung durch ausländisches Kapital vorgesehen ist, Opfer ir- gendwelcher Herrschaftsauseinandersetzungen werden, von lokalen Ordnungsverwaltern drangsaliert werden oder in den Städten als Slumbewohner ab und an das Material für Herrschaftsauseinander- setzungen werden, von lokalen Ortsverwaltern drangsaliert werden oder in den Städten als Slumbewohner ab und an das Material für Herrschaftsaufzüge und Wahlen bilden dürfen, kann sich die - in vollentwickelten Demokratien sehr beliebte - Illusion gar nicht einstellen, die gegen sie eingesetzte Staatsgewalt wäre für sie nützlich, und das ausgerechnet durch die Befolgung irgendwelcher Verfassungsgrundsätze. Die Trennung von Herrschaft und Volk ------------------------------------ In China gibt es ein durchgesetztes Produktionsverhältnis, und noch die westliche Häme von einst über die uniformen blauen Amei- sen, die ihre Mao-Bibel schwenkten, belegt dies. Was mit dem "Bauen auf die Schöpferkraft der Massen", von denen zu lernen die an die Macht gekommene chinesische Partei versprach, erreicht worden ist: eine einigermaßene Subsistenz des chinesischen Vol- kes, sowie Mittel für den Staat, die zwar für seine Erhaltung und Verteidigung und sogar für alle möglichen Aufbauprogramme, nie aber für eine egal wie vorgestellte Entwicklung zu einer "3. Weltmacht" nach innen und außen reichten; dies genügt den heuti- gen Staatsführern nicht mehr. Aus dem Vergleich mit anderen Staa- ten, die über gesellschaftlichen Reichtum verfügen, der nicht größtenteils verfressen wird, mit dem sich also für die weltweite Geltung des Staates etwas ausrichten läßt, haben die neuen Führer Chinas gelernt, andere und weitaus höhere Ansprüche an ihr Volk zu stellen. Die "Modernisierung", zu der die neue Verfassung He- bel und Mittel sein soll, soll die bisher postulierte Einheit von Staat und Volk durch eine funktionale, rechtsstaatlich besiegelte funktionelle T r e n n u n g ersetzen: An dem Reichtum, den seine Massen produzieren, will der chinesische Staat, der sich seinem Volk gegenüberstellt, partizipieren. Der Ausgangspunkt dieses neuen Verhältnisses gegenüber seinem Volk, das hier seine rechtliche Verbindlichkeit bekommt, ist eine Kritik an ihm: "Die Wirtschaft unseres Landes ist verhältnismäßig rückständig" (Bejing Rundschau, 50/1982 ). Daß die effektive Benutzung der Arbeitskraft der chinesischen Massen dem chinesischen Staat die Mittel verschaffen soll, die es dieser nationalen Großmacht erlauben, die ihr "entsprechende" Rolle in der Welt zu spielen, ist der feste Glaube der Führer des Reformkurses. Und so gelangen sie zu einer Selbstkritik der Partei: Mit dem Höhepunkt der von der Viererbande zu verantwortenden Kulturrevolution hat die kommunistische Partei durch die P o l i t i s i e r u n g der Massen deren p r o d u k t i v e B e n u t z u n g glatt verhindert. Wogegen sich das Staatsprogramm der Reformer richtet, ist die un- ter Mao übliche Weise, den Kampf der politischen Linien in der Partei mittels inszenierter Massenbeteiligung auszutragen. Der große Vorsitzende e r l a u b t e die Kulturrevolution - "Rebellion gegen Reaktionäre ist berechtigt!" - und die Aufrufe zur Gründung "revolutionärer Rebellenorganisationen" waren von all den Partei- und Staatsorganisationen unterzeichnet, in denen die Maoisten die Mehrheit hatten. Daß sich mit Parolen wie "Habt keine Angst vor Unordnung... Laßt die Massen sich in dieser großen revolutionären Bewegung selbst erziehen!" (Beschluß des ZK der KPCh über die große proletarische Kulturrevolution) zwar Chinas Massen mobilisieren ließen, die durch die Mobilisierung der Volksmoral angestrebte Stärkung Chinas aber nicht eintrat, ist für die Reformer der Grund, das maoistische Programm nach- träglich zur Sabotage an der Modernisierung des Staates zu erklä- ren, die China unbedingt brauche, um ein machtvolles Subjekt der Weltgeschichte zu werden. Die "Ersetzung des Chaos durch Ordnung" per neuer Verfassung soll also aufräumen mit dem bisher propagierten Zusammenfall von Staat, Politik, Gesellschaft und Volk. Durch die Trennung von Staat und Untertan und durch die Festlegung des Partei- und Staatsapparats auf eine strikte Hierarchie und saubere Gewalten- teilung, also eine Exekutive, die den im Gegensatz zu den Massen stehenden staatlichen Interessen zur Geltung verhilft, - soll das Reformideal der heutigen chinesischen Führer verwirklicht werden: ein chinesischer Staat, der den Massen nützt, in dem er sie auf staatsdienliche Benützung festlegt. Dabei haben sie auch entdeckt, daß die früher praktizierte poli- tische Erziehung der Massen ein einziges Hindernis für die inten- dierte Effektivierung der Staatsgewalt ist: Nicht die "Schöpfer- kraft des Sozialismus" soll heute die Massen als Produktivkraft beflügeln, sondern neben ihrer geforderten Arbeitsamkeit ist sie die anerkannte Staatsideologie - und als solche funktional gemacht, fällt sie heute mit dem Gebot der "vier Modernisie- rungen" zusammen. Ebenso soll der Kampf um die richtige Deutung des sozialistischen Weges zu keiner Behinderung der staatlichen Machtausübung mehr werden: Sozialismus ist das Synonym für die reibungslose Durchsetzung dessen, was der chinesische Staat von seinen Mauen erwartet und fordert, und hat im praktischen Umgang der Staatsorgane mit dem Volk nichts verloren. Das Bindeglied zwischen Staat und Volk ist nur noch das vom Staat dekretierte Gesetz und nicht mehr die demonstrierte Verschmelzung von Staat und Volk zu einer gemeinsamen sozialistischen Gesellschaft. "Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk... Das Volk verwaltet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Staatsangelegenheiten..." (Statut, Art. 2) Das Volk verwaltet sich selbst - nach den Richtlinien, die sich der chinesische Staat gibt: eine sowohl umständliche wie eindeu- tige Auslegung von Volksdemokratie, die jetzt als neue Massenli- nie ausgegeben wird. Zur Beförderung ihrer Angelegenheiten er- klärt die Herrschaft ihr Recht auf ein Volk gesetzestreuer Unter- tanen. Gewalt als Erziehungsprogramm ----------------------------- Ein Eingeständnis machen die derzeitigen Staatsführer freilich auch gleich: Für dieses neue Verhältnis, in das sich der Staat zu seinen Massen setzen will, gibt es keine gesellschaftliche Ent- sprechung, keinen bereits vorhandenen