Quelle: Archiv MG - AFRIKA RSA - Republik Südafrika


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       Bochumer Hochschulzeitung, 28.06.1988
       

WENN DEMOKRATEN DIE APARTHEID KRITISIEREN: GRAUSAME MASSTÄBE!

Apartheid ist in den zivilisierten Demokratien des freien Westens ein Schimpfwort. Seine bloße Erwähnung genügt gemeinhin, um al- lerseits die Assoziation "böse" auszulösen. Rockfans besuchen ein Solidaritätskonzert für Nelson Mandela mit der gleichen Selbst- verständlichkeit und dem gleichen guten Gewissen wie eines gegen Aids - auch wenn sie den Gefangenen eher für einen schwarzen Pop- star hielten und fragten, wann er endlich auftritt. Aber auch in gehobeneren Kreisen, wo solche Mißgeschicke naserümpfend als peinliche Ausrutscher kommentiert werden, pflegt die Versiche- rung, daß man die Rassentrennung zutiefst verabscheue, für ein Urteil über Südafrika locker auszureichen. Die moralische Verurteilung der Apartheid ist eben nationwide an- erkannt und "in". W o r a u s und n a c h w e l c h e n M a ß s t ä b e n sich die demokratische Öffentlichkeit da ein Gewissen macht, ist dann keine Frage mehr wert. Sonst könnte ei- nem ja glatt noch auffallen, nach welchem b e r e c h n e n- d e n Muster die gängigen Vorwürfe gegen die südafrikanische Herrschaft gestrickt sind. Einfach einer Aufregung über die nicht zu knapp anfallenden Opfer dieser famosen Republik sind diese Vorwürfe nämlich keineswegs entsprungen; eher schon einer bombenfesten Vorstellung darüber, was am Umgang einer Staatsgewalt mit ihren Negern und anderem Menschenmaterial kri- tikabel sein soll und was ganz gewiß nicht! 1."Unmenschliche Diskriminierung" --------------------------------- heißt das Stichwort, unter dem Anti-Apartheid sich gewöhnlich zu- sammenfaßt. Es besagt, daß die Schwarzen in der RSA erstens wegen ihrer Hautfarbe benachteiligt werden, was zweitens gegen die Na- tur des Menschen verstoße. An beiden Charakterisierungen fällt zunächst einmal auf, daß sie nur dann einen Inhalt bekommen, wenn man sie auf etwas anderes beziehe darauf, was dem schwarzen Be- völkerungsteil angeblich v o r e n t h a l t e n wird. So un- scheinbar das klingt: dieses Urteil hat es in sich. Man schaut sich nämlich nicht einfach an, w a r u m es den Ne- gern im Staate Südafrika so beschissen geht und wozu sie von ih- rer Staatsgewalt (nicht) benutzt werden. Die pure Feststellung der A n d e r s a r t i g k e i t der dortigen Gesellschaft ge- rinnt vielmehr gleich zu dem Urteil, dann seien die Prinzipien, nach denen Staat und Wirtschaft in Südafrika organisiert sind, wohl sehr außergewöhnlich bis exotisch; und die ebenfalls rein negative Feststellung einer Benachteiligung der Schwarzen bläst sich zu dem Befund auf, der darüber, wie die weißen Machthaber mit ihrer Mannschaft umspringen, einzig vermeldenswert wäre. Und erst recht gibt die Besichtigung einer U n gleichbehandlung noch lange keinen zwingenden Grund ab, sich flugs und umstandslos auf den Standpunkt der G l e i c h b e h a n d l u n g zu stellen! Oder? Möchte man nicht erst einmal prüfen, worin die Schwarzen denn dann gleichgestellt würden? Es ist doch nicht mal so, daß alle Weißen von ihren Privilegien ein anständiges Leben hätten! Verbietet das Gleichheitsprinzip etwa eine solche Prüfung?! Das ist eben der Pferdefuß bzw. der Vorteil (je nach dem) am kritischen Maßstab "Diskriminierung": In seiner Kritik bezieht er sich vollständig affirmativ auf das jeweils Erlaubte und Gebotene und vermißt nur eines, nämlich die Gültigkeit des Erlaubten und Gebotenen für a l l e. Mit dem Attribut "unmenschlich" verhält es sich ähnlich: auch dieser Vorwurf, der so menschenfreundlich daherkommt, ist so harmlos nicht. Das Prinzip jeden Rassismus, das auch die regie- renden Buren so meisterhaft beherrschen - den G e g e n s a t z zu ihrem Menschenmaterial, das sie ausbeuten und unterdrücken, in einen