Quelle: Archiv MG - AFRIKA RSA - Republik Südafrika
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06.05.1990
Nachtrag zur Anti-Apartheid-Demo in Bremen:
WIE MAN DIE APARTHEID BESSER NICHT KRITISIERT
Die Ungleichbehandlung der Schwarzen in Südafrika durch die weiße
Regierung ist seit langer Zeit Gegenstand der Kritik bundesdeut-
scher Apartheidsgegner. Sie halten sie für einen Verstoß gegen
die Menschenrechte. Als Ansprechpartner, Bündnispartner und Demo-
redner haben sie sich ausgerechnet die bundesdeutschen Politiker
ausgesucht, die mit Menschen im eigenen Land und auf der ganzen
Welt nicht gerade zimperlich umgehen. Die Produktion von Arbeits-
losen und Sozialhilfeempfängern im Inland und weltweiten Hungers
halten Apartheids-Gegner für keinen Einwand gegen Bündnispartner
wie Norbert Blüm und Willy Brandt. Das gibt zu denken.
1. Kritik:
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Nur wegen der Hautfarbe werden die schwarzen Menschen in Süd-
afrika benachteiligt.
Der Staat in Südafrika unterscheidet innerhalb des Volkes auf
seinem Staatsgebiet zwischen den Weißen, die er für vollwertige
Staatsbürger hält, und Schwarzen, bzw. Farbigen, die aufgrund ih-
rer Rassenzugehörigkeit nicht staatstragend sein sollen. Soge-
nannte "verantwortungsvolle" Funktionen sind in Südafrika mit
Weißen besetzt. Die Schwarzen finden sich vorwiegend in
schlechtbezahlten Jobs und schwarzen Ghettos. Mit diesem
Unterscheidungsmerkmal hat sich der Staat ein Heer von schwarzen
Lohnsklaven geschaffen, das mit seinen Hungerlöhnen und den ent-
behrlichen Sozialabgaben ein wichtiges Argument für in- und
ausländisches Kapital darstellt, in Südafrika produzieren zu las-
sen. Die Wirklichkeit ist also genau umgekehrt wie die Sichtweise
der Apartheid-Gegner: G r u n d für die miese Lebenslage der
Schwarzen ist nicht deren Hautfarbe, sondern die südafrikanische
Profitproduktion; die Hautfarbe ist ein Sortierungs m i t t e l,
mit dem Schwarz und Weiß auf die verschiedenen Funktionen ver-
teilt werden. Selbst wenn die rassistische Sortierung gestrichen
würde, wäre damit die Ausbeutung noch lange nicht abgeschafft,
f ü r d i e überhaupt nur sortiert wird.
2. Kritik:
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Die Schwarzen leiden darunter, daß sie keine Rechte haben.
Leider täuschen sich die Kritiker auch hier. Das Gegenteil ist
der Fall. Die Ausbeutung der schwarzen Lohnsklaven ist in allen
Einzelheiten rechtlich geregelt. Und unter diesen wirklich zuge-
teilten Rechten leiden die schwarzen Arbeiter. Daß ihnen dadurch
einiges fehlt, nämlich Mittel zum Leben, ist richtig, aber Rechte
sind es sicher nicht.
Wer fehlende Rechte moniert, kritisiert in Wahrheit eine U n-
g l e i c h b e h a n d l u n g durch das Recht. Dabei wird
nicht geprüft, ob es den weißen Arbeitern eigentlich so geht, daß
es sich lohnen würde, ihre Rechte ebenfalls für die Schwarzen zu
fordern. Verschafft das Recht denen etwa ein Leben mit wenig Ar-
beit und umso mehr Reichtum? Sind die nicht auch Arbeitskraft für
die Produktion in- und ausländischer Profite? Aber diesen Stand-
punkt wollen die Gleichheitsfanatiker gar nicht anlegen.