abstrakten Reichtum, für dessen Sicherung und Beförderung die staatliche Gewaltregulierung notwendig und nützlich wäre; die entsprechenden P r o d u k- t i o n s v e r h ä l t n i s s e sollen ja erst p o l i- t i s c h geschaffen werden und sich dadurch ihr staats- nützlicher Ertrag erst einstellen. Es bleibt eine Verrücktheit, eine Verfassung, die per staatlicher G e w a l t die Untertanen auf diese festlegt, als E r z i e h u n g s p r o g r a m m auszugeben und den staatlichen Willen, den er an seinen Unterta- nen exekutiert, als einen Auftrag an Willen und Einstellung der Volksgenossen zu formulieren, von dessen Erfüllung die Geltung der Verfassung samt den vorgestellten fortschrittlichen Folgen abhängt: "Die Volksmassen aller Nationalitäten, aller Staatsorgane und die Streitkräfte, aller politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen und alle Betriebe und Institutionen des Landes müssen die Verfassung zur grundlegenden Richtlinie ihres Handelns erheben und sind dazu verpflichtet, die Würde der Verfassung zu schützen..." (Statut, Präambel) Eingestanden wird da, daß in den ökonomischen Bedürfnissen seiner Gesellschaft eine Notwendigkeit nach dieser neuen Verfassung nicht besteht, diese erst durch die Verfassung selbst erzeugt werden soll. Ebenso wird mit der Verfassung jedoch der staatliche Anspruch festgehalten, die chinesischen Massen sollen dem dienst- bar sein, was ein modernisierter chinesischer Staat heute auf der Welt darstellen will - und dieser Verfassungsanspruch ist deshalb für die Massen, die der chinesische Staat zu seinem ausschließli- chen Rechtssubjekt erklärt, alles andere als folgenlos. Gerade in ihrem methodischen Charakter als von oben dekretierte Prinzipi- ensammlung, woran sich der Staat halten will und das Volk zu hal- ten hat, ist sie das innenpolitische Dokument des machtvollen Wunsches, die Massen zu einem Staatsvolk zu machen, und damit des Ansinnens, gesellschaftlichen Reichtum nach kapitalistischen Me- thoden und auch mit westlichem Kapital zu befördern - mit der Vorstellung, dieses Kapital wäre ein neutrales Mittel, um die Produktivkraft der chinesischen Massen schöpferisch zu entwic- keln. Die Eigenart dieses neuartigen Verfassungswerkes liegt also darin, daß die politische Gewalt gar nicht das Subjekt einer Ge- sellschaft ist, die in ihrer politischen Verwaltung genau die Grundsätze und Gebote vorfindet, in denen sich die Interessen von Lohnarbeitern und Kapitalisten zweckmäßig betätigen - und wo nö- tig auch nicht betätigen können. Die chinesische Führungsmann- schaft dreht diese Zusammenhänge glatt um. Als souveräne Subjekte über die Gesellschaft wollen sie dem Volk per politischen Be- schluß Ordnungsprinzipien verpassen, die es zwingen sollen, sich wie eine Gesellschaft zu betätigen, die der Staat dann nur noch nach diesen Grundsätzen zu verwalten braucht, und auf die er sich dann solchermaßen stützen und von der er dann ökonomisch profi- tieren kann. Damit ist der Idealismus des chinesischen National- kommunismus durch einen neuen, gewalttätigen Idealismus ersetzt. Zu Maos Zeiten hieß es noch: Aus den Massen schöpfen, und das Ge- lernte wieder in die Massen hineintragen! Die Massen sollten also zu einer den volksfreundlichen Grundsätzen, der Partei entspre- chenden Mannschaft erst gemacht werden, und zwar nicht gewaltsam und durch politische Vorschriften gegen sie, sondern indem sie ihren politischen Willen beständig geltend zu machen aufgefordert wurden. Ein Eingeständnis, daß eine Revolution noch gar nicht stattgefunden hatte, sondern eine neue Führung im Gegensatz zu den alten Herrschern dem Volk jetzt ihre Vorstellung nicht auf- zwingt, sondern zum selbstbewußten Vollzug entsprechend seinen wahren Interessen anbietet. Jetzt will die modernisierte Partei- führung politische Verhältnisse dekretieren, denen entsprechend sich das Volk als brauchbares Volk aufführt, die also sozusagen automatisch die nützlichen gesellschaftlichen Interessen hervor- rufen, deren politischer Ausdruck eine solche Verfassung ist. Staatliche Herrschaftsgrundsätze und die entsprechende Gewalt sollen das Erziehungsmittel der Massen zu einem Volk tüchtiger Untertanen sein. Eine Revolution der Politik von oben, die durch ihren verfassungsmäßigen und friedlich-gewaltsamen Gang noch ein- mal beweist, wie wenig gesellschaftliche Interessen, oder gar ein auf sich selbst und sein eigenes Wohlergehen bedachtes Volk in China die Politik bestimmen. Der Staat konstituiert sich und sein Volk ----------------------------------------- Der Übergang von einem Volksstaat, in dem die Massen durch ihre entschiedenste Vorhut, die Partei, sich selbst als Staat verwal- ten, zu einem Rechtsstaat, wie er den Führern des Reformkurses vorschwebt, will die Verfassung durch die funktionale Trennung von Volk und Staat, Ökonomie und Politik, Partei und Verwaltung befördern. Die politische Mitbestimmung der Massen - und sei es auch nur die Benutzung für parteiinterne Linienkämpfe, für die sie mobilisiert werden - ist mit der neuen Verfassung ersetzt durch die Erlaubnis des Wahlrechts, also der Zustimmung zu den Figuren und ihren politischen Entscheidungen, die sie souverän gegenüber dem Volk treffen. Die Identität von Partei und Staat wird zu einem gesetzmäßig geregelten Verhältnis von staatlicher Machtausübung und institutionalisiertem Verwaltungsapparat defi- niert: Der dekretierte neue Staat muß in China allerdings erst geschaf- fen werden. Zwar gibt es schon seit dem Sieg der Revolution al- lerlei Ämter. Jedoch handelte es sich dabei nicht um ein System der Herrschaftsausübung, die sichergestellt hätte, daß die Anwei- sungen der übergeordneten Instanzen vor Ort auch ausgeführt wer- den. Das Zusammenwirken der Instanzen, soweit es sie schon gab, war nie ein reiner Amtsweg, Direktiven waren prinzipiell Gegen- stand politischer Auseinandersetzungen zwischen den Parteilinien, zu denen die Amtsinhaber sich bekannten. Die Reformer gehen deshalb daran, alle politischen Organisationen auf einen neuen Zweck zu verpflichten: Durch die Festlegung der einzelnen Kompetenzen sollen sie zu veritablen S t a a t s- o r g a n e n ausgeformt werden, die durch ihr geregeltes Zusam- menwirken den einheitlichen Staatszweck gewährleisten. Der Zweck der Verfassung ist "eine klare Gewaltenteilung