Quelle: Archiv MG - AFRIKA RSA - Republik Südafrika
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MSZ 10/86
Sanktionen
POLITISCHE ERPRESSUNG MIT DER ÖKONOMIE
Sollen die führenden NATO-Staaten gegen die Republik Südafrika
Wirtschaftssanktionen verhängen, um sie zur Aufgabe ihrer Apart-
heid-Politik zu zwingen? Reagan kündigt sein Veto gegen alle
diesbezüglichen Beschlüsse seines Kongresses an. Die EG-Staaten
haben ein paar symbolische Maßnahmen verhängt, denen Bonn nur we-
gen der europäischen Einheit zugestimmt haben will. Eine enga-
giert geführte Debatte ums Los der Schwarzen in der RSA. Seit
wann kümmert sich denn die Weltpolitik um die?!
1.
Wenn ein Staat einem anderen die bisher "gedeihlichen" Wirt-
schaftsbeziehungen teilweise oder ganz aufkündigt, um ihre Wie-
deraufnahme an die Erfüllung bestimmter politischer Forderungen
zu binden, dann bedient er sich einer A b h ä n g i g k e i t,
die erst einmal v o r h a n d e n sein muß. Schließlich soll
die unter Sanktionen gestellte auswärtige Herrschaft "einsehen",
daß sie sich schon im Interesse der eigenen Machtmittel und ihrer
ökonomischen Quellen ein Übergehen der an sie gerichteten Mahnung
nicht leisten kann: Sie wird daran erinnert, daß ihr Reichtum auf
fremder Benutzung basiert und daß, was auf seiten des sanktionie-
renden Staates eine Geschäftsbeschränkung bestimmter Kapitalisten
oder Kapitalistengruppen ist, auf seiten des sanktionierten
gleich eine massive Schädigung seiner Herrschaftsgrundlage dar-
stellt. Das Resultat des friedlichen Handels und Wandels - Scha-
den und Nutzen des wechselseitigen Verkehrs sind recht einseitig
verteilt - erfährt durch den "Partner", der seinen ökonomischen
Erfolg zum Hebel politischer Erpressung macht, freilich eine ent-
gegengesetzte Deutung: Auf einmal sollen alle Verlaufsformen
"normaler" Zwischenstaatlichkeit, an die sich in der Vergangen-
heit gehalten wurde - Anerkennung der fremden Souveränität,
Nichteinmischung usw. - nichts als Z u g e s t ä n d n i s s e
und Großzügigkeiten der eigenen Seite gewesen sei, die man sich
nicht ewig "leisten" will, wenn die Gegenseite sich diese Behand-
lung nicht durch Wohlverhalten "verdient". Wer die Reichtümer an-
derswo seiner einheimischen Geschäftswelt dienstbar gemacht
h a t, maßt sich eben auch noch die Pose desjenigen an, der
"Krämerseelen" verachtet und dem Wirtschaft und Profit nicht über
alles gehen; und weil sich für ihn selbst der Abbruch von Wirt-
schaftsbeziehungen nutzbringend einsetzen läßt, wird ihm diese
Pose sogar geglaubt.
2.
Wahr ist daran nur soviel, daß sich der Standpunkt eines Staats,
der Wirtschaftssanktionen androht bzw. verhängt, vom Blick auf
gegenseitige Bilanzen und deren Plus und Minus in der Tat emanzi-
piert hat. Wenn nämlich rückblickend der ganze Waren- und Kapi-
talverkehr als Beitrag zur Aufrechterhaltung einer mittlerweile
für zweifelhaft befundenen H e r r s c h a f t gewürdigt wird,
mithin auch die Einschränkung von Geschäften ausdrücklich mit dem
Ziel politischer Schädigung verbunden wird, dann geht es längst
um mehr! Dann wird als Recht des ökonomisch Überlegenen nichts
Geringeres als ein w e l t w e i t e r O r d n u n g s a n-
s p r u c h angemeldet; und Strafaktionen gelten der Eigen-
mächtigkeit von Regierungen, die trotz ihrer Abhängigkeit meinen,
ihre Gewalt über irgendeinen Landstrich und dessen Bewohner ohne
Konsultation und Placet der obersten Aufsichtsbehörden in Bonn,
Brüssel und Washington ausüben zu können. Daß ökonomische und
politische Macht gleich d a s s e l b e sein sollen, wie das
"Belehrungsmittel" Sanktion unterstellt, ist andererseits ein
Idealismus, der gerade den selbstberufenen Richtern der übrigen
Staatenwelt am wenigsten unbekannt ist. Wenn sie Sanktionen für
notwendig erachten, dann gehen sie ja selbst davon aus, daß der
Umstand der wirtschaftlichen Unterlegenheit für sich noch
überhaupt keine politische Willfährigkeit herbeiführt. Und wenn
s i e so frei sind, ihrer Wirtschaft manches Geschäft im
Interesse höherer Rücksichten zu vermiesen, dann wissen sie auch,
daß von ihnen geschädigte Staaten in ihrem Gewaltapparat immer
noch das Mittel in Händen haben, sich anderswo anzudienen oder
den Schaden eben auf Kosten ihrer Untertanen auszuhalten. Die
Klage und öffentliche Diskussion, daß "Sanktionen nichts nützen",
gehört deshalb zu ihrer Verhängung, zumal bei Staaten, die im Un-
terschied zu anderen noch an einem Fortgang des normalen Ge-
schäftsverkehrs interessiert sind - deshalb weiß man schon vor-
her, daß Sanktionen immer "unterlaufen" werden. Das führt aber
todsicher nicht zur Aufgabe des auf so untaugliche Weise einge-
brachten Anspruchs, sondern eher zu seiner Radikalisierung. Wer
"unterstützt" die falschen Brüder noch, indem er sie nicht
gleichfalls ins Abseits stellt? Und was soll man nur mit einer
Regierung machen, die sich "politischem" Druck unzugänglich zeigt
und verbohrt - weil ihr das gar nichts (mehr) einbringt - auf
ihre n a c k t e G e w a l t setzt?
