GegenStandpunkt |
Heft: 2-2000, Seite: 5, Umfang: 3 Seiten, Chronik (1) Februar, Kurztitel: 35-Stunden-Woche auf Französisch
Die französische Regierung dekretiert die 35-Stunden-Woche, subventioniert gleichzeitig die Unternehmer-Beiträge an die Sozialversicherung und setzt die gültige Arbeitszeitverordnung außer Kraft: Die 35-Stunden-Woche gilt als erfüllt, wenn übers Jahr 1600 Stunden gearbeitet werden; die französische Arbeiterschaft wird damit zur zeitlich frei disponiblen Verfügungsmasse fürs Kapital. So ist also das Gesetz gemeint: Nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, sondern als Angebot ans Kapital, durch effektivere Anwendung der Arbeitskraft den französischen Standort voranzubringen – und wenn dadurch Arbeitsplätze entstehen, ist der Staat vollends zufrieden.
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