zwischen der Administration, Recht- sprechung, der Staatsanwaltschaft und der Führung der Streit- kräfte unseres Landes... damit die Organe der Staatsmacht, der Staatsverwaltung, der Rechtsprechung und der Staatsanwaltschaft sowie der anderen Staatsorgane koordiniert und einheitlich arbeiten können," (Bejing Rundschau, 50/1982) Eine Tautologie mit sehr klarem Inhalt: Der Staatsmacht ist ein- heitlich und allzuständig Geltung zu verschaffen! Die Partei - ein Staatsorgan ---------------------------- Noch in der Verfassung von 1978 war der Partei gleich in Art. 2 ein eigener Absatz gewidmet: "Die Kommunistische Partei Chinas ist der führende Kern des gan- zen chinesischen Volks. Die Arbeiterklasse führt den Staat durch ihre Vorhut, die Kommunistische Partei Chinas." In der neuen Verfassung taucht eine Sonderrolle der Partei gar nicht mehr auf; als das vom Staat eingesetzte Mittel bei der rechtmäßig geregelten Beziehung der chinesischen Gesellschaft auf ihren politischen Verwalter, ist sie in allen Paragraphen, in denen sich der Staat die ihm passende Verwaltung gibt, unter- stellt. Nachdem sich die Reformer in der Partei durchgesetzt haben, kommt es ihnen darauf an, die KPCh zu einem einheitlich fungierenden Vollzugsorgan des Reformkurses herzurichten. Dazu bedurfte es der Ausschaltung der Maoisten in - der Parteizentrale, die auf dem 2. Parteikongreß im September 1982 besiegelt wurde. Westlichen Asieninstituten zufolge steht die Säuberung der mittleren und un- teren Parteiebenen noch an. Das neue Statut der Partei sieht da- für alles Nötige vor. Nachdem schon in der 1981 vom ZK verab- schiedeten "Resolution über einige Fragen in unserer Parteige- schichte" erklärt worden war, daß Maos "linke" Theorien nicht mehr zu den Mao-Zedong-Ideen zu rechnen sind, letztere vielmehr den verbindlichen ideologischen Ausdruck der Erfahrungen des Parteikollektivs - des Reformkurses also - darstellen, wird nun die KP darauf verpflichtet, den Klassenkampf nicht mehr als Hauptwiderspruch zu betrachten und stattdessen "konzentriert die sozialistische Modernisierung durchzuführen" (Statut der KPCh, Allgemeines Programm). Von diesem Zweck her betrachtet erscheint der vormals als Bestandteil der "permanenten Revolution". angese- hene Kampf der bürgerlichen mit der proletarischen Parteilinie als "übertrieben": "Es war üblich, daß durchaus normale Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteigenossen als Ausdruck des sog. Linienkampfes be- trachtet wurden, was die Beziehungen in der Partei in wachsendem Maße vergiftete." (Bejing Rundschau, 27/1982) Die politische Differenz, die von den Maoisten als ziemlich ewi- ges Prinzip behandelt wurde, wird offiziell für fiktiv = schäd- lich befunden, ihre Austragung damit verboten: Politische Mei- nungsverschiedenheiten gelten nur solange als durchaus normal, als ihnen nicht eine praktische Geltung verschafft. wird, die verhindern würde, daß "die Beschlüsse der Partei unverzüglich und effektiv durchgeführt werden" (Statut). Ein "umfassendes System der Überprüfung, Bewertung, Auszeichnung, Bestrafung, Auswechs- lung, Pensionierung, Absetzung". (Bejing Rundschau 14/1980) soll garantieren, daß aus dem Linienkampf eine geregelte innerpartei- liche Konkurrenz wird, die das oberste Ziel der "Einheit der Ak- tion der ganzen Partei" gewährleistet. Es soll gelten, daß, wer das Sagen hat, es auch hat, und wer untergeordnet ist, auch zu gehorchen hat: "Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wich- tige Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Par- teiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte... dür- fen auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluß fassen und ihre Ansichten nach außen äußern." (Statut, Art. 15) Zur erstmaligen Einrichtung streng geregelter Kompetenzen und ei- nes verbindlichen "demokratischen Zentralismus" von oben nach un- ten, zur Entmachtung der unteren Parteiebenen, gehört die Insze- nierung einer parteiinternen Öffentlichkeit, in der je nach Er- laubnis hundert Meinungsblumen blühen sollen: Die Parteipresse verbreitet kontroverse Standpunkte z.B. zu Problemen der Land- wirtschaft; Vorschläge von allen möglichen mittleren Parteikadern werden gedruckt - was in der Landwirtschaft und sonstwo dann wirklich zu geschehen hat, entscheidet die Parteizentrale unter Berücksichtigung der gegebenen Kräfteverhältnisse zwischen den 'Linien'. Daß die Direktiven der Zentrale von den untergeordneten Parteigliederungen auch ausgeführt werden, soll nicht nur durch neu geschaffene Disziplinkontrollkommissionen überwacht werden. Auf Gehorsam verpflichtet wird die Partei sehr prinzipiell, indem sie ausdrücklich dem Recht unterworfen wird: "Die Partei muß im Rahmen der Verfassung und der Gesetze des Staates handeln." (Statut, Allgemeines Programm) So werden die Parteigliederungen ihrer politischen Mitbestim- mungsfunktion über Kurs und Gang der Politik entkleidet, zu ge- setzlich gebundenen, streng untergeordneten Ausführungsorganen gemacht. Die Parteizentrale erläßt ihre Anweisungen in Gesetzes- form, die die Partei als Verfassungsinstanz durchführen muß. Dennoch: Offensichtlich herrschen auch unter Deng nicht die Prin- zipien eines Rechtsstaats, wie wir ihn hierzulande kennen. Hier braucht keine Verfassung die staatstragenden Parteien, die um die Macht konkurrieren, auf ihren Staatszweck erst noch festzulegen. Sie wissen sich von allein der Effektivität der Machtausübung verpflichtet, und ihr Streit geht nur um die Modalitäten seiner Gewährleistung und darum, wer diese Macht ausüben darf. Aber die neuen Verfassungsgrundsätze bedeuten auf der anderen Seite auch eine bewußte Abkehr von revisionistischen Prinzipien des Verhält- nisses von Staat und Partei: Das revisionistische Ideal einer dem Volk nützenden Herrschaft, deren Macht vom Volk vermittels der Partei ausgeübt wird, setzt das Regieren zum bloßen Mittel des in der Partei verkörperten sozialistischen Volkswillens herunter - ein Verhältnis, das mit der chinesischen Verfassung umgekehrt werden soll und gegen Parteifunktionäre, die in der Degradierung zu ausführenden Organen des von ihnen unabhängig gemachten Staatswillens einen Verlust, ihres selbständigen Machtanspruchs sehen, geltend gemacht und durchgesetzt wird. 