einzigen D i e n s t a n d e s s e n N a t u r zu übersetzen, der sie bloß nachkommen -, wird von Apartheidsgegnern nämlich mit einem Dementi gekontert, das diese brutale Logik nicht zurückweist, sondern ihr mit einem anderen Menschenbild be- gegnet: nicht minder-, sondern gleichwertig seien die Farbigen... Dieser Einwand pflegt freilich vornehm zu übersehen, wozu die Be- rufung auf die Menschennatur überhaupt nur gut sein kann: zur Rechtfertigung einer Herrschaft, die sich aus viel handfesteren Gründen installiert als dem, gehorsamst dem Wesen des Menschen zu entsprechen. Wenn im Falle Südafrika der Glaubenssatz der "verkrampften Buren" von der Knechtsnatur der Nigger also nur die Sülze zu ihrer Gewalt ist, die das Los, das sie der schwarzen Be- völkerung beschert, als zutiefst gerecht, verdient und deren Ei- genschaften angemessen darstellt, dann kommt man diesen Rassisten in Amt und Würden aber auch nicht mit dem Argument bei, die Neger seien doch "auch" Menschen und hätten i n d i e s e r E i g e n s c h a f t eigentlich ein besseres Los verdient. 2. Freie Konkurrenz und einen Stimmzettel - ------------------------------------------- das braucht der schwarze Mann! ------------------------------ Farbige sollen auch wählen dürfen und ihren weißen Arbeitskolle- gen gleichgestellt sein - das ist es, was den Negern von Staats wegen, pardon: menschenrechtsmäßig zustehen soll. Bevor man sich so unverdrossen auf den gönnerhaften Standpunkt stellt, der Schwarze solle doch auch seine Chance haben, ist allerdings die Frage angebracht, was man ihm damit eigentlich an den Hals wünscht: In den Breitengraden, wo allen Bestandteilen des Volkes die Bür- gerrechte gewährt sind, ist es bekanntlich unstatthaft, jemanden w e g e n s e i n e r H a u t f a r b e zu diskriminieren. Diskriminiert wird ansonsten aber wie der Teufel. Das häßliche Wort bezeichnet schließlich nicht mehr und nicht weniger als das H e r s t e l l e n v o n U n t e r s c h i e d e n z u m Z w e c k e d e r A u s s o r t i e r u n g. Und während in Südafrika eben von vornherein entschieden ist, wer was und wer nichts zu (ver)putzen hat, ist der Modus der Verteilung der Leute auf eine Rangliste der Berufe im freien wilden Westen etwas trickreicher geregelt: hier d a r f jeder aus den gleichen Startblöcken "ins Rennen" gehen, m u ß dafür aber auch einsehen, daß das - feststehende - Ergebnis des Hürdenlaufs quer durch alle Schulen der Nation dann mit Sicherheit höchst gerecht ist. D i e s e s Prinzip - die Ermittlung von Leistungsun- terschieden zwecks Aussieben - hat nicht minder diskriminierende Wucht; es heißt bloß nicht so, sondern gilt genau umgekehrt als erlaubtes, gebotenes, ja notwendiges Sortierungskriterium: wer jetzt Bergmann, Tellerwäscher, Zeitungsjunge oder Arbeitsloser ist, hat's eben verdient (siehe USA, wo auch Neger 1001 Chancen haben...) In den Breitengraden, wo allen die Bürgerrechte gewährt sind, ist es dem Volk bekanntlich gestattet, seinen Häuptling zu wählen. Dafür hat es auf diesen dann aber auch umsomehr zu hören - eine demokratische Wahrheit, auf der gewählte Stammesführer hier drei- mal täglich bestehen. In Südafrika ist es der schwarzen Bevölke- rungsmehrheit verwehrt, den Oberhäuptling zu bestimmen - ein Un- terschied, der sich eben daraus ergibt, daß das Apartheid-Regime die Produktion seines nationalen Reichtums aufgebaut hat auf die Trennung seiner Lohnarbeiterklasse in weiße Vorzugsbürger mit al- len politischen und ökonomischen Rechten und in schwarze under- dogs, für die ein homeland, ein Paßgesetz und ein Arbeitsplatz in der Goldmine (wenn überhaupt) gerade recht ist. Nur. Daß man wegen dieser Besonderheit den Negern im Geiste als Ausweg ausgerechnet einen original schwarzen Präsidenten sowie einen stinknormalen demokratischen Kapitalismus verordnen möchte, ist ein Akt grober Unfreundlichkeit gegen diese lieben Menschen. zurück