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Heft: 3-1992, Seite: 30, Umfang: 5 Seiten, Kurztitel: Paragraf 218 StGB

§ 218 StGB

Sternstunde demokratisch-parlamentarischer Heuchelei zur Reform dieses Strafrechtsparagrafen als Abwägung höchster Gewissensentscheidungen. Die Debatte tut so, als wäre staatliche Rechtssetzung bloß Diener und Helfer menschlicher Rechtschaffenheit und Moral. Die Wahrheit: der Staat gewährt das Recht auf Leben, somit gehört ihm auch die Liebesfrucht, noch bevor sie auf der Welt ist.

Begriffe:

Strafrecht; Familie / Frau

Geopolitik:

BRD / Deutschland

alphabetisch:

Paragraf 218 StGB

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