'Demokratischer Zentralismus'- neu gefaßt ----------------------------------------- Parallel zur Umwandlung der kommunistischen Partei in einen Exe- kutivapparat staatlicher Verwaltung durch festgelegte innerpar- teiliche Hierarchie und Verbot von Ämterhäufung - das Verbot von innerparteilichen Macht- und Linienkämpfen läuft unter dem Titel "Entbürokratisierung" - werden die lokalen Volkskongresse und lokalen Volksregierungen zu nachgeordneten Ausführungsorganen der zentralen Beschlüsse Pekings degradiert. Der "demokratische Zen- tralismus", den die Massen mithilfe ihrer Staatsorgane ab jetzt praktizieren, liest sich wie die reibungslose Weisungsbefugnis von oben nach unten. Vorbei soll es sein mit den lokalen "Mandarinen", die sich um die von oben angeordneten Erfordernisse des gesamtchinesischen Wohls nur soweit kümmerten, als sie mit eigenständigen politischen Kampagnen und Volksmobilisierungen darauf antworteten, die oft in Gegensatz zur gerade aktuellen Hauptlinie gerieten. Mit der neuen Verfassung wird den Regionalverwaltungen eine ganz andere Selbstständigkeit erlaubt. Jede lokale Borniertheit und Eigenart, denen unter Mao noch der Kampf angesagt worden war, wird heute als nutzbares Mittel für den Ausbau einer effektiven Staatsgewalt betrachtet und behandelt. Die lokalen Volkskongresse und -regierungen haben das Recht und die Pflicht, sich zum Aus- druck der jeweiligen regionalen Besonderheit zu machen, ihre Mit- glieder nach dem Proporz auf die verschiedenen in ihrer Region lebenden Nationalitäten aufzuteilen und die in ihrem Gebiet gän- gige Form des Aberglaubens zu achten - eine weitere neue Errun- genschaft der Verfassung ist die Religionsfreiheit. Selbst die Staatsideologie, der Sozialismus, ist der Deng-Bande also nicht mehr tabu in ihrem Opportunismus, umstandslos alles, was es in der chinesischen Gesellschaft an Rückständigkeiten gibt, zum Mit- tel effektiver Machtausübung zu machen. "Die Volkskongresse der Regionen mit nationaler Autonomie haben die Vollmacht, die Autonomie-Vorschriften und spezielle Vor- schriften entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kul- turellen Besonderheiten der Nationalität... auszuarbeiten" (Art. 116) Für den chinesischen Staat, der seine Einheit und Souveränität allein auf den nationalen Machtanspruch gründen will, für den er seine Gesellschaft in die Pflicht nimmt, ist der Sozialismus eben nur bedingt tauglich und eine berücksichtigende Anerkennung der nationalen politischen Besonderheiten - die sicher keine lands- männlichen Variationen der Mao-Zedong-Ideen sind geboten. Daß für den großchinesischen Nationalismus, auf den allein die heutigen Staatslenker ihre Macht gründen wollen, die Berufung auf den "besonderen Weg" störend und deswegen gänzlich verzichtbar er- scheint, dokumentiert sich darin, daß für die Heimkehr Taiwans ins Reich ein eigener Artikel in der Verfassung vorgesehen ist. Der chinesische Staat gibt sich hierin das Recht, "Sonderverwaltungsgebiete" einzurichten und das dazu passende An- gebot an Taiwan lautet, "daß Taiwan nach einer friedlichen Wiedervereinigung als ein Son- derverwaltungsgebiet einen hohen Grad an Autonomie genießen kann. Diese Autonomie bedeutet unter anderem, daß das bestehende ge- sellschaftliche und wirtschaftliche System in Taiwan, seine Le- bensweise und seine wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu anderen Ländern unverändert bleiben werden". (Ye Jianying, Vorsitzender des Ständ. Ausschusses des Nationalen Volkskongres- ses, BR. 50, 1982) So hat sich der einst propagierte und in Erziehungskampagnen do- kumentierte Glaube, die staatliche Führung und die Massen seien eins und die wahren Vertreter Chinas und des Sozialismus gegen- über dem Rest der Welt gewandelt! Eine florierende kapitalisti- sche Ausbeutung und die Beziehung zu weltweit agierenden Monopo- len samt einer korrupten Regierung heim ins Reich zu holen, ist deswegen um einiges erstrebenswerter als das matte Pochen auf das Vorbild des sozialistischen Weges für alle unterdrückten Nationen von ehemals. Ordnung im Staatsapparat ------------------------ Entschlossen, die revisionistische Verdoppelung der KP in sich als "Vorhut" und in einen "Staat des ganzen Volkes" endlich für die Erstarkung Chinas nützlich zu machen, haben die Reformer vor, den Staatsapparat zu einem Instrument effektiver Herrschaft her- zurichten. Die "Stärkung des Systems der Volkskongresse" war dazu insofern nötig, als alle Beschlüsse der Parteispitze nicht mehr wie früher nur - Direktiven sein sollen, deren Ausführung vom po- litischen Linienkampf relativiert wurden, sondern Gesetz: ver- bindlich für jeden bei unmittelbarer Strafandrohung. Um die Durchführung der Gesetze zu sichern, so der Regierungsapparat zu einer echten Exekutive hergerichtet werden. Die Ministerien wur- den erstmals weitestgehend mit Funktionären des ZK besetzt, was zeigt, welch' Bedeutung die Parteispitze dem Regieren neuerdings beimißt. Das alte System der Verwaltung der Staatsangelegenheiten, in dem es zwar Kompetenzen gab, deren Ausübung aber immer politisch re- lativiert, damit abhängig von den persönlichen und politischen Beziehungen der Funktionäre und ihrer Fähigkeit war, die Massen für eine Maßnahme zu mobilisieren, soll abgelöst werden durch eine verbindliche Definition der Zuständigkeitsbereiche verschie- dener Behörden. "Die rationelle Arbeitsteilung der Staatsorgane kann sowohl eine Überkonzentration der Macht verhindern, als auch die Arbeitsef- fektivität des Staates in allen Bereichen fördern." (BR 50, S. 22) Um aus diesem "kann" Wirklichkeit werden zu lassen, wird vor al- lem die seit 1978 als unabhängige Institution eingeführte Rechts- pflege - eine Aufgabe, die vorher informell in den Händen der Parteigliederungen und ihrer Massenorganisation lag - weiter aus- gebaut: "Die Volksrepublik China richtet die Oberste Volks-Staatsanwalt- schaft, lokale Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen, Militärstaatsanwaltschaften und andere Sondervolksstaatsanwalt- schaften ein." (Verf. Art 130) Während diese "Staatsorgane der Gesetzesaufsicht" gewährleisten sollen, daß die neuen Verbindlichkeiten eingehalten werden, soll eine neu eingerichtete Oberrechnungsprüfungskammer überprüfen, ob dies effektiv geschieht. Das Militär - schlagkräftige Truppe statt politische Volksarmee --------------------------------------------------------------- Die Verpflichtung der einzelnen Ämter bzw. der sie leitenden Ka- der auf ihre neue Rolle macht den Reformern besondere Schwierig- keiten beim Militär: "Wir müssen unsere Feldarmeen als eine riesige Kaderschule be- trachten." (Mao-Zedong, 1949) "Der Staat verstärkt den Aufbau einer revolutionären, modernen und regulären Streitmacht, um die Kraft der Landesverteidigung zu erhöhen." (Art. 29 der Verfassung von 1982) Daß ein Staat in der Welt des Imperialismus eine schlagkräftige Armee braucht, die stets bereitsteht, um seinem Willen nach außen und innen gewaltsam Nachdruck zu verleihen, galt auch für China. Allerdings war das chinesische Militär nie ein bloßes Exekutivorgan staatlicher Gewalt, sondern eine von Kommunisten befehligte Volksbefreiungsarmee und damit die politische Organisation, die der KPCh nach ihrem Sieg im Bürgerkrieg zur Verfügung stand; um die sozialistische Umgestaltung in China mit Agitation und Kooperation in Gang zu bringen. So Mao 1949: "Die Armee ist eine Schule. Unsere Feldarmeen mit insgesamt 2.100.100 Mann entsprechen mehreren tausend Hoch- und Mittelschu- len." (Die Armee in eine arbeitende Truppe verwandeln: Werke IV, 361) Die Politisierung der rotchinesischen Armee ist ein besonderes Hindernis für die Modernisierung des Staatswesens, weil die Mili- tärs eben das Instrument befehligen, das dem Staat den letztend- lichen Nachdruck verleiht und ihre politische Rolle im Staat ei- nem funktionellen Dienstverhältnis für eine politische Führung entgegensteht. Dem Reformprogramm widerspricht die von der Volks- befreiungsarmee traditionell beanspruchte politische Kompetenz umso mehr, als viele der Kommandeure alte, wenn auch "gemäßigte " Maoisten sind und über Stammplätze im ZK der KPCh verfügen. Das Verfassungsziel des Artikels 29 formuliert ein Programm der Ent- politisierung des chinesischen Militärs auf den Status "regulärer" Streitkräfte hin, die zugleich "moderner", d.h. schlagkräftiger werden sollen, als sie sich im Krieg gegen den regionalen Konkurrenten Vietnam erwiesen haben. Die Unterordnung der Armee unter die Parteizentrale wird verfassungsrechtlich be- siegelt durch die Einsetzung einer zentralen Militärkommission der VR China, die "die Streitkräfte des Landes leitet" (Art. 93). Den Vorsitz über dieses Oberkommando führt Deng persönlich, der auch dafür gesorgt hat, daß seine Anhänger Schlüsselpositionen in der Militärkommission der Partei einnehmen. Seit letztem Jahr be- mühen sich die Reformer zudem, die Kommandeure der Streitkräfte zu "verjüngen", wobei sie mit dem Rücktritt des Marschalls Ye Jianying, der von westlichen Asieninstituten als eine potentielle Sammlungsfigur der Reformgegner gehandelt wurde, ihren spektaku- lärsten Erfolg erzielten. Auch die neue Vorschrift, daß alle Of- fiziere von den Militärakademien kommen müssen, soll ebensosehr der Erhöhung des Ausbildungsstandes dienen, wie sie verhindern soll, daß sich die alten maoistischen Kameraden mit einem Netz loyaler Unterführer versehen. Ihre Rolle als vorbildlicher Helfer beim nationalen Aufbau darf das Gros der Armee weiter spielen - wenn sie sich dabei den je- weiligen Parteigliederungen unterwirft. Gleichzeitig verraten Ma- növer der im Entstehen begriffenen Hochseeflotte vor Hongkong und Taiwan, wie die chinesische Staatsführung ihre Armee am liebsten sähe: als "reguläres" und international konkurrenzfähiges Instru- ment effektiver Gewaltandrohung. Und das verträgt sich nicht mit einem einfach ausgerüsteten und auf die Masse und den Kampfeswil- len seiner Soldaten sehenden Volksheer. Ein Rechtsstaat und seine Massen -------------------------------- Weil ein Staat ohne seine Bürger keiner ist, hat die chinesische Reformbande auch gleich das Verhältnis des Staatsapparats zu sei- nen Massen neu definiert. Mit der Erweiterung des Grundrechtska- talogs hat sie zu verstehen gegeben, daß sie dem Volk als echter Rechtsstaat gegenübertreten will. Vorbildlich erscheint es den Reformern, wenn ein Staat seinem Zugriff auf seine Untertanen of- fizielle Grenzen setzt - die also für ihn keine sind! - und Fest- legungen all dessen, was er sich den Leuten gegenüber zu erlauben gedenkt, als sein Zugeständnis an die Menschennatur formuliert. Ist so ein gesetzlicher Rahmen fürs Reden, Wohnen-, Briefeschrei- ben, Arbeiten, Kinderaufziehen etc. aufgestellt, können sich die Bürger ganz frei i n ihm bewegen. Der Staat wiederum kann er- warten, daß die Privatsubjekte sich an die Grenzen des "Freiraums" halten, die die Politik als nützlich erachtet und festgelegt hat - eine Erwartung, die noch in jeder Konstitution zu Paragraphen geronnen ist, die dem Bürger den M i ß brauch seiner Freiheiten verbieten, ihn also auf den s t a a t s- n ü t z l i c h e n Gebrauch seiner Grundrechte verpflichten. Das alles gibt es inzwischen auch in China, etwa die Beteuerung des Staates; daß er keine a n d e r e Gewalt über seine Unter- tanen neben sich duldet - "Die Freiheit der Person der Bürger der VR China ist unverletzlich." (Art. 37 ) -, weswegen gleich die beruhigende Versicherung folgt, daß alles seine Ordnung haben wird, wenn der Staat seinen Bürgern an den Kragen geht: "Die rechtswidrige Beraubung... rechtswidrige Festnahme... und die rechtswidrige Leibesvisitation von Bürgern ist verboten." (Art. 37) Ganz als wäre die staatliche Definition des Erlaubten eine ein- zige Gefährdung der Staatsmacht durch aufmüpfige Individuen, wird dazu eigens festgelegt, daß die Ausübung der Rechte die "Interessen des Staats, der Gesellschaft und des Kollektivs" zu fördern hat (Art. 51). Und damit noch nicht zufrieden, haben die chinesischen Oberkommunisten durch dialektischen Gebrauch von Konjunktionen restlos klargestellt, daß Rechte partout nichts an- deres als Pflichten sind: "Die Bürger der Volksrepublik China haben sowohl das Recht als auch die Pflicht zu..." (Art. 41) Von vornherein fehlt also in China den Grundrechten der billige Schein einer Errungenschaft für den einzelnen, der ihnen hierzu- lande anhaftet. Sie werden den Chinesen ja auch von den Reformpo- litikern als Bestandteil eines einzuführenden Herrschaftsverhält- nisses aufgemacht, weshalb die Dengbande mit dem Ideal des in seinem Freiheitsraum auf den Staatsnutzen verpflichteten Pri- vatsubjekts