3.
Von vorneherein als Mittel der K r i e g s v o r b e r e i-
t u n g fungieren Exportbeschränkungen aus dem Westen in die
Staaten des Warschauer Pakts. Zusammengefaßt in der Cocom-Liste
unterliegen alle Waren einem strikt überwachten und durch-
gesetzten Verkaufsverbot, die auch nur im weitesten Sinne für
militärische Zwecke verwendet werden könnten. Gegen den erklärten
Feind ist der Zweck der Sanktion unumstritten; zwischen den
betroffenen Exportnationen wird nur über den Warenkatalog ge-
stritten, ob z.B. Stahlröhren aus der BRD schon "strategische"
Artikel sind oder nicht. Gegen Cuba und Nicaragua haben die USA
ein W i r t s c h a f t s e m b a r g o durchgesetzt mit dem
erklärten Ziel, die wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Macht zu
schwächen, die Einigkeit von Volk und Regierung zu zersetzen,
also das feindliche System zur Selbstaufgabe zu bewegen und, wie
aktuell im Falle der Sandinisten, die militärische (End-)Lösung
zu unterstützen. Gegenüber Staaten des eigenen Lagers sieht die
NATO die Sache natürlich differenzierter. Hier drücken Sanktionen
die Unzufriedenheit mit dem Beitrag zur gemeinsamen Sache aus und
sind deshalb auch nicht mehr als nachdrückliche Botschaften und
Mahnungen an den Partner. Über symbolische Nadelstiche kommt man
deswegen auch nie hinaus.
4.
Wirtschaftssanktionen sind - mit dem Angebot, es so weit nicht
kommen zu lassen - die friedliche A l t e r n a t i v e b z w.
V o r s t u f e z u m K r i e g und auch nur in dem Maße
"glaubhaft", wie sie nicht selbst das letzte Druckmittel darstel-
len, dessen sich ein Staat im Umgang mit anderen bedienen kann.
Weil mit ihnen - je nach politischer Absicht mal mehr demonstra-
tiv, mal mehr handfest - die höchsten Gewaltfragen aufgeworfen
werden, erfreuen sie sich von Staats wegen einer ganz ausnahms-
weisen m o r a l i s c h e n B e g u t a c h t u n g: Gerade
sein Recht auf unwidersprochene Einmischung in auswärtige Herr-
schaftsverhältnisse möchte kein Staat durch den geringsten An-
schein von Eigennützigkeit relativiert sehen. Während man jen-
seits des Atlantiks seit jeher im Auftrag zivilisatorischer Er-
rungenschaften (von der Pressefreiheit bis zur "Freiheit vom Ter-
ror") tätig wird, hält man's hierzulande mehr mit dem Menschen,
der auch außenpolitisch stets im Mittelpunkt steht. Anerkannte
Gewerkschafts- und Streikfanatiker wie Strauß und Lambsdorff ha-
ben nichts als Streikrecht und den polnischen Arbeiter im Sinn,
wenn sie Sanktionen gegen Polen verhängen; umgekehrt werden Gen-
scher und Kohl, die schon immer gegen Billiglöhne und die Ausnut-
zung gewisser Nationalitätsunterschiede hierfür gewesen sind, von
nichts als der Sorge um die armen Neger bewegt, wenn sie von zu
weit gehenden Maßnahmen gegen Südafrika gerade noch mal abraten.
Daß hier im einen Fall die Schädigung eines anderen Staats seinem
Volk letztlich zugutekommen, im andern Fall dem Volk erst recht
schaden soll, macht in der Einheitlichkeit des Bezugspunkts wenig
aus: Jedenfalls haben Polen wie Neger einen natürlichen Rechtsan-
spruch auf d e u t s c h e B e t r e u u n g - und der wird
ihnen erfüllt, ob sie nun den Ausbau oder den Abbruch des
"wechselseitigen Nutzens" ausbaden müssen!
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