Dabei ist eines gar nicht zu übersehen: Kaum eine Brutalität ist
bei der Anwendung gleicher Rechte ausgeschlossen. Billiglöhne in
einer Lohnhierarchie gehören zum Kapitalismus in bürgerlichen De-
mokratien wie das Amen in der Kirche. Und daß die Billiglöhner
nicht in Villen untergebracht sind, kann man nicht nur in Oster-
holz-Tenever studieren. Wer sich all dies nicht bieten lassen
will und für bessere Lebensbedingungen streikt, wird schon mal,
wie beim englischen Bergarbeiterstreik, ganz gleichberechtigt von
der Staatsgewalt niedergeknüppelt, usw.
Die Sache mit der Gleichheit
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Man sieht also, zur Herstellung materieller Vorteile oder zur
Vermeidung von Nachteilen sind gleiche Rechte nicht geeignet.
Dann wird die Forderung danach wohl auch etwas anderes bezwecken.
Kein Demokrat findet etwas dabei, daß es hierzulande zwei Klassen
von Menschen gibt, die bei voller Durchsetzung ihrer staatlich
garantierten Gleichheit ganz prinzipiell ungleich sind: Besitzer
von Produktionsmitteln und diejenigen, die nichts als ihre Ar-
beitskraft haben, die sie verkaufen müssen, um überhaupt leben zu
können. Nicht mal der Bodensatz des Kapitalismus, der Pauperismus
auf Parkbänken und im Obdachlosenasyl, ist unter angewandter
Rechtsgleichheit ausgestorben. All dies ist Resultat einer ge-
sellschaftlichen Sortierung, die die Menschen auf die von Staat
und Kapital gewünschten Positionen in der Gesellschaft verteilt.
Einzig die A r t u n d W e i s e der Sortierung ist in kapi-
talistischen Demokratien eine andere. Während sie in Südafrika
aufgrund des Merkmals Hautfarbe politisch vorentschieden ist,
wird sie in der Demokratie als Ergebnis einer von Staat und Kapi-
tal veranstalteten Konkurrenz durchgesetzt. Die beginnt mit der
Schule. Hier darf jeder mit seiner Leistung ganz gleichberechtigt
darum konkurrieren, wer den Einstieg in die obere Bildungshierar-
chie schafft, und wer von weiterer Bildung ausgeschlossen wird.
Leistung ist hier nicht Kriterium, sondern M i t t e l einer
längst vorher feststehenden Selektion nach dem Muster der
Gauß'schen Glockenkurve. So sterben sie nie aus: die M a s s e n
für Fabrikarbeitsplätze und Eliten für die Chefetagen des
Kapitalismus. Wer es mit seinem Bildungszertifikat wie weit
bringt, hängt allerdings nicht an diesem, sondern schon wieder an
der Konkurrenz. Nämlich an der auf dem Arbeitsmarkt, wo die
Gewinnkalkulation von Unternehmen entscheidet, wer wie lange
gebraucht wird - und wer nicht. Vorstellen soll man sich das
Ganze allerdings so, daß es sich jeder selbst und seinen "Fähig-
keiten" zuzuschreiben hat, auf welcher Position der gesell-
schaftlichen Hierarchie er landet. Daß jeder v e r d i e n t,
was er verdient, also die durch die Konkurrenz vor den ökonomi-
schen und staatlichen Nützlichkeitskriterien erzeugte Hierarchie
den Menschen, ihrer Begabung und Natur e n t s p r i c h t -
das ist der R a s s i s m u s v o n D e m o k r a t e n, der
nicht als solcher gilt, weil er weder Hautfarbe noch Schädelform
bemüht. Hat das in Südafrika gerade noch gefehlt?
Die Möglichkeit, daß Schwarze in die Chefetagen und Weiße in Bil-
liglohngruppen einsteigen, ist für solche Kritiker offenbar das
Höchste. Und wenn dann noch ein schwarzer Präsident über dieses
Idyll mit gemischt-rassigen Slums herrscht, a u c h von Schwar-
zen gewählt - frei, gleich und geheim -, wäre dem Menschenrecht
endgültig Genüge getan.
(Näheres auch in der MSZ Nr. 2/90: Südafrika läßt Mandela frei:
Ein Herz für Neger?)
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