ebenfalls methodisch zu Werke geht. Die angestrebte Tauglichkeit der privaten Tätigkeiten für seine Vorhaben soll zum positiven Zweck seiner Massen gemacht werden: "Der Staat fördert die gesellschaftlichen Tugenden der Liebe zum Vaterland, zum Volk, zur Arbeit, zur Wissenschaft und zum Sozialismus..." (Art. 24) Die öffentliche Verpflichtung der chinesischen Massen auf das Ideal staatsgeiler Subjekte, die ihren unterstellten Interessen- gegensatz zum Staat - immerhin muß diese Liebe erst anerzogen werden - an sich selbst ins Gegenteil kehren, ging mit inszenier- tem Jubel und ohne Aufstand über die Bühne. Nicht also, daß chi- nesische Jakobiner ihrer Obrigkeit etwas abgerungen hätten - mit der neuen Latte von Grundrechten macht der reformierte Staat den seit je in die Pflicht genommenen Untertanen neue Anforderungen in der Form der Erlaubnis auf Meinungs- und Kulturfreiheit... ------------------------------- Die Meinungsfreiheit, d.i. das Recht, das Maul nur dann verboten zu bekommen, wenn man auf die praktische Durchsetzung seiner Mei- nung nicht von vornherein verzichtet, tritt in China ohne jeden positiven Schein auf, ist rein negativ: nämlich die Kodifizierung des Verbots der maoistischen Form politischer Öffentlichkeit. Wandzeitungen zur Initiierung von Massenversammlungen und -kampagnen, also die beständige politische Willensäußerung von Kollektiven, Parteiaktivisten und Basiskommitees, haben ebenso der Vergangenheit anzugehören wie die gar nicht bloß theoreti- schen und meinungsäußernden politischen Debatten und Beratschla- gungen während und außerhalb der Arbeit. Erlaubt wird stattdessen eine Sphäre des bürgerlichen Geistes - die private und öffentli- che Meinung zum beschlossenen politischen Geschehen -, die es dort gar nicht gibt. In China existiert keine Öffentlichkeit mit ihrem eintönigen Pluralismus interessierter Besprechung der Staatsnotwendigkeiten. Die chinesischen Zeitungen sind Partei- presse, also erstens Forum innerparteilicher Auseinandersetzung, eine Funktion, die zunehmend dem Ziel der Einheit der Partei sub- sumiert wird; zweitens wird dem Volk in der "Volkszeitung" eben mitgeteilt, worauf es gerade besonders ankommt, und zwar höchst offiziell im Unterschied zur staatstreuen Vielfalt westlicher Blätterwälder. Übles verheißt auch die frisch kodifizierte Toleranz gegenüber stammes- und glaubensmäßigen Besonderheiten. Mit der Dekretierung der Glaubensfreiheit (Art. 36) überläßt man das Bewußtsein der Massen dem Aberglauben der Pfaffen und Schamanen, von dem Mao noch wüßte, daß er "ein Feind ist, der sich im Bewußtsein der Massen eingenistet hat" (1944; Werke, Bd. III, S. 215). Der neue chinesische Staat gedenkt sich mit den bornierten Bräuchen seiner Untertanen einzurichten, indem er sie für rechtens erklärt. Die praktischen Auswirkungen, die etwa Glaubensfragen in China in ganz anderem Ausmaß haben als hierzulande, wo Religion die sinn- gebende Interpretation eines Lebens in demokratischem Nationalis- mus ist, genehmigt die Parteispitze und behandelt sie zugleich "pragmatisch", d.h. als Idealist der Gewalt: Auswüchse werden un- tersagt - "Es ist verboten, die Freiheit der Eheschliessung zu verletzen." (Art. 49 ) - also einkalkuliert, weil sie der Obrig- keit egal sind, solange sie Ruhe, Ordnung und staatliche Souverä- nität nicht gefährden, weswegen die "religiösen Angelegenheiten von keiner ausländischen Kraft beherrscht werden dürfen" (Art. 36). Ansonsten betrachtet man die tolerierten Besonderheiten mit der Hoffnung, daß sie irgendwie nützlich werden könnten, ein Ge- sichtspunkt, der sich etwa in der chinesischen Berichterstattung über das aufblühende traditionelle Kunsthandwerk in der autonomen Region Tibet niederschlägt. ...statt politischem Aktivismus ------------------------------- Abgewöhnen müssen sich die Massen also die Formen der Teilhabe am politischen Geschehen, die ihnen früher als "Massenlinie" regel- recht beigebracht wurden. Während im China Maos politische Ent- scheidungen dadurch exekutiert wurden, daß man sie "ins Volk hin- ein" trug, weswegen Bilder von während der Arbeitszeit diskutie- renden Chinesen manchen Demokratiefan sein verqueres Ideal von Volks-Herrschaft in China realisiert glauben ließen, bringt die neue Verfassung dieses Ideal auf seinen nüchternen demokratischen Begriff des Beschwerde- und Vorschlagsrechts. "Die Bürger der Volksrepublik China haben das Recht, gegenüber jeglichem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern;" (Art. 41) Der chinesische Reformstaat behält sich mit dieser vorgeschriebe- nen Kanalisierung von Bürgerprotesten das Recht vor, seine eige- nen Entscheidungen zu korrigieren, wenn es ihm paßt, und verlangt den Massen Unterwerfung unter seine Macht ab, indem er eine ei- gene Abteilung zur Überwachung und Bestrafung des staatsbürgerli- chen (Un-) Gehorsams aufbaut und dem Volk das Grundrecht auf Ab- urteilung durch eine effektive Justiz beschert. Zweck dieses No- vums ist es nicht, die Massen vor finsteren Feudalherren oder bö- sen Rotgardisten zu schützen, vielmehr sichert der Staat sich so die Pflege des Rechts, womit er seinen Bürgern ein weiteres Prin- zip maoistischer Politik verbietet. Früher gab es kaum Gesetze und keine eigene Justizverwaltung, in Gestalt von Betriebs-, Wohnblocks- oder Brigadenschlichtungskomitees und ähnlichen im Bedarfsfall zusammengerufenen Versammlungen der Betroffenen. Unter Leitung der zuständigen Parteileute wurde das Ideal prakti- ziert, daß jeder Chinese, zumindest mit Hilfe der Mao-Bibel, die kommunistische Moral im Kopf habe und sie bei Streitfällen auch zur Urteilsfindung geltend machen könne. Die Verfassung von 1978 subsumierte diese Formen der "Volksjustiz" den durch "gesetzliche Bestimmungen" eingeführten Gerichten, indem sie festlegte: "bei schwerwiegenden konterrevolutionären oder kriminellen Delik- ten müssen die Massen mobilisiert werden, damit sie diese Fälle diskutieren und Vorschläge zu ihrer Behandlung machen," (Art. 41) In der neuen Verfassung ist dieses linksabweichlerische Zuge- ständnis an ein praktiziertes Gerechtigkeitsideal im Dienste des Volkes gestrichen und durch das rechtsstaatliche "Im Namen des Volkes" ersetzt: "Die Volksgerichte der Volkrepublik China sind die Organe der Rechtsprechung des Staates." (Art. 123) Der Zweck der Neuordnung ist ebenfalls Verfassungsprinzip: Einge- führt wird die gewaltenteilige bürgerliche Justiz, "um eine ge- naue und wirkungsvolle Durchführung der Gesetze zu gewährleisten" (Art. 135). Die neuen chinesischen Führer haben den Rechtsstaat als Chance für eine effektivere Souveränität über ihr Volk ent- deckt. Anschaulicher ist es kaum vorzuführen, was in den westlichen De- mokratien immer mit der historisch bewahrheiteten Parole: Schutz vor Willkürherrschaft, Freiheit für die Bürger gegen eine all- mächtige Staatsgewalt, geleugnet wird: daß der Rechtsstaat die Organisation willensmäßiger Unterwerfung unter eine Politik ist, die ihre Freiheit gerade aus der öffentlich und als erlaubtes privates Meinen organisierten Zustimmung gewinnt. In China hat nämlich nicht ein Volk gegen eine Diktatur nach mehr Menschen- und Staatsbürgerrechten gerufen und sie sich erkämpft, sondern die Führung einer "Volksdemokratie" die Beteiligung des Volkes an vielen Bereichen politischen Entscheidens und Regierens kriti- siert und ihm von oben die Pflicht zum bloßen Meinen und mit Rechten und Pflichten geregelten Gehorsam aufgemacht. Gewalt - Ideal und Wirklichkeit ------------------------------- Im offiziellen Bericht über den Verfassungsentwurf vor dem Natio- nalen Volkskongreß figuriert das Generalstatut als "Zusammen- fassung der Weisheit der Volksmassen". Am Ende dieses Berichts heißt es: "Wenn unser Volk von einer Milliarde Menschen das Bewußtsein und die Gewohnheit pflegt, die Verfassung einzuhalten..." dann wird "die neue Verfassung mit Sicherheit bei der Förderung der sieg- reichen Entwicklung der sozialistischen Modernisierung unseres Landes eine große Rolle spielen." (BR 50, S. 82) Das "wenn" verrät ein Bewußtsein davon, daß in der chinesischen Wirklichkeit nicht die Verhältnisse herrschen, die in der Verfas- sung kodifiziert sind. Das Eingeständnis, daß die Verabschiedung eines Gesetzes in China seine Geltung nicht selbstverständlich nach sich zieht, daß die Verfügung des chinesischen Staates auch über die letzten Winkel seines Landes und seiner Ökonomie sich mit den westlichen Demokratien nicht annähernd messen kann, tritt aber gleichzeitig auf als die "Sicherheit", in dem neuen Statut eine mächtige Waffe zu haben, mit der die entsprechenden politi- schen und wirtschaftlichen Verhältnisse sich schaffen lassen. Hierzulande wird das Auseinanderklaffen von Verfassungsanspruch und Verfassungsrealität von denen beklagt, die in den unschönen Auswirkungen von Kapital und staatlicher Gewalt auf die Menschen nie die Realisierung der grundgesetzlichen Prinzipien Eigentum und Demokratie sehen wollen, weil sie diese hehren Ideale "eigentlich" für eine Beglückung der Menschheit halten hierzu- lande ist also die angebliche Diskrepanz von Verfassungszielen und ihrer Wirklichkeit eine sehr funktionale Ideologie, die die miese Wirklichkeit vor radikaler Kritik bewahrt, indem sie die allerorts gültigen Prinzipien moralisch gegen ihre Konsequenzen hochhält. In China steht es umgekehrt. Mit der neuen Verfassung werden staatlicherseits Prinzipien für gültig erklärt, die in seiner Gesellschaft erst realisiert werden sollen und dabei immer von dem Manko zeugen, daß sie nicht recht auf die chinesische Re- alität passen. Der Verfassungsauftrag: ----------------------- Die Verfassung in Staat und Volk durchsetzen! --------------------------------------------- Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ergeben sich keineswegs nur aus den im Westen mit politologischem Eifer begutachteten Wider- ständen, auf die Dengs Politik in der Parteiführung immer noch trifft, wie sich etwa an der Verzögerung vieler Tagungen und dem Hinausschieben vieler Entscheidungen und vieler Rücktritte "zu alter" Gegner des Reformkurses ablesen läßt. Als praktizierter Idealismus sorgt das Reformprogramm selbst für einige Widersprüche, indem es den chinesischen Realitäten per De- kret einen neuen Staat überstülpt und deshalb alle Elemente die- ses Staates dazu erziehen muß, erstens sich selbst und zweitens die anderen zu dem zu erziehen, was sie sein sollen. Die KP, die sich in den Rahmen der Gesetze und Institutionen ein- fügen soll, muß ihrerseits erst "gewährleisten, daß die staatli- chen Organe... aktiv, selbständig, verantwortungsbewußt und koor- diniert arbeiten können." (Statut der KPCh, Allgem. Programm / 12/82, S. 764) Die Staatsorgane selbst müssen dazu aufgerufen werden, sich auch als solche zu bewähren und "bereits in Kraft getretene Gesetze, Regeln, Verordnungen und Bestimmungen ent- schlossen in die Tat umzusetzen." (BR 38/80, S. 22) Um diese Umsetzung zu garantieren, erklärt der chinesische Staat sein Funktionieren zum Verfassungsauftrag: "Alle Staatsorgane führen das Prinzip durch, die Verwaltung strukturell zu vereinfachen, führen das Verantwortlichkeitssystem gegenüber der Arbeit ein, praktizieren das System der Ausbildung der Funktionäre und der Bewertung ihrer Arbeit, um ständig ihre Arbeitsqualität und Arbeitseffektivität zu erhöhen und den Büro- kratismus zu bekämpfen." (Art. 27) Eine zum Grundgesetz erhobene Antibürokratismuskampagne zur Ein- führung der Bürokratie! So ist auch gesichert, daß mit der neuen Verfassung die Macht- kämpfe in der Partei und im Staatsapparat eine neue Verlaufsform bekommen: Sie werden unter Berufung auf ihre Effektivität und auf das neue Recht, das der chinesische Staat sich gegeben hat, und nicht mehr so sehr mit der Demonstration der richtigen politi- schen Gesinnung und Übereinstimmung mit den Massen, Mao-Ideen und gerade gültigen Generallinien erlassen. Zur "Regularisierung" der Volksbefreiungsarmee läuft eine Pressekampagne, die die Notwen- digkeit, moderner Waffentechniken und des dafür notwendigen Trai- nings betont. Im demokratischen Westen hat jeder Staat die Armee, die er braucht; daher ist jede journalistische Tornadolückende- batte ein Erfolg für den Staat, weil sie eine neue Haltung zu "unserer" Bundeswehr - falls überhaupt nötig - ebenso propagiert wie die Notwendigkeit harter Zeiten für das Volk, weil der Staat seine Notwendigkeiten in Sachen Gewalt neu definiert hat. In China propagiert die Presse dagegen so nur ein Programm, dessen Realisierung schon deswegen fraglich ist, weil der mit der "Regularisierung" verbundene Verlust an politischem Einfluß weder für Maoisten noch für Opportunisten unter den Militärs durch die besprochene Aufrüstung kompensiert wird; daß man sich die nicht leisten kann, hat Verteidigungsminister Zhang Aiping kürzlich in der Roten Fahne ausdrücklich und offiziell klargestellt. Der zweite Verfassungsauftrag: ------------------------------ Erziehung zum Gehorsam und Fleiß -------------------------------- Die Berufung auf ein Staatsvolk, das nur auf das Dengsche Herr- schaftsprogramm gewartet hat, um China voranbringen zu können, wurde vor dem Nationalen Volkskongreß zugleich vorgenommen und dementiert: "Durch die landesweite Diskussion und dank der Entfaltung der De- mokratie konnte bei der Revision der Verfassung die Weisheit der Volksmassen noch besser zusammengefaßt werden. Diese Diskussion im ganzen Volk ist ja (!) im Grunde genommen auch eine landes- weite Erziehung der Massen im Sinne des Rechtssystems und hat das Bewußtsein der Kader und Massen gestärkt, die Verfassung einzu- halten und ihre Unverletzlichkeit zu wahren." (BR 50, S. 11) Die Notwendigkeit dieser "landesweiten Erziehung" verrät aller- dings, daß es die positive Einstellung des Bürgers zum Gesetz als einer Bedingung für die Verfolgung seiner privaten Interessen bei den chinesischen Massen nicht gibt. An deren Rechtsbewußtsein wird inzwischen mit öffentlichen Hinrichtungen gearbeitet. Diese blutigen Demonstrationen, wie ernst es der Staat mit seinem Rechtsideal meint (Art. 5: "Jede Handlung, die der Verfassung oder den Gesetzen zuwiderläuft, muß untersucht werden."), ändern allerdings nichts an der Rechtsunsicherheit, die er mit seinem Gesetzesfanatismus stiftet. Dadurch, daß der alte Usus, Streit- fälle durch Diskussion in der Partei bzw. ihren Massenorganisa- tionen entlang der Moral der Mao-Bibel zu entscheiden, verboten wurde, verwandeln sich ja die Chinesen nicht in lauter Bürger, die zur Verfolgung ihrer Geschäfte auf ihre Rechte aus sind, die es noch dazu teils gar nicht, teils erst in jüngster Zeit in Ge- setzesform gibt. Vielmehr sehen die Massen nach der Aufhebung maoistischer Sitten lauter alte Zwänge beseitigt und lauter neue Chancen und Zwänge eröffnet, getreu dem Prinzip, daß erlaubt ist, was nicht verboten wurde. ... Daß die Reformer in ihren Massen nicht das nützliche Staatsvolk haben, das sie wünschen, verraten sie auch mit der Absicht, einen "neuen Standard gesellschaftlicher Moral" einzuführen, was für die Massen natürlich gleich wieder ein Recht ist: "Die Werktätigen... sollen mit dem Bewußtsein, Herren des Landes zu sein, an ihre Arbeit herangehen," (Art. 42) Das Bewußtsein haben sie wohl nötig. Wer die Einstellung zur Ar- beit bemängelt, ist mit ihrem Nutzen für sich unzufrieden. Den Grund für die enttäuschenden wirtschaftlichen Leistungen der Mas- sen für den Staat haben die Reformer schon vor Jahren in dessen Fehlern gefunden: "Die Mängel und Mißstände in unserem Wirtschaftssystem... finden ihren Ausdruck hauptsächlich in der übermäßigen Machtkonzentra- tion... in dem Mißbrauch von Regierungsmacht. ... Infolgedessen wurde der Enthusiasmus, die Initiative und Schaffenskraft der ar- beitenden Menschen gelähmt." (BR 38/80, S. 16) Aus dieser Diagnose, gemäß derer der maoistische Staat das ökono- mische Potential seiner Massen nicht angemessen nutzte, weil er es versäumte, sich über allem wirtschaftlichen Leben als getrenn- ter Apparat zu institutionalisieren, zieht die neue Verfassung die Konsequenz der "Trennung der Regierungsverwaltung von der Wirtschaftsverwaltung". Damit fällt eine weitere Errungenschaft des Maoismus: Die Volkskommune wird auf den Status einer bloßen "Kollektivform der Wirtschaft" zurückgestuft. "Diese Änderung wird sowohl zur Verstärkung der Organe der Staatsmacht und der Basis auf dem Lande als auch zur Entwicklung der Kollektivwirtschaft beitragen." (BR 40, S. 21) Die Verfassungsgrundlage: Der Wunsch nach einem starken China ------------------------------------------------------------- Die Kehrseite des Versuches, die wirtschaftliche Modernisierung Chinas durch Verfassungsreform zu erzwingen, d.h. zu ersetzen, damit der gesellschaftliche Reichtum zustandekommt, auf den der chinesische Staat heute Anspruch erhebt und den seine Massen in all ihrer Schöpferkraft nicht zuwege bringen, ist der Wunsch der heutigen Staatsführung nach einer Ökonomie, die nicht erst staat- lich immerzu initiiert und in Gang gesetzt werden muß, sondern die ihm als solche die Mittel der Herrschaftsausübung liefert. Diesen Traum, nicht er müßte ständig die Massen zur Arbeitsamkeit anhalten, sondern es gäbe den Zwang für die Massen, sich für die Ausbeutung nützlich zu machen, in seiner Gesellschaft selbst - die staatlichen Vorteile eines solchen wechselseitigen Verhält- nisses von kapitalistischer Ökonomie und staatlicher Gewalt haben den neuen Staatsführern schon längst am Beispiel der imperiali- stischen Nationen als einer nachahmenswerten Methode eingeleuch- tet, genauso wie die Unterlegenheit eines bloßen Staatskapitalis- mus -, kann sich der chinesische Staat bisher freilich nur als Angebot verwirklichen. Aber dieses Angebot an ausländisches Kapi- tal, die chinesischen Massen in einer Weise effektiv zu benützen, wie es ihr eigener Staat nicht zuwege bringt, haben die Staats- führer in der neuen Verfassung zu einem staatlich geschützten Grundrecht der Chinesen erhoben: "Die Volksrepublik China erlaubt ausländischen Unternehmen, ande- ren ausländischen Wirtschaftsorganisationen oder ausländischen Individuen, in China zu investieren oder mit chinesischen Betrie- ben oder anderen chinesischen Wirtschaftsorganisationen in ver- schiedener Form wirtschaftlich zu kooperieren, sofern dies den gesetzlichen Bestimmungen der Volksrepublik China entspricht." (Art. 18) Das ist immerhin ein Novum. Während die Auslieferung des eigenen Volkes und der heimischen Rohstoffe an den Imperialismus norma- lerweise über die Form von Handelsverträgen abgewickelt werden, erklärt hier der chinesische Staat die Gewalt des fremden Kapi- tals zu dem Bindeglied zwischen sich und seinen Massen, auf das er seine Volksherrschaft gründen möchte, und worauf deshalb das chinesische Volk ein Recht hat. Auch eine Revision des revisioni- stischen Staatskapitalismus - und eine, die das Leben der chine- sischen Massen gewaltsam umkrempelt. zurück